Wer als Berliner Bauunternehmen Aufträge im mittleren sechsstelligen Bereich bearbeitet hat, kannte das Ritual: VOB/A-Unterlagen, Eignungsnachweise — und zusätzlich der komplette Berliner Dokumentationsblock. Tariftreueerklärung, Mindestlohnnachweis, die spezifischen BerlAVG-Anforderungen. Bundesweit wäre derselbe Auftrag ohne diesen Berliner Extra-Layer abgelaufen.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat die Wertgrenzen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) im Mai 2026 grundlegend angehoben. Für Bauleistungen wächst die Schwelle von € 50.000 auf € 500.000 netto. Das betrifft den Großteil kommunaler Berliner Hochbauvergaben im Unterschwellenbereich.
Was das BerlAVG regelt — und warum die Wertgrenzen zählen
Das BerlAVG ist Berlins landesrechtliches Ergänzungswerk zum Bundesvergaberecht. Es liegt oberhalb der normalen Vergabeverordnungen (VOB/A, UVgO) und fügt Berliner Spezifika hinzu: Tariftreue, Vergabemindestlohn, besondere Anforderungen an Nachunternehmer sowie Nachhaltigkeitskriterien.
Die Wertgrenze entscheidet, ob das Gesetz überhaupt gilt. Unterhalb dieser Schwelle muss ein Berliner Auftraggeber das BerlAVG nicht anwenden — nur die bundesweiten Vergaberegeln greifen. Für Bieter bedeutet das: Je nach Auftragswert treten sie in Berlin in unterschiedlichen Anforderungsregimen an.
Ein Berliner Schulrenovierungsauftrag über € 120.000 und ein Berliner Kanalbauauftrag über € 600.000 unterlagen bislang beide dem BerlAVG. Ab Mai 2026 gilt das nur noch für den zweiten.
Die neuen Wertgrenzen im Überblick
Das zweite Änderungsgesetz zum BerlAVG (Drucksache 19/3192) ändert die Anwendungsschwellen:
| Auftragsart | Alte Schwelle | Neue Schwelle |
|---|---|---|
| Bauleistungen | € 50.000 netto | € 500.000 netto |
| Liefer- und Dienstleistungen | € 10.000 netto | € 75.000 netto |
Zum Kontext: Der EU-Schwellenwert für Bauleistungen liegt 2026/2027 bei € 5.404.000. Aufträge zwischen € 500.000 und € 5.404.000 unterliegen zwar dem VOB/A EU-Abschnitt, aber nicht mehr den Zusatzanforderungen des BerlAVG.
Das schafft eine Entlastungszone, die viele Berliner Aufträge trifft: kommunale Hochbaumaßnahmen, Schulrenovierungen, kleinere Straßenbauprojekte, Instandsetzungsaufträge — der typische Bereich zwischen VOB/A-Direktauftrag und EU-weiter Ausschreibungspflicht.
Was sich NICHT ändert: Tariftreue bleibt — und gilt jetzt breiter
Hier überrascht das Gesetz alle, die nur die Schlagzeile lesen: Die Tariftreueverpflichtung ist nicht abgeschafft worden. Sie gilt weiter — und wurde sogar auf kleinere Aufträge ausgedehnt.
Das zweite Änderungsgesetz stellt ausdrücklich klar, dass die Tariftreueverpflichtung nach dem BerlAVG ab einem Auftragswert von € 1.000 netto gilt — unabhängig davon, ob das BerlAVG insgesamt Anwendung findet oder nicht. Wer einen Berliner Bauauftrag über € 80.000 ausführt, muss Tariftreue nachweisen können, auch wenn der Auftrag weit unter der neuen € 500.000-Schwelle liegt.
Für viele Unternehmen ist das keine Überraschung — Tariftreue war schon bisher Pflicht. Neu ist die explizite Regelung, dass diese Pflicht unabhängig von der allgemeinen BerlAVG-Schwelle gilt.
Der Vergabemindestlohn wird parallel direkt in der Norm verankert:
- Ab 1. Januar 2026: € 14,84 brutto pro Stunde
- Ab 1. Januar 2027: € 15,58 brutto pro Stunde
Diese Sätze gelten für alle Arbeitnehmer, die Berliner öffentliche Aufträge ausführen.
Was sich für Berliner Bieter in der Praxis ändert
Die Faustregel für die Praxis ab Mai 2026:
Unter € 500.000 Bau (bzw. unter € 75.000 Liefer-/Dienstleistung): Die spezifischen BerlAVG-Anforderungen entfallen — Berliner Nachhaltigkeitskriterien, besondere Nachunternehmer-Dokumentation, vollständige BerlAVG-Bietererklärungen. Tariftreue und Vergabemindestlohn bleiben ab € 1.000 netto.
Ab € 500.000 Bau: Das vollständige BerlAVG greift. Alle bisherigen Anforderungen gelten unverändert.
Ab € 5.404.000 Bau: EU-weite Ausschreibungspflicht nach VOB/A 2. Abschnitt, unabhängig vom BerlAVG.
Für Unternehmen, die Berliner Vergaben im mittleren Segment bislang wegen des Dokumentationsaufwands nicht priorisiert haben, sinkt die praktische Hürde. Das gilt besonders für kleinere Spezialgewerke, die selten in Berlin bieten: Weniger Pflichtunterlagen bedeuten eine kürzere Angebotsphase.
Was bleibt: Wer Berliner öffentliche Auftraggeber beliefert, muss den Tariftreue- und Mindestlohnrahmen kennen und nachweisen können — das ist kein Detail am Rand des Anforderungskatalogs.
Berlin folgt einem Bundestrend
Berlin ist nicht das einzige Bundesland, das seine Unterschwellen-Vergaberegeln gerade überarbeitet. In den letzten Monaten haben mehrere Länder ähnliche Anpassungen vorgenommen:
- Schleswig-Holstein hat mit der SHVgVO-Novelle 2026 die Direktauftrag-Grenze für Bauleistungen auf € 100.000 angehoben und die Beschränkte Ausschreibung bis € 1.000.000 geöffnet — mit direkten Auswirkungen auf die Sichtbarkeit von Aufträgen auf Vergabeportalen.
- Nordrhein-Westfalen hat mit § 75a GO NRW Kommunen die Möglichkeit gegeben, eigene Vergaberegeln per Satzung festzulegen. Dort sind die Folgen für die öffentliche Sichtbarkeit von Aufträgen weitreichender als in Berlin.
Der Berliner Schritt ist bewusst gemäßigter: Öffentliche Ausschreibungen bleiben öffentlich. Die Grundstruktur der VOB/A-Verfahren bleibt intakt. Was Berlin ändert, sind ausschließlich die Berliner Zusatzanforderungen — nicht die Pflicht zur Bekanntmachung.
Was brixl-Nutzer wissen sollten
brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Vergabeportalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Die BerlAVG-Novelle ändert für unsere Nutzer wenig an der Sichtbarkeit Berliner Vergaben: Öffentliche Bauaufträge erscheinen weiterhin auf den Portalen, sobald Berliner Auftraggeber die normalen VOB/A-Verfahren starten. Das ändert sich nicht.
Was sich ändert: Der Compliance-Aufwand für Berliner Aufträge unter € 500.000 wird geringer. Für Bauunternehmen, die Berliner Vergaben im mittleren Segment wegen des BerlAVG-Aufwands bislang nicht priorisiert haben, sinkt die Hürde für eine Bewerbung.
Häufige Fragen zur BerlAVG-Novelle 2026
Was ändert sich durch die BerlAVG-Novelle 2026?
Die Schwelle, ab der das BerlAVG gilt, steigt für Bauleistungen von € 50.000 auf € 500.000 netto und für Liefer- und Dienstleistungen von € 10.000 auf € 75.000 netto. Unterhalb dieser Schwellen entfallen die meisten BerlAVG-Anforderungen — die Tariftreueverpflichtung gilt aber ab € 1.000 netto weiter.
Gilt die Tariftreue in Berlin weiterhin für kleinere Aufträge?
Ja. Das zweite Änderungsgesetz stellt klar, dass die Tariftreueverpflichtung nach dem BerlAVG ab € 1.000 netto gilt — unabhängig davon, ob das BerlAVG als Ganzes Anwendung findet. Berliner Auftragnehmer müssen Tariftreue auch für Aufträge unter € 500.000 einhalten.
Wie hoch ist der Vergabemindestlohn in Berlin 2026?
€ 14,84 brutto pro Stunde seit 1. Januar 2026; ab 1. Januar 2027 steigt er auf € 15,58 brutto pro Stunde. Diese Sätze gelten für alle Arbeitnehmer, die Berliner öffentliche Aufträge ausführen.
Werden Berliner Bauausschreibungen unter € 500.000 weiterhin auf Vergabeportalen veröffentlicht?
Ja. Die BerlAVG-Novelle ändert ausschließlich die Anwendungsschwelle für Berliner Zusatzanforderungen — nicht die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung. Welche Aufträge bekannt gemacht werden müssen, regeln VOB/A, UVgO und VgV. Berliner Bauaufträge erscheinen weiterhin auf den Vergabeportalen.
Ab wann gilt die neue BerlAVG-Wertgrenze?
Das zweite Änderungsgesetz wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus im Mai 2026 verabschiedet und trat am Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Es gilt für alle Vergabeverfahren, die ab diesem Zeitpunkt eingeleitet werden.
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