GlossarVerfahrensarten

Offenes Verfahren

Jedes Unternehmen darf direkt ein Angebot abgeben. Keine vorherige Bewerbung.

Englischer Begriff
open procedure

Ablauf des Offenen Verfahrens

Im Offenen Verfahren darf jedes interessierte Unternehmen direkt ein Angebot abgeben — ohne vorherige Bewerbung oder Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber veröffentlicht die Auftragsbekanntmachung EU-weit auf TED, stellt die Vergabeunterlagen zum freien Download bereit und wertet nach der Submission alle eingegangenen Angebote. Verhandlungen über die Angebote sind unzulässig: Was eingereicht wird, wird gewertet.

Die Mindestfrist für die Angebotsabgabe beträgt 35 Tage ab Absendung der Bekanntmachung; bei elektronischer Angebotsabgabe verkürzt sie sich auf 30 Tage.

Stellung unter den Verfahrensarten

Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist das Offene Verfahren neben dem Nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb die Regel-Verfahrensart — der Auftraggeber hat zwischen beiden die freie Wahl. Das nationale Pendant unterhalb der Schwelle ist die Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Abschnitt 1 bzw. UVgO.

Bedeutung für Bieter

Für Bieter ist das Offene Verfahren das zugänglichste: keine Bewerbungshürde, voller Wettbewerb, klare Fristen. Die Kehrseite ist das meist große Bieterfeld. Umso wichtiger ist die frühe Qualifizierung — wer Eignungsanforderungen, Risiken und Mengengerüst schnell bewertet, entscheidet fundiert, ob sich der Kalkulationsaufwand für das konkrete Verfahren lohnt.

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