# Grugapark Musikpavillon - Zuschauerbereichsbeleuchtung
- **Status:** Offen
- **Angebotsfrist:** 19.11.2026, 11:00 Uhr
- **Vergabestelle:** Grün und Gruga
- **Ausführungsort:** Essen
- **Verfahren:** Öffentliche Ausschreibung
- **Bindefrist:** 29 Tage
- **Gewerk:** Allgemeine Bauleistungen
- **Veröffentlicht:** 04.11.2026
- **CPV:** 45000000 Bauarbeiten
## Worum es geht

Im Grugapark Essen erfolgt im Rahmen der umfassenden Sanierung des Musikpavillons die Planung, Lieferung und Montage einer neuen, dimmbaren Zuschauerraumbeleuchtung als LED-System. Die Maßnahme ersetzt die frühere, im Zuge der Dachsanierung demontierte Beleuchtung und umfasst den Einbau von 225 LED-Leuchten an den Knotenpunkten der MERO-Stahlkonstruktion. Zu den technischen Hauptkomponenten gehören ferner 44 Hutschienen-Phasenabschnittsdimmer mit DMX-512-Ansteuerung, zwei UV-Schaltschränke im Flur EG, eine mobile und eine stationäre Lichtstelleinrichtung sowie spezielle Verkabelungs- und Kletterarbeiten. Die Ausführung erfordert hochflexible, UV-beständige Spezialkabel, exakte Werkstatt- und Montageplanung sowie regelmäßige Wartungs- und Sachverständigenprüfungen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durch Grün und Gruga.

## Zuschlagskriterien

- Niedrigster Preis

## Bekanntmachung im Wortlaut

Art der Leistung
Planung, Lieferung und Montage der Beleuchtung des Zuschauerraums für den Musikpavillon im Grugapark Essen.

Umfang der Leistung
Die hier ausgeschriebene Beleuchtung soll die frühere
Beleuchtung ersetzen, welche im Zuge der Dachsanierung demontiert und entsorgt wurde.
Leistungsumfang

Die auszuführende Leistung umfasst die beschriebenen LV- Positionen zu Planung, Prüfung, Genehmigung, Werkstatt- und Montageplanung, Lieferung und Montagearbeiten. Dies soll dazu führen, dass ein funktionstüchtiges Bauwerk errichtet wird, das den Anforderungen an seine Nutzung erfüllt.

Gebäudedaten
Der zu beleuchtende Zuschauerraum hat eine kreisrunde Fläche von 2000m2
Die Form der Decke ist Kugelschalenförmig

Nutzung
Das Zuschauerraumbeleuchtung ZRB dient als Grundbeleuchtung für die Saalbeleuchtung des Musikpavillons und wird vom Veranstalter genutzt, um für die jeweils gewünschte Atmosphäre mit der dimmbaren Beleuchtung das richtige Raumlicht Klima einzustellen.

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen zum Leistungsverzeichnis enthalten Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Die folgenden Angaben sind allgemein für das anzubietende Bauvorhaben gültig. Diese Vertragsbedingungen werden durch die Technischen Vorbemerkungen bei jedem Gewerk bzw. Titel ergänzt.

Generelle Anmerkungen
Der AN hat dem AG innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich einen qualifizierten BL
und einen Stellvertreter zu benennen. Die BL sind
ausreichend zu bevollmächtigen, so dass der Baubetrieb jederzeit unter verantwortlicher Führung steht. Der Bauleiter ist verantwortlich, dass die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht und den genehmigten Bauplänen entsprechend ausgeführt wird. Während der Arbeitszeit ist die ständige Anwesenheit des Bauleiters bzw. seines
Vertreters erforderlich. Arbeiten, die außerhalb der
üblichen Arbeitszeit durchgeführt werden sollen, sind
vor deren Beginn bei der Bauüberwachung und den
zuständigen Behörden anzumelden. Die Bautagesberichte hat der AN wöchentlich (auf Verlangen täglich) der Bauüberwachung/PL des AG vorzulegen. Der BL darf nur mit Zustimmung des AGs gewechselt werden und muss während der Montage an der Baustellenbesprechung teilnehmen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Falls zu einem früheren Zeitpunkt die Anwesenheit des BL vom AG als erforderlich angesehen wird, hat der BL
des AN nach Aufforderung durch den AG an der
Besprechung teilzunehmen.

Die Angebotspreise gelten für die betriebsfertige
Erstellung, einschließlich sämtlicher erforderlicher
Baustoffe, Bauhilfsstoffe, Betriebsstoffe, Klein- und
Befestigungsmaterialien, Transportkosten und Vorhalten der Werkzeuge, sowie Ausführung aller erforderlichen Nebenarbeiten, Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen und Koordination mit anderen Gewerken. Die angebotene Leistung muss den in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) geforderten Leistungen
entsprechen. Der Begriff "liefern umfasst die
vollständige Lieferung des Materials der betreffenden
Positionen frei Verwendungsstelle, einschließlich
sämtlichem Montagezubehör, Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten, sofern nicht in einer gesonderten Position anderweitig ausgeschrieben.

Beweissicherung/Bestandsobjekte
Grundsätzlich sind alle Arbeiten mit äußerster Sorgfalt hinsichtlich der Vermeidung von Schäden am
Bestandsgebäude und der Umgebung auszuführen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Renovierung
des Stahl- und Membranbaus des Musikpavillon gerade fertiggestellt wurde sowie ein neuer Bühnenboden in derKonzertmuschel verlegt wurde. Beides ist mit Vorsicht zu behandeln.Baustoffe sind so zu lagern, dass bauseitig vorhandene Beläge schadensfrei bleiben. Die benützten Flächen
müssen dem Nutzer in gereinigtem Zustand wieder
übergeben werden, sobald die Arbeiten beendet sind.
Dies gilt auch für die vom AG in der angrenzenden
Konzertmuschel zur Verfügung gestellten Sanitären
Einrichtungen und Räumlichkeiten für das Baubüro. Der Zustand der Anlagen im Baubereich ist vor Beginn der Bauarbeiten gemeinsam zwischen Bauüberwachung, AN und AG zu protokollieren. Die Aufwendungen hierfür sind in die entsprechenden EP einzurechnen.

Schäden
Sämtliche während der Bauzeit verursachten Schäden und Verschmutzungen sind durch den AN unentgeltlich zu beheben. Entsprechende Schutzmaßnahmen an die angrenzenden Flächen, Objekten, Bauwerke, u.Ä. sind deshalb in die EP einzukalkulieren. Daher wird dem AN freigestellt, wie er die vorh. Flächen, Objekte, etc. vor Beschädigungen schützt, bzw. abdeckt. Soweit nicht als gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten, ist diese Position auf die EP umzurechnen.

Bedenken
Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Alle Vorleistungen sind gemäß VOB Teil C an Ort und Stelle zu prüfen. Der AN ist verpflichtet, sich rechtzeitig und eigenverantwortlich von der Beschaffenheit des Untergrunds und den vorhandenen Baugruppen zu überzeugen. Hat der AN Bedenken gegen die
vorgesehene Art der Ausführung, sind technische
Schwierigkeiten zu erwarten, lässt die Beschreibung der Leistungen im Leistungsverzeichnis unterschiedliche Auslegungen zu oder erfordert die komplette Abwicklung des Auftrages aus Sicht des ANs Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung nicht erwähnt sind, so hat er diese mit Angabe der Gründe bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen. Nachträgliche Bedenken gegen aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtliche Ausführungen und hieraus abgeleitete Forderungen können
nicht berücksichtigt werden. Die nach Auffassung des
Bieters erforderlichen konstruktiven Änderungen sind
bei der Preisbildung zu berücksichtigen. Unterbleibt
die schriftliche Mitteilung der Bedenken bei Abgabe desAngebots, so übernimmt der AN die volle Verantwortung für die Leistung. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe zu klären.

Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.

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Quelle: https://brixl.tech/ausschreibung/grugapark-musikpavillon-zuschauerbereichsbeleuchtung-d24551bf0c0d. Zusammenfassung von brixl; maßgeblich ist die Bekanntmachung der Vergabestelle. Vergabeunterlagen und die Bewertung für Ihr Unternehmen: https://brixl.tech