# Nichtexklusive Rahmenvereinbarung über verschiedene Bauleistungen zu festgelegten Eignungskriterien und Einheitspreisen an mehrere Wirtschaftsteilnehmer im Open-House-Verfahren
- **Status:** Offen
- **Angebotsfrist:** 31.12.2027, 23:45 Uhr
- **Vergabestelle:** Gebäudewirtschaft der Stadt Mainz
- **Ausführungsort:** Mainz Die Leistungen sind in den städtischen Liegenschaften im gesamten Gebiet der Stadt Mainz zu erbringen.
- **Bindefrist:** 1 Tage
- **Gewerk:** Allgemeine Bauleistungen
- **Veröffentlicht:** 27.10.2026
- **CPV:** 45000000 Bauarbeiten
- **Vergabenummer:** 16.003/2026-20 // 69
## Worum es geht

Die Gebäudewirtschaft der Stadt Mainz schreibt eine nichtexklusive Rahmenvereinbarung für kleinere Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten in städtischen Liegenschaften im Open-House-Verfahren aus. Die Vergabe umfasst insgesamt fünf Lose mit unterschiedlichen gewerkspezifischen Schwerpunkten: Los 1 für Bodenbelagsarbeiten nach DIN 18365, Los 2 für Fliesen- und Plattenarbeiten nach DIN 18352, Los 3 für Putz-, Maler- und Lackierarbeiten nach DIN 18363, Los 4 für Trockenbauarbeiten nach DIN 18340 sowie Los 5 für Rohbauarbeiten nach DIN 18300, DIN 18306, DIN 18330, DIN 18331 und DIN 18459. Die unvorhersehbaren und bedarfsweise anfallenden Einzelleistungen werden jeweils als separate Einzelaufträge mit einem Auftragswert von bis zu 20.000 EUR netto abgerufen. Die Auswahl des Auftragnehmers je Abruf erfolgt nach internen Korruptionsschutzregeln aus einer rollierenden SAP-Liste. Als Reaktionszeit für den Arbeitsbeginn vor Ort sind maximal drei Arbeitstage beziehungsweise in dringenden Fällen 24 Stunden vorgegeben.

## Lose

1. Nichtexklusive Rahmenvereinbarung über verschiedene Bauleistungen zu festgelegten Eignungskriterien und Einheitspreisen an mehrere Wirtschaftsteilnehmer im Open-House-Verfahren
2. Nichtexklusive Rahmenvereinbarung über verschiedene Bauleistungen zu festgelegten Eignungskriterien und Einheitspreisen an mehrere Wirtschaftsteilnehmer im Open-House-Verfahren
3. Nichtexklusive Rahmenvereinbarung über verschiedene Bauleistungen zu festgelegten Eignungskriterien und Einheitspreisen an mehrere Wirtschaftsteilnehmer im Open-House-Verfahren
4. Nichtexklusive Rahmenvereinbarung über verschiedene Bauleistungen zu festgelegten Eignungskriterien und Einheitspreisen an mehrere Wirtschaftsteilnehmer im Open-House-Verfahren
5. Nichtexklusive Rahmenvereinbarung über verschiedene Bauleistungen zu festgelegten Eignungskriterien und Einheitspreisen an mehrere Wirtschaftsteilnehmer im Open-House-Verfahren

## Zuschlagskriterien

- Eine Auswahlentscheidung wird vom Auftraggeber nicht getroffen. Jedes Unternehmen, dass sich
erfolgreich auf ein oder mehrere Lose beworben hat, steht dem Auftraggeber als
Rahmenvertragspartner für Einzelaufträge während der Laufzeit des Open-House-Verfahrens zur
Verfügung.

## Bekanntmachung im Wortlaut

Los 1: Bodenbelagsarbeiten DIN 18365
Los 2: Fliesen- und Plattenarbeiten DIN 18352
Los 3: Putz-, Maler- und Lackierarbeiten DIN 18363
Los 4: Trockenbauarbeiten DIN 18340
Los 5: Rohbauarbeiten DIN 18300, DIN 18306, DIN 18330, DIN 18331, DIN 18459
Kursorische Übersicht der Bedingungen der Rahmenvereinbarung:
An dieser Rahmenvereinbarung können im Rahmen eines Open-House-Verfahrens alle interessierten
Unternehmen teilnehmen, welche die festgelegten Eignungskriterien erfüllen und bereit und in der Lage
sind, im Auftragsfall die beauftragten Bauleistungen zu den verbindlich festgelegten Preisen
ordnungsgemäß zu erbringen.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Ausführung von kleineren Reparatur- und
Instandhaltungsarbeiten (in der Regel im laufenden Betrieb) in städtischen Liegenschaften. Reparatur- und
Instandhaltungsarbeiten sind von ihrer Natur her nicht vorhersehbar und fallen bedarfsweise, d.h. nicht
regelmäßig an.
Der Abruf der Leistungen zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung erfolgt jeweils fallweise als
separater Einzelauftrag. Der Leistungsumfang wird durch den Auftraggeber bestimmt.
Die grundsätzliche Auswahl des Unternehmens je Abruf erfolgt aus Korruptionsschutzgründen im System
SAP aus einer rollierenden Liste aller Teilnehmer eines Loses. Einen garantierten Anspruch auf den Abruf
einer Einzelleistung kann ein Teilnehmer aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren daher nicht ableiten.
Der Auftragswert eines abgerufenen Einzelauftrages kann bis zu 20.000 € (netto) betragen. Er liegt im
Regelfall erfahrungsgemäß deutlich darunter.
Zwingende Eignungsvoraussetzung: Soweit kein konkreter Termin des Ausführungsbeginns vorgegeben
ist, gilt: Die Reaktionszeit ab Beauftragung der Einzelleistung bis zum Arbeitsbeginn vor Ort ist mit maximal
3 ganzen Arbeitstagen (Mo-Fr) vorgegeben, in dringenden Fällen (insbesondere bei vom Auftraggeber
festgestellter Gefahr in Verzug) ist innerhalb von 24 Stunden mit der Arbeit zu beginnen.
Die ausführlichen Bedingungen und Vorgaben sind den Unterlagen zu entnehmen.

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Quelle: https://brixl.tech/ausschreibung/nichtexklusive-rahmenvereinbarung-ueber-verschiedene-71682f19c2de. Zusammenfassung von brixl; maßgeblich ist die Bekanntmachung der Vergabestelle. Vergabeunterlagen und die Bewertung für Ihren Betrieb: https://brixl.tech