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Begriffe rund um Vergaberecht und Bauausschreibungen
Von A wie Angebotsfrist bis Z wie Zuschlagskriterien – kompaktes Nachschlagewerk für Bauunternehmen, Ingenieurbüros und Planungsbüros.
78Begriffe14Kategorien
Vergabeverfahren — Kernbegriffe
- Ausschreibung
- Öffentliche oder begrenzte Aufforderung zur Angebotsabgabe für eine Bau-, Liefer- oder Dienstleistung.
- Vergabe / Vergabeverfahren
- Der gesamte rechtlich geregelte Prozess von Veröffentlichung bis Auftragserteilung.
- Submission
- Termin, zu dem alle Angebote gleichzeitig geöffnet werden. Bei Bauleistungen nach VOB öffentlich; Bieter dürfen anwesend sein.
- Zuschlag / Zuschlagserteilung
- Verbindliche Auftragsvergabe an den ausgewählten Bieter.
- Auftragsbekanntmachung
- Offizielle Veröffentlichung einer Ausschreibung mit Leistungsumfang, Fristen, Eignungs- und Zuschlagskriterien. Über EU-Schwelle Pflicht auf TED, sonst auf nationalen Portalen.
- Vorinformation
- Frühe Ankündigung geplanter Vergaben auf TED, ermöglicht Bietern Vorbereitung. Pflicht bei verkürzten Fristen.
- Vorabinformation
- Information an unterlegene Bieter vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB. Löst die Stillhaltefrist aus.
- Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
- Freiwillige Veröffentlichung einer beabsichtigten Direktvergabe. Verhindert nachträgliche Unwirksamkeitserklärung des Vertrags.
- Ex-post-Bekanntmachung
- Pflichtveröffentlichung des Auftragsergebnisses auf TED innerhalb 30 Tagen nach Zuschlag (Auftragnehmer, Auftragswert, Bieterzahl).
Verfahrensarten
- Offenes Verfahren
- Jedes Unternehmen darf direkt ein Angebot abgeben. Keine vorherige Bewerbung.
- Nicht offenes Verfahren
- Zweistufig — Teilnahmewettbewerb mit Eignungsprüfung, dann Angebotsphase mit ausgewählten Bewerbern (typisch 5+).
- Verhandlungsverfahren (mit/ohne Teilnahmewettbewerb)
- Auftraggeber und Bieter verhandeln über Preise, Leistungen, Konditionen. Bei Architekten- und Ingenieurleistungen Standard.
- Wettbewerblicher Dialog
- Iterativer Dialog mit Bietern zur Lösungsentwicklung; danach finales Angebot. Für komplexe Beschaffungen (große IT-Projekte, ÖPP).
- Innovationspartnerschaft
- Verfahren zur Entwicklung innovativer Produkte/Leistungen mit anschließender Beschaffung.
- Direktvergabe / Verhandlungsvergabe
- Auftrag ohne förmliches Verfahren bei kleinen Auftragswerten oder Sonderfällen.
- Beschränkte Ausschreibung
- Nur ausgewählte Unternehmen werden aufgefordert. Im VOB-Bereich 2026 erweiterte Grenzen (€ 150.000 ohne Teilnahmewettbewerb in vielen Ländern). [VERIFY 2026]
- Teilnahmewettbewerb
- Erste Stufe zweistufiger Verfahren — Teilnahmeanträge mit Eignungsnachweisen.
Vergabedokumente
- Leistungsverzeichnis (LV)
- Detaillierte, positionsweise Aufstellung aller Bauleistungen mit Mengen, Einheiten, Beschreibungen — Kalkulationsgrundlage des Bieters.
- Vergabeunterlagen
- Gesamte Dokumentation einer Ausschreibung: Bekanntmachung, Spezifikation, LV, Vertragsentwurf, Eignungs- und Zuschlagskriterien.
- Eignungsnachweise
- Belege fachlicher, technischer und wirtschaftlicher Eignung (Referenzen, Bilanzen, Versicherungen, Zertifikate).
- Hauptangebot
- Angebot, das exakt den Vergabeunterlagen entspricht. Abweichungen verwandeln es in ein Nebenangebot.
- Nebenangebot
- Alternative Lösung des Bieters, nur zulässig wenn in der Bekanntmachung erlaubt.
- Nachunternehmererklärung
- Erklärung, welche Leistungsteile durch Nachunternehmer erbracht werden. Pflicht nach § 36 VgV.
- EVB-IT
- Standardisierte Vertragsmuster für IT-Beschaffungen des Bundes (Cloud, Kauf, Service, Dienstleistung). Pflicht bei Bundesbehörden, faktischer Standard auf Länderebene.
- eForms
- Seit Oktober 2023 einheitliches, maschinenlesbares Bekanntmachungsformat auf TED — ersetzt 25 Vorgängerformulare.
- Bietererklärung
- Sammelbegriff für Selbstauskünfte (Eignung, Tariftreue, Steuern, etc.).
- EEE — Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Standardformular zur Vor-Eigenerklärung der Eignung in EU-weiten Verfahren. Originalbelege erst bei Zuschlagsabsicht.
Fristen und Termine
- Angebotsfrist
- Frist zur Angebotsabgabe. Mindestens 35 Tage (offenes Verfahren), 30 Tage (nicht offenes). Mit elektronischer Bereitstellung um 5 Tage reduzierbar. Verspätete Angebote sind zwingend auszuschließen.
- Bewerbungsfrist / Teilnahmefrist
- Frist für Teilnahmeanträge im zweistufigen Verfahren — mind. 30 Tage; bei Dringlichkeit 15.
- Bindefrist
- Zeitraum, in dem Bieter an ihr Angebot gebunden sind. Typisch 30–60 Tage.
- Stillhaltefrist
- 10 Tage (E-Mail) bzw. 15 Tage (Post/Fax) zwischen Vorabinformation und Zuschlag — Frist für Nachprüfungsanträge unterlegener Bieter.
- Zuschlagsfrist
- Zeitraum, in dem der Auftraggeber den Zuschlag erteilen muss. Typisch 30–60 Tage. Bei Verzug Rücktrittsrecht des Bieters.
- Einspruchsfrist / Rügefrist
- 10 Tage zur Rüge eines Vergabefehlers, dann 15 Tage zur Antragstellung bei der Vergabekammer. Versäumnis = Verlust aller Rechtsschutzmöglichkeiten.
- Lieferfrist
- Vertraglich zugesicherter Liefer-/Fertigstellungstermin. Verstöße: Vertragsstrafen, Schadensersatz, Kündigungsrechte.
Eignung und Qualifikation
- Eignungskriterien
- Mindestanforderungen vor Angebotswertung — fachliche, technische, wirtschaftliche Eignung. Typisch: Referenzen, Mindestumsatz, Versicherungssumme, Mitarbeiterzahl.
- Zuschlagskriterien
- Bewertungsmaßstäbe der Angebote — Preis, Qualität, Konzept, Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten. Gewichtungen müssen offen gelegt sein.
- Präqualifizierung (PQ-VOB / PQ-Verein)
- Einmalige Eignungsprüfung durch eine Präqualifizierungsstelle. Spart bei jeder einzelnen Bewerbung die Vorlage von Eignungsnachweisen. Kosten typ. € 300–500/Jahr.
- AVPQ (Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen)
- IHK-geführtes Verzeichnis für Liefer-/Dienstleister. Bundesweit anerkannt. Kosten typ. € 150–350/Jahr.
- Eignungsleihe
- Bieter beruft sich auf Eignung eines Drittunternehmens (z. B. Mutterkonzern, Partner). Schriftliche Verpflichtungserklärung erforderlich.
Rechtsgrundlagen
- Vergaberecht — Hierarchie
- GWB (Grundgesetz des Vergaberechts) → VgV / VOB/A (EU-Schwelle) → UVgO / VOB/A (national).
- GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
- VgV (Vergabeverordnung)
- - Gilt oberhalb EU-Schwellenwerten für Liefer- und Dienstleistungen.
- VOB/A, /B, /C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)
- Regelt Liefer-/Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellen. Flexiblere Verfahren, kürzere Fristen, kein Vergabekammer-Rechtsschutz.
- KonzVgV
- Konzessionsvergabe (Auftragnehmer trägt Betriebsrisiko). EU-Schwelle € 5,4 Mio.
- SektVO
- Sektorenverordnung — Versorger, Verkehr, Energie. Flexibler als klassische Vergaben. Schwellenwert € 432.000. [VERIFY 2026]
- HOAI
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Regelt zulässige Honorarsätze für Planungsleistungen.
- GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Bundesgesetz zur Energieeffizienz von Gebäuden. Häufig Bestandteil von Sanierungs-LVs.
- Tariftreuegesetz (Bundes- und Landesgesetze)
- Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber, Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die Tariflöhne zahlen.
- KI-Verordnung (EU AI Act)
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Schwellenwerte und Wertgrenzen
- EU-Schwellenwerte 2026
- Auftragsvolumen / Losaufteilung
- Bei Loslosen zählt die Summe aller Lose für die Schwellenwertbestimmung.
Klassifizierung und Codes
- CPV-Code (Common Procurement Vocabulary)
- 8-stelliger EU-Klassifikationscode für jede Auftragsart. Beispiele: 45000000 (Bauleistungen), 45200000 (Hoch-/Tiefbau), 71000000 (Architektur/Ingenieurleistungen), 72000000 (IT).
- NUTS-Codes (Nomenclature des unités territoriales statistiques)
- EU-Regionalcodes — NUTS-1 (Bundesland), NUTS-2 (Regierungsbezirk), NUTS-3 (Kreis/kreisfreie Stadt).
Digitale Vergabe
- eVergabe / Elektronische Vergabe
- Seit 2018/2020 für oberschwellige Verfahren Pflicht — Angebote werden ausschließlich elektronisch über zertifizierte Plattformen abgegeben.
- Vergabeportal
- Online-Plattform zur Veröffentlichung und Einreichung von Angeboten. Deutschland hat kein zentrales Portal — Bieter müssen mehrere im Blick haben (Hauptgrund für brixl).
- Elektronische Signatur
- Im Vergaberecht meist Textform ausreichend (seit 2016). Manche Auftraggeber fordern weiterhin QES (Qualifizierte Elektronische Signatur) — Vergabeunterlagen prüfen.
- GAEB
- Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen — deutscher Standard für elektronischen Datenaustausch bei Bauleistungen. GAEB-Dateien (Endung typ. .X86, .D86) übertragen LVs strukturiert.
Rollen und Akteure
- Auftraggeber / Vergabestelle
- Bund, Länder, Kommunen, sowie öffentliche Unternehmen wie Stadtwerke, Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe (§ 98 GWB).
- Bieter / Bewerber
- Bauherr
- Eigentümer/Auftraggeber des Bauvorhabens (kann auch privat sein).
- Generalunternehmer (GU)
- Übernimmt Bauwerk schlüsselfertig, beauftragt Nachunternehmer. In öffentlichen Bauvergaben durch § 97 GWB Losaufteilungspflicht eingeschränkt.
- Generalübernehmer (GÜ)
- Wie GU, aber ohne eigene Bauleistung — reine Koordinierung.
- Bietergemeinschaft (ARGE)
- Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zur gemeinsamen Angebotsabgabe — gesamtschuldnerische Haftung gem. § 278 BGB. Bietergemeinschafts-Erklärung erforderlich.
- Bauleiter
- Verantwortet Ausführung auf der Baustelle. Häufig brixl-Endnutzer in mittelständischen GUs.
- Architekt / Planungsbüro
- Erstellt Entwurf, Ausführungsplanung, LV. Häufig brixl-Endnutzer im Planer-Segment.
Gewerke
- Hochbau
- Oberirdische Gebäudeteile.
- Tiefbau
- Bauwerke unter Boden- bzw. Wasseroberfläche (Straßen, Kanäle, Brücken, Tunnel).
- Rohbau
- Tragende Konstruktion ohne Innenausbau.
- Ausbau
- Innenausbau (Trockenbau, Estrich, Bodenbeläge, Türen, Fenster).
- TGA / Gebäudetechnik
- Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrotechnik, Gebäudeautomation.
- Fassade / Dach / Sanierung / energetische Ertüchtigung
- - Siehe HeroMockup-Beispiele in `messages/de.json` für realistische Sprache.
Rechtsschutz
- Vergabekammer
- Erstinstanzliche Nachprüfungsbehörde. Entscheidet binnen 5 Wochen, kann Vergabeverfahren aufheben. Zuständig nur bei EU-Schwellenwertüberschreitung.
- Nachprüfungsverfahren
- Rechtsweg unterlegener Bieter — 10-Tage-Rüge → 15-Tage-Antrag bei Vergabekammer → ggf. OLG/BGH.
- Rügepflicht
- Erkannte Vergabefehler müssen unverzüglich (≤ 10 Tage) gerügt werden. Verspätung = Rechtsverlust.
Vertragsformen
- Rahmenvertrag / Rahmenvereinbarung
- Vertrag über wiederkehrende Leistungen, Laufzeit typ. bis 4 Jahre. Single-Supplier oder Multi-Partner mit Mini-Wettbewerben.
Sonstige Begriffe
- Bieterfragen
- Aufklärungsanfragen zu den Vergabeunterlagen. Bieter haben Recht auf Beantwortung — Antworten werden allen Teilnehmern bereitgestellt (Gleichbehandlung).
- Nachhaltige Beschaffung
- Auftraggeber dürfen / müssen zunehmend ökologische und soziale Kriterien berücksichtigen. Zertifikate (Blauer Engel etc.) verbessern die Bewertung.