# Gemeinde Nufringen - Investorenwettbewerb über die Errichtung von Mehrfamilienhäusern
- **Status:** Offen
- **Teilnahmefrist:** 18.11.2026, 12:00 Uhr
- **Vergabestelle:** Gemeinde Nufringen
- **Ausführungsort:** Nufringen
- **Verfahren:** Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- **Gewerk:** Allgemeine Bauleistungen
- **Veröffentlicht:** 29.10.2026
- **CPV:** 45000000 Bauarbeiten
- **Vergabenummer:** 2026/732
## Worum es geht

Die Gemeinde Nufringen schreibt im Rahmen eines Investorenwettbewerbs die Veräußerung und Bebauung von vier Grundstücken in den Wohngebieten Hinterer Steig Süd und Gansäcker aus. Gegenstand ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern auf einer Gesamtfläche von 2.625,173 m² unter Beachtung des örtlichen Bebauungsplans. Das Konzept zielt auf ein zukunfts- und sozialorientiertes sowie nachhaltig und ökologisch konzipiertes Wohnbauvorhaben ab. Zu den spezifischen Vorgaben gehören ein Mindestanteil von 5 % förderfähiger Wohnfläche nach der sozialen Mietwohnraumförderung sowie mindestens 10 % 4-Zimmer-Wohnungen mit einer Mindestgröße von 100 m². Die bezugsfertige Fertigstellung muss spätestens drei Jahre nach Vertragsschluss erfolgen. Der Mindestkaufpreis ist auf 830 Euro je Quadratmeter festgesetzt.

## Zuschlagskriterien

- Architektonisches Konzept: 65 %
- Anteil öffentlicher geförderter Mietwohnungsneubauten: 25 %
- Kaufpreisangebot Grundstück: 10 %

## Bekanntmachung im Wortlaut

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Auswahl eines Investors für die Flurstücke 1645/12; 1645/25; 1645/24; 1645/23 im Wohngebiet Hinterer Steig Süd im Rahmen einer Konzeptvergabe. Der auszuwählende Investor soll die angebotene Fläche von insgesamt 2625,173 m² kaufen und nach näherer Maßgabe seines Konzepts bebauen. Hierbei hat der Investor insbesondere die Vorgaben der Gemeinde Nufringen aus dem Bebauungsplan sowie die Satzung über den Bebauungsplan zu beachten. Der Investor hat überdies folgende städtebauliche Kennwerte und Vorgaben insbesondere zu beachten: - Auf dem Grundstück sind Mehrfamilienhäuser zu errichten. Die von den Investoren eingereichten Konzepte werden verpflichtender Bestandteil des notariell zu beurkundeten Kaufvertrags. Dabei gelten folgende Ziele: - ein zukunfts- und sozialorientiertes innovatives Wohnbauvorhaben zu schaffen, - nachhaltige und ökologische Standards einzuhalten, Vorgesehener Vertragsschluss ist bis spätestens Frühjahr 2027 vorgesehen. Die bezugsfertige Fertigstellung der Neubauten muss spätestens drei Jahre nach Vertragsschluss erfolgen. Zudem muss ein Mindestanteil von 5 % der Gesamtwohnfläche förderfähige Wohnfläche nach der "Sozialen Mietwohnraumförderung" sein. Mindestens 10% der Wohnungen müssen mind. 4-Zimmer-Wohnungen sein, deren Wohnfläche nicht unter 100 m² liegt. Hinsichtlich der Barrierefreiheit gilt ergänzend zu §35 LBO, dass auch die Zugänge zu Balkonen, Terrassen, Kellerabstellräumen und Stellplätzen nach DIN 18040 barrierefrei auszuführen sind. Der Mindestkaufpreis beträgt 830 Euro je m2 Grundstücksfläche und daher 2.178.750,00 Euro.

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Quelle: https://brixl.tech/ausschreibung/gemeinde-nufringen-investorenwettbewerb-ueber-die-3042c31a0bd0. Zusammenfassung von brixl; maßgeblich ist die Bekanntmachung der Vergabestelle. Vergabeunterlagen und die Bewertung für Ihren Betrieb: https://brixl.tech