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OffenAngebotsfrist 24.11.2026, 10:00 Uhr

FFH-Monitoring Wildkatze Berichtsperiode 2025-2030

Vergabestelle: Landesamt für Umwelt

Angebotsfrist
24.11.2026
Ausführungsort
Mainz
Verfahren
Einstufig

Worum es geht

Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz schreibt das FFH-Monitoring der Wildkatze (Felis silvestris) für die Berichtsperiode 2025-2030, konkret für das Jahr 2027, im Untersuchungsgebiet Nördlicher Pfälzerwald aus. Zu den vertraglichen Leistungen gehören die Durchführung des Lockstockmonitorings im 10x10km-Raster, die Einholung beziehungsweise Begleitung von Fahrgenehmigungen, Datenrecherchen im gesamten Landesgebiet sowie die Aktualisierung des landesweiten Verbreitungsbildes. Weitere Bestandteile sind die Erstellung eines Endberichtes inklusive Fotodokumentation sowie optional abrufbare Leistungen wie ergänzende Geländebegehungen bis zu einer Höchstmenge von 30 Stunden. Die Auftragsabwicklung erfordert streng definierte Personalqualifikationen und erfolgt auf Basis von Pauschalsätzen und Stundensätzen im Rahmen eines Werkvertrages. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 30.11.2027.

KI-Zusammenfassung von brixl. Maßgeblich ist die Bekanntmachung der Vergabestelle.

  • FFH-Monitoring
  • Wildkatze
  • Felis silvestris
  • Nördlicher Pfälzerwald
  • Lockstockmethode
  • Artenschutz
  • Naturschutz
  • Monitoring
  • Kartierung
  • Haarprobe

Wo gebaut wird

Ausführungsort

Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz

Leistungsorte: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Gelände Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz

Sitz der Vergabestelle, nicht der Bauort

Landesamt für Umwelt, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz

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Was geplant wird

Wertung und Wettbewerb

Die Bekanntmachung nennt keine Zuschlagskriterien.

Termine und Angebot

  1. Veröffentlicht

    23.10.2026

  2. Angebotsfrist

    24.11.2026, 10:00 Uhr

  3. Zuschlag

    offen

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Bekanntmachung im Wortlaut

In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 93 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 143 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, der EU-Kommission alle 6 Jahre einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren. Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschafts-bericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (LRT (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (LRT oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.

Eckdaten

Angebotsfrist
24.11.2026, 10:00 Uhr
Ausführungsort
Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz
Bindefrist
80 Tage
Vergabestelle
Landesamt für Umwelt
Veröffentlicht
23.10.2026
Unterlagen und Original
Vergabeordnung
VgV
CPV
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Vergabenummer
LfU_13_34/2026
Für KMU geeignet
ja

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