Ein Schulrenovierungsauftrag über € 400.000 in Kassel. Ein hessisches Bauunternehmen, das regelmäßig kommunale Hochbauaufträge in der Region bearbeitet, würde bislang auf den einschlägigen Vergabeportalen nach der Bekanntmachung suchen. Bald könnte es dort nichts mehr finden — weil dieser Auftrag ohne öffentliche Ausschreibung direkt vergeben wird.
Die hessische Landesregierung hat das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) grundlegend novelliert. Der Gesetzentwurf von CDU und SPD hat die Expertenhörungen im Wirtschaftsausschuss des Hessischen Landtags im Mai 2026 durchlaufen und soll noch im Sommer 2026 in Kraft treten — am Tag nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Hessen.
Was ist das HVTG und warum zählen die Wertgrenzen?
Das HVTG ist Hessens landesrechtliches Ergänzungswerk zum Bundesvergaberecht. Es gilt unterhalb der EU-Schwellenwerte und legt fest, was hessische Auftraggeber — Kommunen, Landesbehörden, kommunale Betriebe — beim Einkauf einhalten müssen: Tariftreue, Nachunternehmer-Transparenz, Verfahrensregeln.
Die Wertgrenze entscheidet, ob das Gesetz greift und welches Verfahren anzuwenden ist. Bislang lag diese Schwelle einheitlich bei € 10.000 netto. Unterhalb dieser Grenze konnte ohne jegliche Formalität direkt vergeben werden. Oberhalb galten das HVTG mit seinen Anforderungen und die Verfahrensregeln der VOB/A bzw. UVgO.
Die neuen Wertgrenzen im Überblick
Mit der Novelle 2026 ersetzt Hessen die einheitliche € 10.000-Schwelle durch differenzierte Wertgrenzen:
| Auftragsart | Bisherige Schwelle | Neue Schwelle |
|---|---|---|
| Bauleistungen | € 10.000 netto | € 750.000 netto |
| Liefer- und Dienstleistungen | € 10.000 netto | € 100.000 netto |
Bis zu diesen Grenzen können hessische Auftraggeber Aufträge in vereinfachten Verfahren vergeben — per Direktvergabe oder Verhandlung mit ausgewählten Unternehmen, ohne öffentliche Bekanntmachung. Zwischen diesen Schwellen und dem EU-Schwellenwert (€ 5.404.000 für Bau) gelten weiterhin die förmlichen Verfahrensarten der VOB/A.
Zum Vergleich: Der Bund hebt mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 die Direktauftrag-Grenze für Bauleistungen auf € 50.000. Hessens Reform geht mit € 750.000 deutlich weiter.
Was das in der Praxis bedeutet
Ein hessischer Bauauftrag über € 500.000 muss ab Sommer 2026 nicht mehr öffentlich ausgeschrieben werden. Der Auftraggeber kann direkt an bekannte Unternehmen herantreten, ohne die Ausschreibung auf einem Vergabeportal zu veröffentlichen. Für Bauunternehmen, die über Portale bislang neue hessische Auftraggeber gefunden haben, entfällt dieser Zugang für das Segment bis € 750.000.
Aufträge im Bereich € 750.000 bis € 5.404.000 bleiben dagegen förmlich ausschreibungspflichtig. Dort ändert sich nichts.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen: Viele Auftraggeber veröffentlichen auch unterhalb neuer Schwellen weiter — aus Gewohnheit, für Dokumentationszwecke oder weil sie breiten Wettbewerb schätzen. Eine automatische Abkopplung vom öffentlichen Markt ist deshalb nicht die Folge. Verschiebt sich ein Teil der mittleren Bauvergaben in vereinfachte Verfahren, ändert sich aber, worauf es bei der Akquise ankommt: Wer früh weiß, welche Auftraggeber welche Projekte planen, wer regelmäßig beauftragt wird und wo im Wettbewerb Lücken entstehen, verschafft sich einen Vorsprung — gegenüber Unternehmen, die rein reaktiv auf Portalveröffentlichungen warten.
Was sich NICHT ändert: Tariftreue bleibt — und gilt früher
Wer nur die Schlagzeile liest, denkt: weniger Regulierung. Das stimmt für die Verfahrensregeln, nicht für die Sozialpflichten.
Die Tariftreuepflicht wird nicht abgeschafft. Sie gilt jetzt ab € 20.000 netto — und damit für mehr Aufträge als bisher, wo das HVTG erst ab € 10.000 griff, aber kaum kontrolliert wurde.
Für Bauleistungen kommt eine neue Mechanik dazu: eine Präqualifikation Tarif. Bauunternehmen müssen sich künftig bei einer anerkannten Präqualifikationsstelle — dem Bundesverband Bau oder einer vergleichbaren Stelle — als tariftreu registrieren lassen. Das ersetzt die bisherige Einzelerklärung je Vergabe. Für die ersten sechs Monate nach Inkrafttreten gilt eine Übergangsfrist: Die Tariftreue kann alternativ noch durch Verpflichtungserklärung oder die bestehende PQ-Bau-Präqualifikation nachgewiesen werden.
Gleichzeitig wird der Anwendungsbereich auf private Rechtsträger mit öffentlicher Beteiligung ausgedehnt. Stadtwerke, kommunale GmbHs, bestimmte öffentlich-rechtliche Institutionen — viele Auftraggeber, die bislang nicht klar vom HVTG erfasst waren, unterliegen ab Inkrafttreten den hessischen Vergabe- und Tariftreueregeln.
Neue Mechanismen: Bestbieterprinzip und Nachunternehmer-Kette
Zwei weitere Änderungen betreffen den Verfahrensablauf direkt.
Bestbieterprinzip: Erklärungen und Nachweise nach dem HVTG werden künftig nur noch vom Bestbieter angefordert — dem Unternehmen, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Bislang mussten alle Bieter vorab umfangreiche Unterlagen vorlegen. Wer in der Wertung nicht gewinnt, hat künftig deutlich weniger Aufwand.
Nachunternehmer-Begrenzung: Die Nachunternehmer-Kette wird auf drei Glieder begrenzt. Das zweite Nachunternehmen ist das letzte, das denselben Leistungsgegenstand weitergeben darf. Für Bauunternehmen, die mit tief gestaffelten Subunternehmer-Strukturen arbeiten, bedeutet das Anpassungsbedarf.
Hessen im bundesweiten Trend
Berlin hat im Mai 2026 die BerlAVG-Schwelle für Bauleistungen auf € 500.000 angehoben. Schleswig-Holstein, NRW und der Bund selbst haben ähnliche Beschleunigungsschritte unternommen. Die Richtung ist überall dieselbe: weniger Formalpflichten unterhalb der EU-Schwellenwerte, mehr Handlungsspielraum für Auftraggeber.
Was Hessen von den anderen unterscheidet: Der Sprung ist der größte. Eine Schwelle von € 750.000 für vereinfachte Verfahren bei Bauleistungen ist bundesweit bisher beispiellos. Vergaberechtsexperten haben in den Anhörungen auf mögliche Spannungen mit europäischem Recht hingewiesen — vor allem bei den Tariftreue-Bestimmungen und der Vereinbarkeit mit dem freien Dienstleistungsverkehr. Das Grundprinzip ist rechtlich unproblematisch: Unterhalb der EU-Schwellenwerte haben die Länder freie Hand. Ob einzelne Details nachgebessert werden, bleibt bis zur Verkündung im GVBl abzuwarten.
Was brixl-Nutzer wissen sollten
brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche. Sie aggregiert Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Vergabeportalen, qualifiziert sie mit nachvollziehbarer KI und begleitet Bauunternehmen über das Finden hinaus durch den gesamten Vergabeprozess — vom Qualifizieren bis zum Einreichen.
Für Nutzer, die hessische Aufträge verfolgen, verändert die HVTG-Novelle den Suchkanal in einem Teilsegment: Bauleistungen unterhalb von € 750.000 können künftig auch ohne öffentliche Bekanntmachung vergeben werden und erscheinen dann seltener auf den Portalen. Aufträge zwischen € 750.000 und dem EU-Schwellenwert (€ 5.404.000) bleiben förmlich ausschreibungspflichtig und sind unverändert über die Portale auffindbar.
Gerade in diesem Umfeld wird der Mehrwert von brixl größer, nicht kleiner. Wenn ein Teil der Vergaben in vereinfachte Verfahren wandert, entscheidet nicht mehr allein, wer eine Bekanntmachung zuerst sieht — sondern wer den Markt versteht:
- Marktanalysen zeigen, wie sich das hessische Vergabevolumen nach der Reform verschiebt, welche Auftraggeber weiter ausschreiben und in welchen Segmenten der Wettbewerb dünner wird. Wer diese Bewegung früh erkennt, richtet seine Akquise gezielt aus.
- Netzwerk-Analysen machen sichtbar, welche Unternehmen regelmäßig von bestimmten hessischen Auftraggebern beauftragt werden — und wo sich Anknüpfungspunkte für Bietergemeinschaften und Direktansprache ergeben. Genau dieses Wissen zählt, wenn Aufträge direkt statt über das Portal vergeben werden.
- Das Vergabe-CRM hilft, Beziehungen zu hessischen Auftraggebern systematisch aufzubauen und früh von geplanten Projekten zu erfahren — also bevor (oder ohne dass) eine Ausschreibung veröffentlicht wird. In einem Markt mit mehr Direktvergaben wird das zu einem entscheidenden Kanal.
Und der Suchkanal ist ohnehin nur der erste Schritt: Vergabeunterlagen, die ein Unternehmen direkt von einem Auftraggeber erhält — etwa bei einer Direktvergabe oder beschränkten Ausschreibung — lassen sich in brixl genauso qualifizieren und bearbeiten wie Aufträge aus den Portalen. So bleibt der gesamte Prozess von der Prüfung bis zur Angebotsabgabe an einem Ort, unabhängig davon, woher der Auftrag kommt.
Kurz: Die Reform verschiebt das Spielfeld von der reinen Portalsuche hin zu Marktverständnis, Beziehungen und einem strukturierten Prozess — also genau zu den Stärken, die brixl über die Ausschreibungssuche hinaus bietet.
Häufige Fragen zur HVTG-Novelle 2026
Was sind die neuen HVTG-Wertgrenzen für Bauleistungen in Hessen 2026?
Die Schwelle für vereinfachte Verfahren bei Bauleistungen steigt von € 10.000 auf bis zu € 750.000 netto. Bis zu dieser Grenze können hessische Auftraggeber Bauleistungen ohne förmliche öffentliche Ausschreibung vergeben. Liefer- und Dienstleistungen erhalten eine neue Schwelle von € 100.000 netto.
Gilt die Tariftreue in Hessen weiterhin für kleine Bauaufträge?
Ja, und sie gilt jetzt ab € 20.000 netto. Für Bauleistungen wird außerdem eine Präqualifikation Tarif Pflicht: Unternehmen müssen sich bei einer anerkannten Präqualifikationsstelle registrieren lassen. Eine Übergangsfrist von sechs Monaten erleichtert die Umstellung.
Werden hessische Bauaufträge unter € 750.000 noch auf Vergabeportalen veröffentlicht?
Nicht zwingend. Unterhalb der neuen Wertgrenzen sind hessische Auftraggeber nicht mehr zur öffentlichen Bekanntmachung verpflichtet. Aufträge zwischen € 750.000 und dem EU-Schwellenwert (€ 5.404.000) bleiben dagegen förmlich ausschreibungspflichtig und erscheinen auf den Portalen.
Was ist das Bestbieterprinzip im neuen HVTG?
Nachweise nach dem HVTG werden nur noch vom Bieter angefordert, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Wer in der Wertung nicht gewinnt, muss keine HVTG-Unterlagen mehr einreichen — das spart Aufwand bei Ausschreibungen mit großem Bieterfeld.
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