# Wartungsvertrag Straßenbeleuchtung Ortsgemeinde Friesenhagen
- **Status:** Offen
- **Angebotsfrist:** 01.12.2026, 09:15 Uhr
- **Vergabestelle:** Ortsgemeinde Friesenhagen
- **Ausführungsort:** Friesenhagen Die Leistungserbringung erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet der sich in der Ortsgemeinde Friesenhagen befindlichen Straßenbeleuchtung.
- **Verfahren:** Öffentliche Ausschreibung
- **Bindefrist:** 29 Tage
- **Gewerk:** Allgemeine Bauleistungen
- **Veröffentlicht:** 03.11.2026
- **CPV:** 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
- **Vergabenummer:** 20 - 11/2026
## Worum es geht

Die Ortsgemeinde Friesenhagen schreibt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach UVgO den Wartungsvertrag für die öffentliche Straßenbeleuchtung ohne Maststandsicherheitsprüfung aus. Gegenstand des Auftrags sind umfassende Instandhaltungs- und Wartungsleistungen an den Lichtpunkten der Kommune über eine feste Laufzeit von zehn Jahren vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036. Zu den vertraglichen Pflichten zählen die regelmäßige Inspektion, Reinigung und Funktionserhaltung, der Leuchtmittelwechsel (unter anderem LED Plug In, LED-Tubes und Lampenersatz) sowie ein zügiger Störungsdienst bei Lampenausfällen und Vandalismusschäden innerhalb von 14 Tagen. Der Leistungsumfang umfasst gemäß beigefügtem Leuchtstellenverzeichnis die Betreuung von über 230 Leuchtpunkten im Gemeindegebiet. Zusätzlich ist der Auftragnehmer zur Erstellung und jährlichen Pflege einer Leuchtstellendatenbank sowie zur Datenbereitstellung für die Energiemengenermittlung verpflichtet. Die Angebotswertung erfolgt zu 60 Prozent über den Preis des zehnjährigen Betrachtungszeitraums und zu 40 Prozent anhand eines schriftlich einzureichenden Instandsetzungskonzepts.

## Zuschlagskriterien

- Niedrigster Preis

## Bekanntmachung im Wortlaut

Die Ortsgemeinde Friesenhagen verfügt derzeit über rd. 238 Lichtpunkte. Die Wartungsleistungen
umfassen die Inspektion, Reinigung und Funktionserhalt, Instandsetzung sowie den Störungsdienst. Der
Leuchtträger (Mast), die Lampe und das Leuchtmittel stehen im Eigentum der Kommune. Die Wartung ist
erforderlich um den gesetzlichen Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht.
Die Leistungen umfassen konkret:
• Inspektion Leuchtstelle
• Wartung Leuchte
• Wartung Leuchtenträger
• Instandhaltung
• Erstellung und Pflege einer Datenbank
• Datenbereitstellung zur Energiemengenermittlung

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Quelle: https://brixl.tech/ausschreibung/wartungsvertrag-strassenbeleuchtung-ortsgemeinde-b2e1196e4e23. Zusammenfassung von brixl; maßgeblich ist die Bekanntmachung der Vergabestelle. Vergabeunterlagen und die Bewertung für Ihren Betrieb: https://brixl.tech