Die EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge sind 2026 erstmals seit Jahren gesunken. Bei Bauleistungen liegt die Grenze seit dem 1. Januar bei 5.404.000 € — 134.000 € weniger als 2025. Für ein Bauunternehmen mit Aufträgen im 5-Mio.-€-Bereich entscheiden diese 134.000 € darüber, ob ein Projekt EU-weit ausgeschrieben werden muss oder unter nationales Vergaberecht fällt. Wer denselben Auftrag im November 2025 noch hätte vergeben können wie zuvor, kann das im Februar 2026 nicht mehr.
Die neuen EU-Schwellenwerte 2026/2027 im Überblick
Bei Bauleistungen liegt die Schwelle ab 1. Januar 2026 bei 5.404.000 € (zuvor 5.538.000 €). Aufträge oberhalb dieser Grenze werden EU-weit auf TED ausgeschrieben; unterhalb gelten die nationalen Regeln (UVgO oder VOB/A 1. Abschnitt).
Die vollständige Tabelle:
| Kategorie | Schwelle 2026/2027 | Zuvor 2024/2025 |
|---|---|---|
| Bauleistungen (alle Richtlinien) | 5.404.000 € | 5.538.000 € |
| Liefer-/Dienstleistungen, oberste Bundesbehörden | 140.000 € | 143.000 € |
| Liefer-/Dienstleistungen, sonstige Auftraggeber | 216.000 € | 221.000 € |
| Sektoren-/Verteidigungsbereich | 432.000 € | 443.000 € |
| Baukonzessionen | 5.404.000 € | 5.538.000 € |
| Soziale/besondere Dienstleistungen, öffentlich | 750.000 € | 750.000 € (unverändert) |
| Soziale/besondere Dienstleistungen, Sektoren | 1.000.000 € | 1.000.000 € (unverändert) |
Rechtsgrundlage: Delegierte Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 vom 22. Oktober 2025, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 23. Oktober 2025.
Was ist 2026 anders als in den Vorjahren?
Die Schwellenwerte sind erstmals seit langer Zeit gesunken, statt zu steigen. Bei Bauleistungen geht die Grenze um 134.000 € zurück.
Der Grund ist mathematisch, nicht politisch. Die EU-Werte werden alle zwei Jahre an das WTO Government Procurement Agreement (GPA) angepasst. Die Referenz ist in IWF-Sonderziehungsrechten ausgedrückt; Wechselkursbewegungen zwischen Euro und Sonderziehungsrechten bestimmen das Ergebnis. Aktuell führt die Anpassung zu niedrigeren Euro-Werten.
Praktische Folge: Ein Auftrag, der Ende 2025 noch knapp unter der Schwelle lag, kann ab 2026 EU-weit ausschreibungspflichtig sein. Wer Auftragswerte aus dem Vorjahr in die Planung übernimmt, sollte die Eingruppierung neu prüfen.
Was bedeutet das für Bauausschreibungen?
Oberhalb der Schwelle gilt die Vergabeverordnung (VgV) bzw. der EU-Teil der VOB/A: Veröffentlichung auf TED, Mindestfristen ab 35 Tagen (offenes Verfahren, reduzierbar auf 30 mit elektronischer Bereitstellung), strengere Dokumentationspflichten, voller Rechtsschutz über die Vergabekammer (§§ 155–184 GWB).
Unterhalb der Schwelle reichen die UVgO oder der nationale Teil der VOB/A. Verfahren laufen kürzer, Bekanntmachungspflichten sind geringer. Für Bieter heißt das: weniger Aufwand pro Verfahren, aber auch weniger Rechtsschutz – Nachprüfungsanträge bei der Vergabekammer sind nur oberhalb der Schwelle möglich.
Bei Bauleistungen im Bereich von 5,3–5,5 Millionen Euro lohnt sich der zweite Blick. 134.000 € Differenz entscheiden über zwei vollständig unterschiedliche Regelwerke.
Beispiel aus der Praxis
Eine Kommune schreibt im November 2025 eine Schule als Generalunternehmer-Auftrag mit geschätztem Auftragswert von 5.450.000 € aus. Bekanntmachung läuft – Verfahren gilt noch nach altem Recht (5.538.000 €), also unterhalb der Schwelle. Verfahren: nationale Ausschreibung nach VOB/A 1. Abschnitt.
Dieselbe Schule, Bekanntmachung im Februar 2026: Auftragswert 5.450.000 € liegt jetzt oberhalb der neuen Schwelle (5.404.000 €). Verfahren: EU-weite Bekanntmachung auf TED, VOB/A 2. Abschnitt, Vergabekammer-Rechtsschutz.
Gleiche Schule, gleiche Summe – komplett anderer rechtlicher Rahmen.
Wie wird der Auftragswert berechnet?
Maßgeblich ist der geschätzte Gesamtwert ohne Umsatzsteuer. Drei Punkte aus der Praxis:
- Lose werden zusammengerechnet. Ein Bauauftrag, der in mehrere Lose aufgeteilt wird, fällt mit der Summe aller Lose unter die Schwellenwertprüfung (§ 3 Abs. 7 VgV). Künstliche Aufteilung zur Umgehung der EU-Pflicht ist unzulässig (§ 3 Abs. 2 VgV).
- Optionen und Verlängerungen zählen mit. Geplante Vertragsverlängerungen oder Optionen sind in den Auftragswert einzurechnen.
- Rahmenverträge werden über die gesamte Laufzeit (typisch bis 4 Jahre) bewertet.
Wer den Auftragswert künstlich knapp unter die EU-Schwelle drückt, riskiert eine spätere Unwirksamkeitsfeststellung des Vertrags nach § 135 GWB.
Welches Verfahren gilt unterhalb welcher Wertgrenze?
| Auftragswert (Bau) | Verfahren | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| ≥ 5.404.000 € | EU-weite Ausschreibung, Veröffentlichung auf TED | VgV / VOB/A 2. Abschnitt + GWB |
| < 5.404.000 € | nationales Verfahren | UVgO / VOB/A 1. Abschnitt |
| Direktauftrag (Bund 2026, § 3a VOB/A) | bis 50.000 € netto (Bau) ohne förmliches Verfahren | nationale Wertgrenzen, Bundesländer regeln eigene Schwellen |
Wie brixl die Schwellenwertänderung abbildet
brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Portalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Für die Schwellenwertfrage heißt das praktisch: jede Bauausschreibung in brixl ist mit ihrem geschätzten Auftragswert ausgewiesen, direkt in der Trefferliste. Wer einen Auftrag in der Pipeline hat, dessen Wert nahe an der Schwelle liegt, sieht den Wert auf einen Blick — ohne ihn aus den Vergabeunterlagen herauszusuchen. Filter wie „nur EU-weite Verfahren" oder „nur unterschwellig" lassen sich direkt setzen.
Welches Vergabeverfahren bei welchem Auftragswert greift, ist im Verfahrens-Überblick erklärt — und welche Rolle die VOB/A im 1. bzw. 2. Abschnitt spielt, im VOB/A-Artikel.
Häufige Fragen
Gelten die neuen Schwellenwerte rückwirkend? Nein. Maßgeblich ist das Datum der Bekanntmachung. Verfahren, die vor dem 1. Januar 2026 bekanntgemacht wurden, laufen nach den alten Schwellenwerten weiter.
Wann werden die Schwellenwerte erneut angepasst? Die nächste turnusmäßige Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2028 für die Periode 2028/2029. Die Anpassung ist mathematisch an die WTO-GPA-Referenzwerte gekoppelt; eine Erhöhung oder weitere Senkung ist offen.
Ändert sich für Direktaufträge etwas? Direktauftrag-Wertgrenzen sind nationale Regelungen und unabhängig von den EU-Schwellenwerten. Im Bund gilt seit 01.01.2026 eine einheitliche Schwelle von 50.000 € netto bei Bauleistungen (§ 3a VOB/A in der Neufassung vom Dezember 2025). Bundesländer regeln eigene Wertgrenzen, die oft höher liegen.
Was gilt für Sektorenauftraggeber wie Stadtwerke? Stadtwerke, Verkehrsbetriebe und ähnliche Sektorenauftraggeber haben für Liefer-/Dienstleistungen die Schwelle 432.000 €; für Bauleistungen gilt der gleiche Wert wie im klassischen Bereich (5.404.000 €). Rechtsgrundlage: SektVO.
Welche Quelle ist verbindlich? Die Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 vom 22. Oktober 2025, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 23. Oktober 2025. Diese gelten in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar, ohne nationale Umsetzung.
Weitere Beiträge