# Übernahme der Bauherrenfunktion für das Projekt Grundschule mit Ganztagsbetreuung
- **Status:** Offen
- **Teilnahmefrist:** 20.11.2026, 23:59 Uhr
- **Vergabestelle:** Gemeinde Kolitzheim
- **Ausführungsort:** Kolitzheim
- **Verfahren:** Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- **Gewerk:** Hochbau, Gebäude
- **Veröffentlicht:** 21.10.2026
- **CPV:** 45214210 Bau von Grundschulen
- **Vergabenummer:** 374/26
## Worum es geht

Die Gemeinde Kolitzheim vergibt die Übernahme der Bauherrenfunktion als Geschäftsbesorger für den Neubau einer Grundschule mit Ganztagsbetreuung auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1430 in der Gemarkung Herlheim. Das Projekt umfasst die kaufmännische und finanzwirtschaftliche Betreuung, Projektsteuerungs- und Finanzierungsdienstleistungen sowie die Sicherstellung aller erforderlichen Planungs- und Bauleistungen. Die bauliche Umsetzung gliedert sich in drei Bauabschnitte, wobei sich das Verfahren auf den Bauabschnitt 1 (Ganztagesbetreuung, Schulverwaltung und ein Klassenzug) sowie den Bauabschnitt 2 (zweiter Klassenzug) erstreckt. Bauabschnitt 1 muss spätestens zum 31. Dezember 2029 baulich fertiggestellt sein und in Betrieb gehen. Für das Vorhaben besteht ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Schweickhof Nord Herlheim. Die Vergabe erfolgt auf Basis eines Geschäftsbesorger-Stufenvertrages mit einer prognostizierten Zuschlagserteilung Anfang 2027.

## Zuschlagskriterien

- Honorar: 650 %
- Konzept: 350 %

## Bekanntmachung im Wortlaut

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen Leistungen der Übernahme der Funktion der Bauherrschaft für das Projekt Neubau einer Grundschule mit Ganztagsbetreuung in Kolitzheim, Ortsteil Herlheim, vergeben werden. 
1. Zum Grundstück: Der Neubau der Grundschule mit Ganztagsbetreuung soll auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1430, Gemarkung Herlheim, erfolgen. Das Grundstück steht im Eigentum des Auftraggebers und wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche auf Basis eines Pachtvertrages genutzt. Das Pachtverhältnis endet im Oktober 2026. Im Osten und Westen wird das Grundstück von zwei parallel verlaufenden Feldwegen begrenzt. Im Süden grenzt das Grundstück an die Gärten des Baugebietes „Am Schulweg“ an. Für das Grundstück besteht ein Flächennutzungsplan, jedoch kein Bebauungsplan. Der Auftraggeber hat am 11.11.2025 die Aufstellung eines Bebauungsplanes („Schweickhof Nord Herlheim“) für das Grundstück beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wird voraussichtlich im Dezember 2027 abgeschlossen sein. Der Bebauungsplan wird Vorgaben zur Erschließung enthalten. Der Vorentwurf wird voraussichtlich im Oktober 2026 vorliegen. Parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans wird der Flächennutzungsplan geändert werden.

2. Zu den Bauabschnitten: Das Projekt lässt sich in drei Bauabschnitte unterteilen. Die verfahrensgegenständlichen Leistungen betreffen ausschließlich den Bauabschnitt 1 und den Bauabschnitt 2, die u.U. zur Reduzierung der Bauzeit in modularer Bauweise realisiert werden sollen. Im Bauabschnitt 1 soll ein Gebäudeteil entstehen, in der die Ganztagesbetreuung, die Schulverwaltung und einen Klassenzug Platz findet. Der Bauabschnitt 1 muss spätestens am 31.12.2029 baulich fertiggestellt sein und in Betrieb gehen können. In den neu hergestellten Gebäudeteil sollen die vier Klassen des Klassenzuges einziehen, der derzeit am Schulstandort Zeilitzheim untergebracht ist. Im Bauabschnitt 2 soll baulich verbunden mit dem Bauabschnitt 1 ein weiterer  Gebäudeteil entstehen, in dem ein zweiter Klassenzug Platz findet. In diesen Gebäudeteil sollen die vier Klassen des Klassenzuges einziehen, der derzeit am Schulstandort Stammheim untergebracht ist. Der Zeitpunkt der baulichen Realisierung des Bauabschnitts 2 kann derzeit aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht abgesehen werden. Mit den Leistungen für die Bauabschnitte 1 und 2 soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden. Die Zuschlagserteilung ist für Beginn des Jahres 2027 vorgesehen. Ob und wann der Bauabschnitt 3, der einen weiteren Gebäudeteil beinhalten soll, realisiert wird, ist derzeit für den Auftraggeber noch nicht absehbar. Daher werden für den Bauabschnitt 3 in diesem Verfahren keine Leistungen vergeben. 
3. Zu den Leistungen des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer wird als Geschäftsbesorger tätig und übernimmt in dieser Funktion für den Auftraggeber vollumfänglich die Funktion und Aufgaben der Bauherrschaft für das Projekt. Der Auftragnehmer wird das Projekt auf Grundlage und in Fortführung der vorhandene Planungsergebnisse in Abstimmung mit dem Auftraggeber und auf Basis des Geschäftsbesorger-Stufenvertrages realisieren. Der Auftragnehmer übernimmt hierbei insbesondere die kaufmännische und finanzwirtschaftliche Betreuung des Projekts sowie Projektsteuerungs- und Fi
nanzierungsdienstleistungen und sorgt für die Erbringung aller erforderlicher Planungsleistungen und zudem für die Erbringung der Bauleistungen für das Projekt. 
Weitere Informationen sind den Verfahrensbedingungen und den Projektunterlagen zu entnehmen.

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Quelle: https://brixl.tech/ausschreibung/uebernahme-der-bauherrenfunktion-fuer-das-projekt-a6a23b11fd3d. Zusammenfassung von brixl; maßgeblich ist die Bekanntmachung der Vergabestelle. Vergabeunterlagen und die Bewertung für Ihren Betrieb: https://brixl.tech