# FFH-Monitoring Wildkatze Berichtsperiode 2025-2030
- **Status:** Offen
- **Angebotsfrist:** 24.11.2026, 10:00 Uhr
- **Vergabestelle:** Landesamt für Umwelt
- **Ausführungsort:** Mainz
- **Verfahren:** Offenes Verfahren
- **Bindefrist:** 80 Tage
- **Gewerk:** Allgemeine Ingenieurleistungen
- **Veröffentlicht:** 23.10.2026
- **CPV:** 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- **Vergabenummer:** LfU_13_34/2026
## Worum es geht

Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz schreibt das FFH-Monitoring der Wildkatze (Felis silvestris) für die Berichtsperiode 2025-2030, konkret für das Jahr 2027, im Untersuchungsgebiet Nördlicher Pfälzerwald aus. Zu den vertraglichen Leistungen gehören die Durchführung des Lockstockmonitorings im 10x10km-Raster, die Einholung beziehungsweise Begleitung von Fahrgenehmigungen, Datenrecherchen im gesamten Landesgebiet sowie die Aktualisierung des landesweiten Verbreitungsbildes. Weitere Bestandteile sind die Erstellung eines Endberichtes inklusive Fotodokumentation sowie optional abrufbare Leistungen wie ergänzende Geländebegehungen bis zu einer Höchstmenge von 30 Stunden. Die Auftragsabwicklung erfordert streng definierte Personalqualifikationen und erfolgt auf Basis von Pauschalsätzen und Stundensätzen im Rahmen eines Werkvertrages. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 30.11.2027.

## Bekanntmachung im Wortlaut

In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 93 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 143 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, der EU-Kommission alle 6 Jahre einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren. Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschafts-bericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (LRT (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (LRT oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.

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Quelle: https://brixl.tech/ausschreibung/ffh-monitoring-wildkatze-berichtsperiode-2025-2030-afd93eb4e3e8. Zusammenfassung von brixl; maßgeblich ist die Bekanntmachung der Vergabestelle. Vergabeunterlagen und die Bewertung für Ihren Betrieb: https://brixl.tech