# Strahlenschutzprüfungen für §5 und §8 LuftSiG
- **Status:** Offen
- **Teilnahmefrist:** 24.11.2026, 12:00 Uhr
- **Vergabestelle:** Fraport AG
- **Ausführungsort:** Frankfurt am Main
- **Verfahren:** Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
- **Gewerk:** Allgemeine Ingenieurleistungen
- **Veröffentlicht:** 03.11.2026
- **CPV:** 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- **Vergabenummer:** FM-2026-0218-DE
## Worum es geht

Die Fraport AG schreibt als Auftraggeber am Standort Flughafen Frankfurt am Main Strahlenschutzprüfungen für Röntgeneinrichtungen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung aus. Gegenstand der Vergabe sind sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Sachverständigenprüfungen an Röntgeneinrichtungen zur Gepäck-, Personal-, Fahrzeug- und Warenkontrolle. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) sowie der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und den entsprechenden Richtlinien für die technische Prüfung durch Sachverständige. Die Anlagen befinden sich im luft- und landseitigen Betriebsbereich und dienen der Durchführung von Fluggast- und Reisegepäckkontrollen nach §5 LuftSiG sowie Kontrollen nach §8 LuftSiG. Das Verfahren richtet sich an geeignete Unternehmen, die entsprechende Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Referenzen erbringen können. Die Angebotsfrist beziehungsweise Teilnahmefrist läuft bis November 2026.

## Zuschlagskriterien

- Niedrigster Preis

## Bekanntmachung im Wortlaut

Die Fraport AG (im folgenden "Fraport") ist mit der Durchführung der Fluggast- und Reisegepäckkontrolle nach §5 LuftSiG beliehen sowie für die Durchführung der Personal-, Fahrzeug- und Warenkontrollen auf Grundlage von § 8 LuftSiG verantwortlich.
Hierzu betreibt Fraport an mehreren Standorten am Flughafen Frankfurt/Main Röntgeneinrichtungen zur Kontrolle von Handgepäck, aufgegebenem Gepäck und Warenkontrollen im luftseitigen und landseitigen Betriebsbereich, für die Sachverständigenprüfungen nach den einschlägigen Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie den hierzu erlassenen Prüfrichtlinien erforderlich sind.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung sämtlicher gesetzlich vorgeschriebener Sachverständigenprüfungen an Röntgeneinrichtungen zur Gepäckkontrolle gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie den jeweils gültigen Richtlinien für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen durch Sachverständige.
Die Aufnahme in die Rahmenvereinbarung Strahlenschutzprüfung kann von folgenden Nachweisen abhängig gemacht werden:
• Referenzen mit Angaben der Selbstausführung
• Nachweis der Leistungsfähigkeit / Qualifikation
Die v. g. Nachweise sind im Rahmen der darauf folgenden Phase der Angebotsaufforderung mit Ihrem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Erläuterung und Wertung von einzelnen Referenzen, weitere Angaben vom Bewerber zu fordern.

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Quelle: https://brixl.tech/ausschreibung/strahlenschutzpruefungen-fuer-5-und-8-luftsig-58cc81cd52c7. Zusammenfassung von brixl; maßgeblich ist die Bekanntmachung der Vergabestelle. Vergabeunterlagen und die Bewertung für Ihren Betrieb: https://brixl.tech