# Umsetzung v. Vorhaben d. ländlichen Entwicklung i. R. der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien - Renaturierung Parkteich im Ortsteil Tollwitz - Teichentschlammung
- **Status:** Offen
- **Angebotsfrist:** 19.11.2026, 08:59 Uhr
- **Vergabestelle:** Solestadt Bad Dürrenberg
- **Ausführungsort:** Sachsen-Anhalt
- **Verfahren:** Öffentliche Ausschreibung
- **Gewerk:** Allgemeine Bauleistungen
- **Veröffentlicht:** 26.10.2026
- **CPV:** 45000000 Bauarbeiten
- **Vergabenummer:** 2026-46-TO-RE(2)
## Worum es geht

Die Solestadt Bad Dürrenberg schreibt im Ortsteil Tollwitz die Renaturierung des Parkteiches aus. Gegenstand der Baumaßnahmen sind die Teichentschlammung, die Sanierung der Ufermauer sowie die Instandsetzung des Teichablaufes. Zu den Hauptleistungen gehören ca. 1.500 m² Gewässer entkrauten, ca. 20 Fm Totholz beräumen, ca. 600 m³ Teich entschlammen mittels Schwimmbagger und Nasstransport bei einer Schlamm-Einstufung nach LAGA Z2 sowie die Herstellung einer Ufereinfassung mit Faschinen auf 130 m. Weiterhin umfasst das Projekt die Errichtung eines Mönchbauwerks aus Brunnenringen sowie einer Steganlage aus Aluminium oder Edelstahl mit einem WPC-Belag. Da die Zwischenlagerung des Teichschlamms im Bereich des Teiches durch die untere Wasserbehörde untersagt wurde, ist zwingend ein Nasstransport oder eine alternative Trocknung vorzusehen. Die Ausführung der Leistungen soll bis zum Februar 2027 erfolgen.

## Zuschlagskriterien

- Zuschlagskriterium

## Bekanntmachung im Wortlaut

Kurzbeschreibung:
Zur Baumaßnahmen gehören die Leistungsbereiche Teichentschlammung, Sanierung der Ufermauer und die Instandsetzung des Teichablaufes mit folgenden Grobmassen:
- ca. 1.500 m² Gewässer Entkrauten
- ca. 20 Fm Totholz beräumen
- ca. 600 m³ Teich Entschlammen Schwimmbagger, nasstransport, LAGA >Z2
- ca. 130 m Ufereinfassung mit Faschinen herstellen
- 1 St Mönchbauwerk aus Brunnenringen herstellen
- 1 St Steganlage Alu/ Edelstahl mit WPC-Belag
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Hinweis zur Teichentschlammung:
Die Zwischenlagerung des Teichschlamms im Bereich des Teiches wurde von der unteren Wasserbehörde ausdrücklich untersagt. Daher ist grundsätzlich nur der Abtransport des nassen Schlamms möglich.
Alternativ kann eine maschinelle Trocknung vor Ort erfolgen. Benötigt der AN außerhalb des Baufeldes Flächen zum Abtrocknen des Schlamms, sind diese eigenverantwortlich zu beschaffen. In diesem Fall ist die ordnungsgemäße Entsorgung des austretenden Wassers sicherzustellen.
Die Vorgehensweise für den Abtransport des nassen Schlamms wird bewusst nicht vorgegeben, um den Bietern die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen Ressourcen optimal einzusetzen.
Zusätzliche Aufwendungen, die sich aus dem Ablagerungsverbot ergeben, sind in der Position 01.02.80 „Zulage Nasstransport“ einzukalkulieren.
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Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Nebenangebote sind zugelassen
Mindestanforderungen an Nebenangebote:
1.
Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
2.
Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
3.
Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen
4.
Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
5.
Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
6.
Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
7.
Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
8.
Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen.
9.
Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt.
Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen.
Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

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Quelle: https://brixl.tech/ausschreibung/umsetzung-v-vorhaben-d-laendlichen-entwicklung-i-r-der-5bc71ce877a6. Zusammenfassung von brixl; maßgeblich ist die Bekanntmachung der Vergabestelle. Vergabeunterlagen und die Bewertung für Ihren Betrieb: https://brixl.tech