Regulatorisches Update

EU Omnibus V: Neue Schwellenwerte für Sicherheits- und Verteidigungsbeschaffung — was Bauunternehmen wissen müssen

Der EU-Rat hat Omnibus V am 9. Oktober 2026 angenommen. Richtlinie 2009/81/EG bekommt neue Schwellenwerte — was das für Bauunternehmen bedeutet.

Von , Veröffentlicht am 15.10.20265 Min. Lesezeit

Ein Kasernenanbau in Nordrhein-Westfalen, Auftragswert € 5,8 Millionen. Bislang: EU-Vergabeverfahren nach Richtlinie 2009/81/EG — Teilnahmewettbewerb, erweitertes Sicherheitsscreening, Fristen, die leicht ein Vierteljahr kosten. Nach der nationalen Umsetzung der neuen EU-Regeln könnte derselbe Auftrag über ein vereinfachtes nationales Verfahren laufen.

Der Rat der Europäischen Union hat das Omnibus-V-Paket am 9. Oktober 2026 endgültig angenommen. Das Europäische Parlament hatte am 16. September 2026 zugestimmt. Zu den drei Rechtsakten des Pakets gehört eine Änderungsrichtlinie, die die Schwellenwerte der Richtlinie 2009/81/EG zur Vergabe von Verteidigungs- und Sicherheitsaufträgen deutlich anhebt und die Verfahren vereinfacht.

Was ist Richtlinie 2009/81/EG und wen betrifft sie?

Richtlinie 2009/81/EG regelt die EU-weite Vergabe öffentlicher Aufträge mit militärischer oder sicherheitsrelevanter Komponente. In Deutschland umgesetzt durch die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), erfasst sie vor allem:

  • Infrastrukturmaßnahmen der Bundeswehr (Kasernen, Depots, Radaranlagen, Flugfelder)
  • Bauaufträge für Sicherheitsbehörden (Polizei, Verfassungsschutzbehörden, BND)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit sicherheitsrelevantem Charakter

Der entscheidende Schwellenwert für Bauleistungen lag bisher bei ca. € 5.404.000 netto — identisch mit dem allgemeinen EU-Bauleistungsschwellenwert nach der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2487, auf den Artikel 8 der Richtlinie verweist. Aufträge oberhalb dieser Grenze erforderten das volle EU-Verfahren mit erweiterten Dokumentationspflichten und Sicherheitsanforderungen.

Was der Omnibus V an den Schwellenwerten ändert

Die Änderungsrichtlinie aus dem Omnibus-V-Paket hebt die Schwellenwerte der Richtlinie 2009/81/EG deutlich an. Laut dem Kommissionsvorschlag und dem angenommenen Paket sollen künftig gelten:

Auftragsart Bisheriger Schwellenwert Neuer Schwellenwert (laut Kommissionsvorschlag)
Bauleistungen ca. € 5.404.000 netto ca. € 7.000.000 netto
Liefer- und Dienstleistungen ca. € 432.000 netto ca. € 900.000 netto

Die genauen Werte stehen nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU fest. Das Grundprinzip ist klar: Aufträge im Bereich zwischen dem alten und dem neuen Schwellenwert fallen aus der EU-Verfahrenspflicht nach 2009/81/EG heraus und werden künftig über vereinfachte nationale Verfahren vergeben.

Neben den Schwellenwerten enthält das Paket eine weitere Vereinfachung: Eine neue Genehmigungsverordnung begrenzt Genehmigungsverfahren für Verteidigungsbereitschaftsprojekte auf 102 Arbeitstage. Wird in dieser Frist keine Entscheidung getroffen, gilt die Genehmigung als stillschweigend erteilt. Für komplexe Bundeswehrbaumaßnahmen, bei denen Genehmigungsverfahren bislang Jahre dauern konnten, ist das eine erhebliche Beschleunigung.

Was sich für Bauunternehmen konkret ändert

Die Schwellenwerterhöhung trifft das mittlere Segment des Verteidigungsbaus — also genau den Bereich, in dem viele mittelständische Bauunternehmen aktiv sind.

Entlastung bei mittleren Projekten: Aufträge zwischen ca. € 5,4 Millionen und ca. € 7 Millionen erfordern nach der nationalen Umsetzung keinen vollständigen EU-Prozess mehr. Für Bauunternehmen, die bisher durch das aufwändige Verfahren der Richtlinie 2009/81/EG von mittelgroßen Bundeswehrvergaben abgeschreckt wurden oder sie schlicht nicht erreichbar fanden, öffnet das einen leichteren Zugang.

Neue Frage zur Sichtbarkeit: Ob Aufträge in diesem Schwellenbereich weiterhin auf öffentlichen Portalen erscheinen oder häufiger über beschränkte Ausschreibungen vergeben werden, hängt von der nationalen Umsetzungsgesetzgebung ab. Die VSVgV regelt bislang, welche nationalen Verfahren unterhalb der Richtlinien-Schwelle gelten — und sie wird angepasst werden müssen. Wie genau, entscheidet das BMVG.

Aufträge oberhalb von ca. € 7 Millionen bleiben unverändert EU-pflichtig und erscheinen auf TED (Tenders Electronic Daily).

Wann tritt das neue Recht in Kraft?

Der Zeitplan läuft zweistufig.

Zunächst wird die Änderungsrichtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht — dies ist nach der Ratsannahme vom 9. Oktober 2026 in Kürze zu erwarten. Danach haben Deutschland und die anderen Mitgliedsstaaten eine im Richtlinientext festgelegte Umsetzungsfrist.

Für die Praxis bedeutet das: Die neuen Schwellenwerte gelten nicht sofort. Erst wenn das BMVG die VSVgV angepasst hat und die Änderungsverordnung in Kraft getreten ist, wirken sie sich auf konkrete Vergabeverfahren aus. Bis dahin bleiben die aktuellen Werte aus der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2487 maßgeblich. Den Zeitplan der deutschen Umsetzung verfolgen wir auf brixl.tech/blog.

Was brixl-Nutzer wissen sollten

brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Vergabeportalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert.

Die Änderungen des Omnibus V sind jetzt beschlossen, wirken sich aber auf konkrete Vergabeverfahren erst nach der deutschen Umsetzung aus. Zwei Aspekte sind für Bauunternehmen mit Verteidigungssegment schon heute relevant:

Sobald die VSVgV angepasst ist, verschiebt sich die Frage, über welche Portale und mit welchen Verfahren Aufträge im Bereich € 5,4 bis € 7 Millionen erscheinen. Wer diesen Markt frühzeitig versteht — welche Auftraggeber in welchem Volumenbereich historisch vergeben haben und wie sich das nach der Reform verschieben wird — ist beim Startschuss im Vorteil.

  • Marktanalysen zeigen, welche Bundeswehr- und Sicherheitsbehörden-Auftraggeber in welchen Volumenbereichen aktiv sind und wo nach der Schwellenwerterhöhung mehr Aufträge über vereinfachte nationale Verfahren laufen werden.
  • Netzwerk-Analysen machen sichtbar, wer in diesem Segment regelmäßig beauftragt wird und wo Bietergemeinschaften bestehen — Wissen, das zählt, wenn Aufträge nicht mehr über TED, sondern über beschränkte nationale Verfahren vergeben werden.
  • Wer Vergabeunterlagen direkt von Auftraggebern erhält — etwa bei einer beschränkten Ausschreibung nach dem neuen nationalen Verfahren — kann sie in brixl genauso qualifizieren und bearbeiten wie Aufträge aus den öffentlichen Portalen. Der gesamte Prozess bleibt an einem Ort, unabhängig davon, über welchen Weg ein Auftrag kommt.

Eine Einführung in den Verteidigungsbau als Markt bietet unser Guide zu Bundeswehr-Ausschreibungen für Bauunternehmen. Die EU-Schwellenwerte 2026 für das allgemeine Vergaberecht — also VOB/A EU und VgV — bleiben vom Omnibus V unberührt.

Häufige Fragen zum EU Omnibus V und zur Verteidigungsbeschaffung

Was ist Richtlinie 2009/81/EG und welche Bauaufträge fallen darunter?

Richtlinie 2009/81/EG ist das EU-Vergaberecht für Aufträge mit militärischer oder sicherheitsrelevanter Komponente. In Deutschland durch die VSVgV umgesetzt, gilt sie für Baumaßnahmen der Bundeswehr und von Sicherheitsbehörden oberhalb des Schwellenwerts. Bislang lag der Schwellenwert für Bauleistungen bei ca. € 5.404.000 netto.

Was ändert der Omnibus V an den Schwellenwerten für Verteidigungsbeschaffung?

Laut dem am 9. Oktober 2026 vom EU-Rat angenommenen Paket steigen die Schwellenwerte der Richtlinie: Bauleistungen von ca. € 5.404.000 auf ca. € 7.000.000, Liefer- und Dienstleistungen von ca. € 432.000 auf ca. € 900.000. Die exakten Werte ergeben sich aus dem im Amtsblatt der EU zu veröffentlichenden Richtlinientext.

Müssen Bundeswehrbauaufträge zwischen € 5 und € 7 Millionen künftig EU-weit ausgeschrieben werden?

Nein. Nach nationaler Umsetzung sind Bauleistungen unterhalb von ca. € 7.000.000 von den EU-Verfahren nach Richtlinie 2009/81/EG ausgenommen. Für diese Aufträge gelten dann vereinfachte nationale Verfahren. Bis zur VSVgV-Anpassung durch das BMVG bleiben die bisherigen Schwellenwerte maßgeblich.

Wann gilt das neue Recht in Deutschland?

Die Änderungsrichtlinie tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Deutschland hat dann eine Umsetzungsfrist. Konkrete Termine für die VSVgV-Anpassung durch das BMVG stehen noch nicht fest.

Sind die allgemeinen EU-Schwellenwerte für VOB/A und VgV betroffen?

Nein. Der Omnibus V ändert ausschließlich die Schwellenwerte der Richtlinie 2009/81/EG. Die allgemeinen EU-Schwellenwerte nach Vergaberichtlinie 2014/24/EU — darunter der Bauleistungsschwellenwert von € 5.404.000 seit 1. Januar 2026 — bleiben unverändert.

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