Die Vergabestelle einer Kieler Kreisbehörde plant eine Rohbauerneuerung für 850.000 Euro. Sie lädt vier Bauunternehmen direkt zur Angebotsabgabe ein. Keine Bekanntmachung auf einem Vergabeportal, kein öffentlicher Teilnahmewettbewerb. Wer auf Ausschreibungsplattformen sucht, erfährt davon nichts. Seit dem 16. Mai 2026 ist das für öffentliche Auftraggeber in Schleswig-Holstein kein Einzelfall mehr — sondern die Regel für Bauleistungen unter einer Million Euro.
Die Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung (SHVgVO) wurde am 15. Mai 2026 im GVOBl. Schl.-H. 2026/45 verkündet und trat einen Tag später in Kraft. Sie definiert neue Wertgrenzen, erweitert die Möglichkeiten für nicht-öffentliche Verfahren und führt eine befristete Ausnahme von der Losaufteilungspflicht ein.
Die neuen Wertgrenzen im Überblick
Bauleistungen (VOB/A):
| Verfahren | Wertgrenze ab 16. Mai 2026 |
|---|---|
| Direktauftrag | bis 100.000 € (netto) |
| Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | bis 1.000.000 € |
| Freihändige Vergabe | bis 1.000.000 € |
| EU-weite Ausschreibungspflicht | ab 5.404.000 € (unverändert) |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (UVgO):
| Verfahren | Wertgrenze ab 16. Mai 2026 |
|---|---|
| Direktauftrag | bis 50.000 € |
| Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | bis 150.000 € |
Übergangsregel: Vergabeverfahren, die vor dem 16. Mai 2026 eingeleitet wurden, laufen noch nach der bis dahin geltenden Fassung der SHVgVO.
Was die Wertgrenzenerhöhung für Bauvergaben bedeutet
Eine Beschränkte Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb läuft so ab: Der Auftraggeber wählt intern aus, welche Unternehmen er einladen möchte — typisch drei bis fünf Firmen. Er fordert nur diese zur Angebotsabgabe auf. Auf einem Vergabeportal erscheint nichts.
Das ist keine neue Verfahrensart. Neu ist die Größenordnung, für die sie gilt.
Bisher lag die Grenze für nicht-öffentliche Verfahren bei Bauleistungen in SH deutlich niedriger — vergleichbar dem Bundesstandard in § 3a VOB/A, der Beschränkte Ausschreibungen bundesweit bis 150.000 € erlaubt. Ab jetzt erlaubt SH nicht-öffentliche Verfahren bei Bauleistungen bis zu einer Million Euro.
Was das in der Praxis heißt: Bauaufträge zwischen 150.000 € und 1.000.000 € verschwinden für alle, die nicht direkt eingeladen werden. Wer diese Projekte finden will, muss auf den internen Bieterlisten der Vergabestellen stehen — Portale helfen nicht.
Losaufteilung: Ausnahme bis Ende 2031
Die Änderungsverordnung enthält noch eine zweite Weichenstellung, die für Generalunternehmer relevant ist. Bis zum 31. Dezember 2031 können Auftraggeber in SH auf die fach- und teillose Losaufteilung verzichten, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen.
Der Losaufteilungsgrundsatz schützt normalerweise Spezialgewerke und mittelständische Firmen: Große Bauprojekte werden in eigenständige Lose zerlegt, damit nicht nur Generalunternehmer zum Zug kommen. Die neue Ausnahme erlaubt es Vergabestellen, von dieser Pflicht abzuweichen. Das Gesamtpaket geht dann an einen Auftragnehmer, einzelne Gewerke fallen als separate Ausschreibungen weg.
Die Rahmenbedingungen für Losaufteilung — und warum sie im VOB/A-Gefüge steht — erklärt unser Grundlagenartikel.
Was das für Bauunternehmen bedeutet, die in SH aktiv sind
Zwei Konsequenzen sind ab sofort spürbar.
1. Bieterlisten entscheiden, nicht Portale. Wer keinen Kontakt zu lokalen SH-Vergabestellen hält, wird für Aufträge bis 1 Mio. € nicht eingeladen — und bekommt davon auch keine Kenntnis. Das ist keine Frage von Preis oder Qualifikation, sondern eine Zugangsfrage. Aktive Pflege von Kontakten zu Kommunalbehörden, Kreisen und Landesstellen in SH wird damit zu einem strategischen Faktor.
2. Präqualifizierung hilft beim Auffindbarwerden. Im PQ-VOB-Verzeichnis (pq-verein.de) registrierte Unternehmen sind für Vergabestellen bei der Auswahl geeigneter Bewerber schnell auffindbar. Wer regelmäßig an SH-Bauvergaben teilnehmen will, sollte dort eingetragen sein — Vergabestellen greifen bei Beschränkten Ausschreibungen auf solche Listen zurück. Mehr dazu, welche Nachweise und Registrierungen in der Praxis zählen, erklärt unser Artikel zu Eignungsnachweisen.
Was sich für brixl-Nutzer mit SH-Fokus ändert
Die Wertgrenzenerhöhung reduziert die öffentlich sichtbaren Bauvergaben in Schleswig-Holstein spürbar. Beschränkte Ausschreibungen erscheinen auf keinem Vergabeportal. Was nicht veröffentlicht wird, kann kein Aggregator erfassen.
brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Vergabeportalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Für Aufträge unter 1 Mio. € in SH gilt ab jetzt: Sie tauchen in brixl auf, wenn Auftraggeber freiwillig öffentlich ausschreiben — was einige tun, viele aber nicht. EU-Verfahren ab 5,4 Mio. € sind weiterhin vollständig abgedeckt.
Wie stark das für das eigene Unternehmen ins Gewicht fällt, hängt vom Auftragswert-Profil ab. Für Unternehmen, die bisher stark im SH-Markt unter 1 Mio. € aktiv waren und fast ausschließlich über Portale gesucht haben, ist die Umstellung spürbarer als für solche, die ohnehin per Beziehung eingeladen wurden.
Eine vergleichbare Logik gilt in NRW seit Anfang 2026 — dort sogar ohne feste Wertgrenzen auf Kommunalebene. Was § 75a GO NRW für Bauunternehmen bedeutet, beschreibt Vergaberecht NRW 2026.
FAQ: SHVgVO 2026 — Neue Wertgrenzen in Schleswig-Holstein
Ab wann gilt die neue SHVgVO 2026?
Die Landesverordnung wurde am 15. Mai 2026 im GVOBl. Schl.-H. 2026/45 verkündet und ist am 16. Mai 2026 in Kraft getreten. Vergabeverfahren, die vor dem 16. Mai 2026 eingeleitet wurden, laufen noch nach der alten Fassung.
Welche Wertgrenzen gelten für Bauleistungen nach der neuen SHVgVO?
Direktauftrag bis 100.000 € (netto), Beschränkte Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb bis 1.000.000 €, Freihändige Vergabe ebenfalls bis 1.000.000 €. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: Direktauftrag bis 50.000 €, Beschränkte Ausschreibung bis 150.000 €. Europaweit ausschreibungspflichtig bleibt Bau ab 5.404.000 €.
Sind Bauausschreibungen unter 1 Mio. € in SH noch öffentlich sichtbar?
Nicht zwingend. Aufträge bis 1 Mio. € dürfen per Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder per Freihändiger Vergabe vergeben werden — ohne öffentliche Bekanntmachung. Vergabestellen, die trotzdem öffentlich ausschreiben, tun das freiwillig.
Was ändert sich bei der Losaufteilung in Schleswig-Holstein?
Bis zum 31. Dezember 2031 können SH-Auftraggeber bei wirtschaftlichen, technischen oder zeitlichen Gründen auf die Losaufteilung verzichten. Größere Bauprojekte können in diesem Zeitraum als Gesamtpaket vergeben werden, was die Zahl der separat ausgeschriebenen Gewerke verringert.
Gilt die SHVgVO auch für Bundesbehörden in SH?
Nein. Bundesbehörden vergeben nach Bundesrecht — mit den Wertgrenzen aus § 3a VOB/A 2026 (Direktauftrag bis 50.000 €, Beschränkte Ausschreibung bis 150.000 €). Die SHVgVO bindet nur Landes- und Kommunalbehörden in Schleswig-Holstein.
Weitere Beiträge