# „Erschließung, Neuordnung und -gestaltung ehemaliger Bahnhofsbereich einschließlich Schmuckplatz“
- **Status:** Offen
- **Teilnahmefrist:** 03.12.2026, 11:00 Uhr
- **Vergabestelle:** Stadt Frohburg
- **Ausführungsort:** Frohburg
- **Verfahren:** Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- **Gewerk:** Objektplanung Gebäude
- **Veröffentlicht:** 30.10.2026
- **CPV:** 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- **Vergabenummer:** 23-7-07/1/01
## Worum es geht

Die Stadt Frohburg schreibt die Erschließung, Neuordnung und -gestaltung des ehemaligen Bahnhofsbereichs einschließlich des Schmuckplatzes in Kohren-Sahlis aus. Das Gesamtprojekt umfasst vier Bauabschnitte zur umfassenden Sanierung und barrierefreien Umgestaltung von Verkehrs-, Park- und Freiflächen sowie einer Parkanlage mit Spielplatz. Die Leistungen werden in drei Lose aufgeteilt, darunter Verkehrsplanung (Los 1, BA 1), Freianlagenplanung (Los 2, BA 2 bis 4) und Technische Ausrüstung für Beleuchtungs- und Stromversorgungsanlagen (Los 3, BA 1 und 4). Enthalten sind unter anderem Erdarbeiten, Entwässerungsmaßnahmen, Pflaster- und Asphaltarbeiten sowie die Neupflanzung von 53 Bäumen und Strauchgehölzen. Das Vorhaben ist bis Dezember 2028 fertigzustellen und wird nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vergeben.

## Lose

1. Verkehrsplanung gemäß §§ 45 ff. i.V. Anlage 13 HOAI
2. Freianlagen gemäß § 39 ff. i.V. mit Anlage 11.1 HOAI
3. Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4)

## Zuschlagskriterien

- Prozentanteil 35 % mit maximal 42,00 Punkten: 35 %
- Prozentanteil 45 % mit maximal 54,00 Punkten: 45 %
- Prozentanteil 20 % mit maximal 24,00 Punkten: 20 %

## Bekanntmachung im Wortlaut

Beauftragt werden Leistungen gemäß § 45 ff. HOAI i.V. mit Anlage 13.1 HOAI über die LPH 4 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen ist durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 4 des § 47 Abs. 1 HOAI für den Bauabschnitt 1. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 13.1 HOAI zu den § 47 Abs. 2 und § 48 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 4: Einarbeitung und Übernahme der Daten (Annahme: Stundenkontingent: 30 h), - LPH 4: Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang erforderlicher Anpassungen der Leistungsphase 3 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern in diesem Leistungsbild erforderlich – Leistungen im Rahmen der Entwurfsplanung infolge der Überprüfung der zugrunde liegenden Planung, insbesondere hinsichtlich der Anlieferungs- und Zufahrtsproblematik in den Bauabschnitten 1 bis 4, einschließlich der Anpassung der Entwurfsplanung sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf die Anzahl von 70 Stunden begrenzt. - Lph 4: Erstellung einer Schleppkurvenanalyse unter Berücksichtigung der Anlieferungs- und Zufahrtsproblematik für alle Bauabschnitte, - Lph 4: Koordination und Abstimmung mit Leitungsträgern. 3. Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): Entfällt. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 47 Abs. 1 HOAI für den Bauabschnitt 1. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 13.1 HOAI zu den § 47 Abs. 2 und § 48 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: Entfällt. 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 5 ff: fortlaufende Koordination und Abstimmung mit den Leitungsträgern, - LPH 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 13 HOAI dazugehörigen Aufgaben (Bitte reichen Sie Ihre Kalkulation für diese Leistung mit ein). 3. Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): Entfällt. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: III; Anrechenbare Kosten, KG 500 BA 1 (netto, gesamt), voll anrechenbar 415.046,50 Euro;

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Quelle: https://brixl.tech/ausschreibung/erschliessung-neuordnung-und-gestaltung-ehemaliger-10ea927a82b0. Zusammenfassung von brixl; maßgeblich ist die Bekanntmachung der Vergabestelle. Vergabeunterlagen und die Bewertung für Ihren Betrieb: https://brixl.tech