GlossarVerfahrensarten

Zuletzt geprüft am

Offenes Verfahren

Jedes Unternehmen darf direkt ein Angebot abgeben. Keine vorherige Bewerbung.

Rechtsgrundlage
§ 119 GWB (Verfahrensarten)
Englischer Begriff
open procedure

Ablauf des Offenen Verfahrens

Im Offenen Verfahren darf jedes interessierte Unternehmen direkt ein Angebot abgeben — ohne vorherige Bewerbung oder Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber veröffentlicht die Auftragsbekanntmachung EU-weit auf TED, stellt die Vergabeunterlagen zum freien Download bereit und wertet nach der Submission alle eingegangenen Angebote. Verhandlungen über die Angebote sind unzulässig: Was eingereicht wird, wird gewertet.

Die Mindestfrist für die Angebotsabgabe beträgt 35 Tage ab Absendung der Bekanntmachung; bei elektronischer Angebotsabgabe verkürzt sie sich auf 30 Tage.

Stellung unter den Verfahrensarten

Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist das Offene Verfahren neben dem Nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb die Regel-Verfahrensart — der Auftraggeber hat zwischen beiden die freie Wahl. Das nationale Pendant unterhalb der Schwelle ist die Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Abschnitt 1 bzw. UVgO.

Bedeutung für Bieter

Für Bieter ist das Offene Verfahren das zugänglichste: keine Bewerbungshürde, voller Wettbewerb, klare Fristen. Die Kehrseite ist das meist große Bieterfeld. Umso wichtiger ist die frühe Qualifizierung — wer Eignungsanforderungen, Risiken und Mengengerüst schnell bewertet, entscheidet fundiert, ob sich der Kalkulationsaufwand für das konkrete Verfahren lohnt.

Verwandte Begriffe

Vertiefende Artikel