Definition

Vergabeverfahren — alle Arten erklärt für Bauunternehmen

Offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, beschränkte Ausschreibung, Direktauftrag: welches Vergabeverfahren wann gilt, welche Fristen laufen und was das für Bauunternehmen praktisch heißt.

Veröffentlicht am 28.03.20265 Min. Lesezeit

„Beschränkte Ausschreibung", „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb", „Innovationspartnerschaft": Wer regelmäßig in den Bekanntmachungen liest, sieht acht bis zehn verschiedene Begriffe für „Vergabeverfahren". Welcher steht in der Bekanntmachung, entscheidet darüber, wie viel Aufwand eine Bewerbung kostet, welche Fristen gelten und ob am Ende verhandelt werden darf.

Die Auswahl wirkt willkürlich, ist sie aber nicht. Im deutschen Vergaberecht gibt es einen klaren Entscheidungsbaum, der Auftraggeber dazu zwingt, ab bestimmten Auftragswerten und Bedingungen ein bestimmtes Verfahren zu wählen.

Die zwei Welten: oberhalb und unterhalb der EU-Schwelle

Der erste Trennstrich verläuft bei den EU-Schwellenwerten (§ 106 GWB). Bei Bauleistungen liegt die Schwelle 2026 bei 5.404.000 € netto. Was darüber liegt, fällt unter EU-Recht — VgV plus 2. Abschnitt der VOB/A. Was darunter liegt, läuft nach nationalem Recht — UVgO für Liefer-/Dienstleistungen, VOB/A 1. Abschnitt für Bau.

Die Verfahrensnamen oberhalb und unterhalb der Schwelle ähneln sich, sind aber nicht identisch. Wer den Unterschied verwechselt, zitiert die falsche Rechtsgrundlage in der eigenen Rüge.

Verfahren oberhalb der EU-Schwelle (VgV / VOB/A 2. Abschnitt)

Offenes Verfahren

Jedes Unternehmen darf direkt ein Angebot abgeben. Keine vorherige Bewerbung, keine Eignungsprüfung im Vorfeld. Mindestfrist: 35 Kalendertage ab Absendung der Auftragsbekanntmachung; mit elektronischer Bereitstellung der Vergabeunterlagen verkürzt auf 30 Tage (§ 10a EU VOB/A). In begründeten Dringlichkeitsfällen sind 15 Tage möglich.

Für Bauleistungen oberhalb der EU-Schwelle ist das offene Verfahren der Regelfall.

Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb

Zwei Stufen. Erst Teilnahmewettbewerb mit Mindestfrist 30 Tagen (Bewerber reichen Eignungsnachweise ein). Nach Eignungsprüfung lädt der Auftraggeber typisch fünf bis zehn Bewerber zur Angebotsabgabe ein. Für die zweite Stufe gilt erneut eine Mindestfrist von 30 Tagen.

Vorteil für Bieter: Wer es durch die erste Stufe schafft, konkurriert mit deutlich weniger anderen Bietern. Nachteil: doppelter Aufwand für ein einzelnes Verfahren.

Verhandlungsverfahren (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb)

Auftraggeber und Bieter dürfen über Preise, Leistung und Konditionen verhandeln — über die Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung allerdings nicht (§ 14 VgV). Für Bauleistungen nur in Ausnahmefällen zulässig: komplexe Lösungen, frühere erfolglose Verfahren, oder Forschungs- und Entwicklungscharakter.

Im Bau selten. Häufiger bei Ingenieur- und Architektenleistungen nach §§ 73–80 VgV — dort sogar der Regelfall.

Wettbewerblicher Dialog

Iterative Lösungsentwicklung mit ausgewählten Bewerbern. Erst gemeinsamer Dialog über mögliche Lösungen, dann finale Angebote auf Basis der entwickelten Lösung. Vorgesehen für besonders komplexe Beschaffungen — typische Beispiele: große IT-Vergaben, ÖPP-Modelle, neuartige Infrastrukturprojekte.

Für klassische Bauvergaben praktisch ohne Relevanz.

Innovationspartnerschaft

Verfahren zur gemeinsamen Entwicklung neuartiger Produkte oder Leistungen mit anschließender Beschaffung. Sehr selten im Bau.

Verfahren unterhalb der EU-Schwelle (UVgO / VOB/A 1. Abschnitt)

Öffentliche Ausschreibung (Bau)

Das Pendant zum offenen Verfahren — nur nationale Ebene. Jedes Unternehmen darf bieten, ohne Vorqualifikation. Mindestfrist: 10 Kalendertage nach § 10 VOB/A, in der Praxis meist 20 Tage und mehr.

Für Bauleistungen unterhalb 5,4 Mio. € der Standard, sofern nicht ausdrücklich beschränkt oder freihändig vergeben wird.

Beschränkte Ausschreibung

Mit oder ohne Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber fordert direkt ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe auf. Seit 01.01.2026 gilt im Bund einheitlich eine Wertgrenze von 150.000 € netto für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb — vorher waren die Grenzen je nach Gewerk unterschiedlich (§ 3a VOB/A in der Neufassung vom Dezember 2025). Bundesländer können abweichende, oft höhere Wertgrenzen festlegen.

Wer nicht angeschrieben wird, bekommt das Verfahren oft gar nicht mit. Brand awareness in regionalen Vergabestellen ist hier wertvoller als die SERP-Position.

Verhandlungsvergabe

Das unterschwellige Pendant zum Verhandlungsverfahren oberhalb der EU-Schwelle. Erlaubt Verhandlungen über Preis, Leistung und Konditionen. Voraussetzungen: bestimmte Wertgrenzen oder Sonderfälle (frühere Verfahren erfolglos, Dringlichkeit, Schutzrechte).

Direktauftrag (auch: Direktvergabe)

Vergabe ohne förmliches Verfahren an direkt angesprochene Unternehmen. Seit 01.01.2026 gilt im Bund: 50.000 € netto bei Bauleistungen (§ 3a VOB/A), 15.000 € netto bei Liefer- und Dienstleistungen (UVgO-Verwaltungsvorschrift Bund). Landesregelungen weichen deutlich ab — viele Bundesländer haben höhere Wertgrenzen festgelegt.

Für Bieter heißt das: Wer bei einer kommunalen Vergabestelle bekannt ist, bekommt Direktaufträge unterhalb dieser Grenzen oft ohne öffentliche Ausschreibung.

Mindestfristen im Überblick

Verfahren Mindestfrist (Regelfall) Reduzierung möglich auf Rechtsgrundlage
Offenes Verfahren (EU) 35 Kalendertage 30 Tage mit elektronischer Bereitstellung; 15 Tage bei Dringlichkeit § 10a EU VOB/A
Nicht offenes Verfahren — Teilnahmewettbewerb 30 Kalendertage 15 Tage bei Dringlichkeit § 11a EU VOB/A
Nicht offenes Verfahren — Angebotsphase 30 Kalendertage 10 Tage bei Dringlichkeit § 11a EU VOB/A
Verhandlungsverfahren 30 Kalendertage (Teilnahmewettbewerb), Angebotsphase verhandelbar je nach Verlauf § 14 VgV
Öffentliche Ausschreibung (national) 10 Kalendertage in Ausnahmefällen kürzer § 10 VOB/A
Beschränkte Ausschreibung 10 Kalendertage je nach Bundesland § 10 VOB/A

Welches Verfahren wann?

Die Wahl liegt nicht beim Auftraggeber frei. Vergaberecht schreibt vor:

  • Oberhalb der EU-Schwelle (Bau: ≥ 5.404.000 €): offenes Verfahren oder nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb. Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft nur unter engen Voraussetzungen.
  • Unterhalb der EU-Schwelle: öffentliche Ausschreibung ist der Regelfall. Beschränkte Ausschreibung, Verhandlungsvergabe und Direktauftrag jeweils nur bis zu bestimmten Wertgrenzen oder bei Sonderfällen.

Wer als Auftraggeber die falsche Verfahrensart wählt, riskiert ein Nachprüfungsverfahren mit Aufhebung der gesamten Vergabe. Für Bieter ist das gleichzeitig der wichtigste Hebel einer Rüge.

Wie brixl die Verfahrensart sichtbar macht

brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Portalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Für die Verfahrensart heißt das: in jeder Trefferliste steht die Verfahrensart bereits oben, zusammen mit Auftragswert, Bekanntmachungsdatum und Frist. Wer nur an Verfahren mit höherer Erfolgschance teilnehmen will, kann nach Verfahrenstyp filtern — etwa „nur nicht offene Verfahren" oder „nur Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb".

Welche Frist je Verfahren konkret gilt und welche Fehler dort passieren, steht im Fristen-Guide. Welcher Schwellenwert die Verfahrenswahl bestimmt, im Schwellenwerte-Artikel.

Häufige Fragen

Welches Vergabeverfahren ist für mein Unternehmen am wahrscheinlichsten? Für Bauleistungen im Mittelstand sind die häufigsten Verfahren: nationale öffentliche Ausschreibung nach VOB/A 1. Abschnitt (unterhalb 5,4 Mio. €) und das offene Verfahren nach VOB/A 2. Abschnitt (oberhalb). Verhandlungsverfahren sind im Bau selten, häufiger bei Ingenieur- und Architektenleistungen nach §§ 73–80 VgV.

Wie unterscheidet sich Verhandlungsvergabe von Verhandlungsverfahren? Die Verhandlungsvergabe ist das unterschwellige Pendant zum Verhandlungsverfahren oberhalb der EU-Schwelle. Beide erlauben Verhandlungen über Preis, Leistung und Konditionen — die Verhandlungsvergabe greift unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO bzw. VOB/A 1. Abschnitt), das Verhandlungsverfahren oberhalb (VgV / VOB/A 2. Abschnitt).

Was ist der Unterschied zwischen offenem und nicht offenem Verfahren? Im offenen Verfahren kann jedes Unternehmen direkt ein Angebot abgeben — keine vorherige Bewerbung. Im nicht offenen Verfahren gibt es einen Teilnahmewettbewerb: Unternehmen bewerben sich zunächst, nach Eignungsprüfung werden typisch fünf bis zehn Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Bis zu welchem Auftragswert ist ein Direktauftrag möglich? Im Bundesbereich liegt die Wertgrenze für Direktaufträge bei Bauleistungen 2026 typisch bei 50.000 € netto. Bundesländer regeln eigene Schwellen, die oft höher liegen. Die genaue Grenze muss jedes Bundesland in seinem Vergabegesetz festlegen.

Welches Verfahren hat die kürzesten Fristen? Im Unterschwellenbereich gilt nach § 10 VOB/A eine Mindestfrist von 10 Kalendertagen. Oberhalb der EU-Schwelle liegt die Mindestfrist im offenen Verfahren bei 35 Tagen (reduzierbar auf 30 bei elektronischer Bereitstellung). Verhandlungsverfahren und Direktaufträge können in dringenden Fällen deutlich schneller laufen.

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