Leitfaden

Leistungsverzeichnis erstellen und bearbeiten: GAEB-Workflow für Bieter

Wie Bieter ein LV effizient kalkulieren, was die GAEB-Schnittstelle leistet, welche Pflichten Auftraggeber haben und welche Fehler regelmäßig den Zuschlag kosten.

Veröffentlicht am 10.05.20266 Min. Lesezeit

Ein Bauauftrag steht und fällt mit dem Leistungsverzeichnis. Wer ein LV mit 800 Positionen vor sich liegen hat, weiß: hier entscheidet sich, ob die Kalkulation in zwei Tagen fertig wird oder in zwei Wochen — und ob am Ende eine Preisrate dasteht, mit der sich der Auftrag wirklich gewinnen lässt.

Die meisten Fehler in der LV-Bearbeitung passieren vor der Kalkulation. Wer das Dokument nur überfliegt, übersieht Eventualpositionen, unklare Mengen oder versteckte Sonderbedingungen — und kalkuliert das später teuer nach.

Was ein Leistungsverzeichnis ist — und was nicht

Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist die positionsweise Aufstellung aller im Bauauftrag zu erbringenden Leistungen. Jede Position enthält:

  • Beschreibung: was genau gebaut werden soll (Material, Maße, Qualität)
  • Menge: wie viel davon (numerisch)
  • Einheit: in welcher Einheit gerechnet wird (m², m³, Stück, kg, lfm)
  • Einheitspreis (vom Bieter): der Preis pro Einheit
  • Gesamtpreis (Menge × Einheitspreis)

Was ein LV nicht ist: ein Bauvertrag. Das LV ist die Kalkulationsgrundlage und wird Bestandteil des Vertrags — aber das eigentliche Vertragsdokument enthält zusätzlich Vertragsbedingungen (oft VOB/B), Termine, Vertragsstrafen, Anlagen.

Was ein LV auch nicht ist: eine Baubeschreibung im engeren Sinne. Eine Position beschreibt eine Leistung; die Baubeschreibung erklärt das gesamte Projekt. Beide Dokumente gehören zur Vergabeunterlage.

Die GAEB-Schnittstelle: das Format hinter den LVs

Wer in Deutschland an öffentlichen Bauausschreibungen teilnimmt, kommt um GAEB nicht herum. Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen definiert das standardisierte Format für den elektronischen Austausch von LV-Daten zwischen Auftraggeber-Software (z. B. AVA-Programmen) und Bieter-Software (Kalkulationsprogrammen).

Aktuelle Version: GAEB DA XML 3.3 (Datenaustausch in XML-Form).

Die wichtigsten Dateitypen:

Dateityp Funktion Wer erstellt?
.X81 LV-Vorlage (ohne Mengen, nur Texte) Auftraggeber, zur Vorbereitung
.X83 LV-Ausschreibung (mit Mengen, ohne Preise) Auftraggeber, zur Versendung an Bieter
.X84 LV-Angebot (mit Mengen und Einheitspreisen) Bieter, beim Angebotsversand
.X86 Nebenangebot Bieter
.D81 / .D83 / .D84 ältere Formate, noch verbreitet wie oben

Workflow eines Bieters:

  1. Vergabeunterlage herunterladen → X83-Datei extrahieren
  2. X83 in die Kalkulationssoftware importieren (RIB iTWO, Sidoun, Nevaris, etc.)
  3. Einheitspreise kalkulieren — Material, Lohn, Geräte, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn
  4. X84 exportieren und über das Vergabeportal hochladen

Wer ohne GAEB-Software arbeitet (kleine Betriebe), kann das LV als PDF oder Excel zur Hand nehmen, aber das ist ineffizient — Kalkulationsfehler werden häufiger, und die Wiederverwendung von Positionen aus früheren Aufträgen ist umständlich.

Was der Auftraggeber liefern muss

§ 7 VOB/A (national) bzw. § 7a EU VOB/A (EU-Bereich) regelt die Leistungsbeschreibung. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber sie im gleichen Sinne verstehen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.

Praktisch heißt das:

  • Vollständigkeit: jede notwendige Leistung muss eine Position bekommen. Versteckte Leistungen, die „selbstverständlich" mit ausgeführt werden müssen, sind rügefähig.
  • Eindeutigkeit: keine widersprüchlichen Angaben in LV vs. Planunterlagen vs. Baubeschreibung.
  • Erschöpfung: Mengenangaben müssen realistisch sein. „ca." oder „je nach Erfordernis" ohne nachvollziehbare Grundlage sind problematisch.

Wenn ein LV diese Pflichten verletzt, hat der Bieter zwei Optionen: rügen (innerhalb von 10 Tagen nach Erkennen, § 160 GWB) oder den Auftrag mit Vorbehalt bearbeiten und Risikoaufschläge kalkulieren. Beides hat Konsequenzen.

Das Standardleistungsbuch (StLB-Bau)

Viele Auftraggeber bauen ihre LVs auf dem StLB-Bau auf — einer DIN-herausgegebenen Sammlung standardisierter Leistungstexte, gegliedert nach Gewerken:

  • LB 01: Gerüstarbeiten
  • LB 02: Erdarbeiten
  • LB 03: Mauerarbeiten
  • LB 09: Stahlbauarbeiten
  • LB 12: Mauerarbeiten
  • LB 18: Trockenbauarbeiten
  • LB 21: Putz- und Stuckarbeiten
  • LB 22: Fliesen- und Plattenarbeiten
  • LB 25: Estricharbeiten
  • LB 28: Tischlerarbeiten
  • LB 31: Heizungsanlagen
  • LB 36: Elektroinstallation

Wer regelmäßig in einem Gewerk arbeitet, kennt die StLB-Positionstexte und kann sie schneller kalkulieren als Eigenbau-Texte. Für Bieter ist das ein praktischer Vorteil — und für Auftraggeber ein guter Indikator, ob das LV solide aufgebaut ist.

Wie Bieter ein LV effizient kalkulieren

Aus der Praxis:

  1. Erst lesen, dann rechnen. Vor jeder Einzelpreisberechnung das gesamte LV einmal durchgehen, kritische Positionen markieren, Eventualpositionen identifizieren, Unklarheiten zusammenstellen.
  2. Bieterfragen rechtzeitig stellen. Auftraggeber müssen Bieterfragen beantworten und die Antworten allen Interessenten zugänglich machen. Wer am letzten Tag fragt, bekommt im Zweifel keine rechtzeitige Antwort und muss Risiko-Aufschläge kalkulieren.
  3. Eventualpositionen nicht ignorieren. Eventualpositionen werden in der Wertung mit ihrem Erwartungswert berücksichtigt. Wer sie pauschal mit 1 € pro Einheit kalkuliert, riskiert Spekulationspreis-Ausschluss.
  4. Pauschalpreise nur, wo Pflicht. Einheitspreisvertrag ist der Standard. Pauschale Positionen sind die Ausnahme — und gefährlich, weil Mehrmengen nicht abgerechnet werden.
  5. Vergleichbare Referenz-LVs aus früheren Aufträgen heranziehen. Wer kein Archiv vergleichbarer Kalkulationen hat, kalkuliert jede Position neu. Das ist langsam und fehleranfällig.

Häufige Fehler bei LV-Bearbeitung

Was Bieter regelmäßig den Zuschlag kostet — in der Reihenfolge der Häufigkeit:

  • Falsche Mengen-Interpretation. Wenn eine Position „1 St" für eine Lüftungsanlage angibt, ist das nicht 1 Bauteil, sondern 1 komplettes System inkl. aller Subkomponenten. Wer das mit Materialpreis kalkuliert, ist deutlich unter dem Erwartungswert.
  • Vergessene Eventualpositionen. Eventualpositionen mit hoher Wahrscheinlichkeit (z. B. „Aushub mehrere Lagen") müssen realistisch kalkuliert werden, sonst wird die Bewertung verzerrt.
  • Sonderbedingungen im Vorspann nicht gelesen. Im LV-Kopf stehen oft projektspezifische Bedingungen (Baustellen-Einrichtung pauschal, Zuschläge für Nachtarbeit etc.). Wer diese überliest, kalkuliert unvollständig.
  • Einheiten verwechseln. Eine Position „Estrich, 1.500 m² × Pauschalpreis" ist etwas anderes als „Estrich, 1.500 m² × Einheitspreis". Im ersten Fall ist die Menge fix; im zweiten Fall werden Mehrmengen vergütet.
  • Bieterfragen-Antworten nicht eingepflegt. Antworten auf Bieterfragen können das LV ändern. Wer die Antworten nur durchliest und nicht in seine Kalkulation einbaut, kalkuliert auf einer veralteten Version.

Wie brixl bei der LV-Bearbeitung unterstützt

brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Portalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Im LV-Kontext heißt das: brixl erkennt GAEB-Dateien (X83 / D83) in den Vergabeunterlagen, extrahiert Positionsstruktur, Mengen und kritische Hinweise — etwa Pauschalpositionen, Eventualpositionen, Sonderbedingungen im Vorspann. Wer in der Trefferliste auf einen Auftrag klickt, bekommt eine Vorauswertung der LV-Struktur, bevor er die Software dafür öffnet.

Die eigentliche Kalkulation bleibt im Fachprogramm — brixl ersetzt kein AVA-System. Aber die Vor-Sortierung („ist dieses LV für uns realistisch bearbeitbar?") passiert vor dem Import.

Welche Pflicht der Auftraggeber bei der Leistungsbeschreibung genau hat, leitet sich aus § 7 VOB/A ab — Einordnung im VOB/A-Artikel. Welche Fristen für die LV-Bearbeitung gelten, im Fristen-Guide.

Häufige Fragen

Was ist ein Leistungsverzeichnis? Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist die positionsweise, detaillierte Aufstellung aller im Bauauftrag zu erbringenden Leistungen. Jede Position enthält eine Beschreibung, eine Mengenangabe, eine Einheit (z. B. m², m³, Stück) und nach Angebotsabgabe einen Einheitspreis. Das LV ist die Kalkulationsgrundlage für Bieter und gleichzeitig der Maßstab, an dem die Bauausführung später gemessen wird.

Was ist die GAEB-Schnittstelle? GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) definiert das standardisierte Format für den elektronischen Datenaustausch von Bauleistungs-LVs in Deutschland. Aktuelle Version: GAEB DA XML 3.3. Wichtige Dateitypen: X81 (LV-Vorlage des Auftraggebers), X83 (LV-Ausschreibung mit Mengen), X84 (Angebot mit Einheitspreisen), X86 (Nebenangebot).

Muss ein Auftraggeber das LV vollständig vorlegen? Ja. § 7 VOB/A verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, die Leistung so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber sie im gleichen Sinne verstehen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Lückenhafte oder mehrdeutige LVs sind rügefähig und können zur Aufhebung der Vergabe führen.

Was passiert, wenn Mengen im LV nicht stimmen? Bei Einheitspreisverträgen — dem Standard im öffentlichen Bau — werden Abweichungen über die tatsächlich erbrachten Mengen abgerechnet. Wer mehr Material verbaut, bekommt mehr vergütet; wer weniger braucht, weniger. Bei großen Mengenabweichungen (mehr als ±10 % je Position nach § 2 Abs. 3 VOB/B) können die Einheitspreise neu verhandelt werden.

Was ist das Standardleistungsbuch (StLB)? Das StLB-Bau ist eine vom DIN herausgegebene Sammlung von standardisierten Leistungstexten für Bauleistungen, gegliedert nach Gewerken (LB 01 Gerüstarbeiten, LB 12 Mauerarbeiten, LB 18 Trockenbau usw.). Auftraggeber, die ihre LVs auf StLB-Texten aufbauen, sparen Formulierungsaufwand und Bieter erkennen Positionen aus früheren Aufträgen wieder.

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