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OffenAngebotsfrist 20.11.2026, 12:00 Uhr

"Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin" - Leistungen zum Artenschutz & ökologische Baubegleitung

Vergabestelle: Gemeinde Oybin

Angebotsfrist
20.11.2026
Ausführungsort
Oybin
Verfahren
Einstufig

Worum es geht

Die Gemeinde Oybin schreibt im Rahmen des Vorhabens „Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin“ artenschutzfachliche Leistungen und die ökologische Baubegleitung in zwei Fachlosen aus. Gegenstand des Loses 1 ist die Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans sowie ergänzender Fach- und Antragsunterlagen für Schutzgebiets-, Schutzobjekt- und Biotopschutzverfahren nach § 26 HOAI. Los 2 umfasst die mehrjährige ökologische Baubegleitung der vorbereitenden Maßnahmen und der anschließenden Bauausführung gemäß AHO-Heft 27 bis zur geplanten Gesamtfertigstellung im April 2032. Das Projekt betrifft einen kulturhistorisch und naturschutzfachlich hochsensiblen Raum auf dem Sandsteinmassiv des Oybin mit bestehender Burg- und Klosteranlage, dem Bergfriedhof und dem historischen Berggasthof. Wichtige Schwerpunkte sind zeitkritische vorgezogene Maßnahmen vor der Brutperiode im Frühjahr 2027, der Schutz empfindlicher Fels-, Mauer- und Gehölzstrukturen sowie die Einbindung in bestehende artenschutzrechtliche Untersuchungen und Fachbeiträge. Die Vergabe erfolgt im europaweiten offenen Verfahren nach VgV.

KI-Zusammenfassung von brixl. Maßgeblich ist die Bekanntmachung der Vergabestelle.

  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Ökologische Baubegleitung
  • Artenschutz
  • Natura-2000
  • Biotopschutz
  • Naturschutz
  • Genehmigungsunterlagen
  • Eingriffsregelung
  • Umweltmonitoring
  • Denkmalschutz

Wo gebaut wird

Ausführungsort

02797 Oybin

Sitz der Vergabestelle, nicht der Bauort

Gemeinde Oybin, Hauptstraße 15, 02797 Kurort Oybin

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Was geplant wird

  1. 1Landschaftspflegerischer Begleitplan und ergänzende naturschutzfachliche GenehmigungsunterlagenBeauftragt werden: • die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans; • ergänzende Fach- und Antragsunterlagen für die beschriebenen Schutzgebiets-, Schutzobjekt- und Biotopschutzverfahren; • die diesen Unterlagen zugeordneten fachlichen Abstimmungen und Verfahrensbeiträge. Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird auf Grundlage des Leistungsbilds nach § 26 HOAI in Verbindung mit Anlage 7 HOAI beschrieben. Die nachfolgenden Anforderungen konkretisieren die Bearbeitung für das Vorhaben. Die ergänzenden Genehmigungsunterlagen werden als gesonderte Leistungsbausteine beschrieben und bepreist. Eine Vergütung bereits im Landschaftspflegerischen Begleitplan enthaltener Bearbeitungsschritte in weiteren Positionen ist ausgeschlossen. Die fest beauftragten Leistungen beginnen unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Die zeitlichen Anforderungen aus Kapitel 3 sind zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere: • die prioritäre Bearbeitung der für vorgezogene Maßnahmen vor der Brutperiode im Frühjahr 2027 benötigten eigenen Beiträge; • die Abstimmung mit noch ausstehenden Fachbeiträgen; • die Ausrichtung der Genehmigungsbearbeitung auf den angestrebten Genehmigungstermin im Juni 2027. Die bereits anderweitig geschuldete Planung artenschutzrechtlicher Maßnahmen wird hierdurch nicht nochmals übertragen. Stufenweise Beauftragung Mit Zuschlagserteilung wird Position 1 – Landschaftspflegerischer Begleitplan fest beauftragt. Die Positionen 2 bis 7 sind verpflichtend anzubieten und jeweils mit einem Pauschalpreis zu versehen, werden jedoch ausschließlich optional beauftragt. Der Abruf erfolgt positionsweise durch den Auftraggeber in Textform, soweit die jeweilige Leistung aufgrund der fachlichen Prüfergebnisse oder behördlichen Anforderungen für das Vorhaben erforderlich wird. Ein vorheriger Abschluss der Position 1 ist hierfür nicht zwingend erforderlich; die notwendigen Bearbeitungsgrundlagen müssen jedoch vorliegen. Für abgerufene Positionen gelten die angebotenen Pauschalpreise für den jeweils beschriebenen Leistungsumfang einschließlich der festgelegten Leistungsabgrenzungen. Die beigefügte Angebotskalkulation dient der Preisaufgliederung und begründet keine Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden. Ein Anspruch auf Abruf einzelner oder sämtlicher optionaler Positionen besteht nicht. Die Abrufe erfolgen innerhalb des in den Vergabeunterlagen festgelegten Abrufzeitraums. Leistungsumfang Die Leistungen gliedern sich in folgende miteinander verknüpfte Leistungsbausteine: Grundleistungen – verpflichtend anzubieten, fest beauftragt Position 1: Landschaftspflegerischer Begleitplan im Sinne des § 26 HOAI i.V. mit Anlage 7 HOAI Ergänzende Leistungen – verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung Position 2: Verbändebeteiligung - Verfahrensbegleitung im Rahmen der Abweichungsprüfung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG Position 3: Erlaubnis / Befreiungsverfahren LSG-Verordnung für das LSG „Zittauer Gebirge“ Position 4: FND-Befreiungsverfahren Position 5: Erstellung der Befreiungsunterlagen nach den Schutzbestimmungen des Naturparks inkl. Befreiung nach Naturpark-VO Position 6: Ausnahme / Befreiung von den Verboten des § 30 BNatSchG (Biotope) Position 7: Antrag auf temporäre Waldumwandlung Weitere Informationen siehe Vergabeunterlage
  2. 2ökologischen BaubegleitungGegenstand ist die ökologische Begleitung der vorbereitenden Maßnahmen und der anschließenden Bauausführung. Das Leistungsbild orientiert sich an den Aufgabenschwerpunkten des AHO-Heft 27 „Umweltbaubegleitung“, Stand Mai 2018. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die nachfolgend und im Preisblatt beschriebenen Leistungen. Die Bezeichnung „Grundleistungen“ bezeichnet bei diesem Los den festgelegten Regelumfang. Die Bearbeitung beginnt nach Zuschlagserteilung. Die ÖBB ist bereits bei den vorgezogenen Maßnahmen vor der Brutperiode im Frühjahr 2027 einzubinden. Die anschließende Begleitung berücksichtigt insbesondere: • erste Arbeiten in den Felsbereichen ab August 2027; • Arbeiten an der Lastenseilbahn ab September 2027; • die abschnittsweise Ausführung der Gebäude-, Leitungs- und Freianlagenmaßnahmen; • die saisonalen Arbeitsfenster; • die vorgesehene Gesamtfertigstellung im April 2032. Die Terminangaben ersetzen keine erforderlichen Zulassungen und keine Prüfung der aktuellen naturschutzfachlichen Voraussetzungen. Stufenweise Beauftragung Position 1 wird als Grundleistung der Leistungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung beauftragt. Die Positionen 2 bis 5 bilden die optionale Leistungsstufe 2 und sind verbindlich anzubieten: • Positionen 2 und 3: Die vorgegebenen Mengen dienen der Angebotskalkulation und Wertung. Der tatsächliche Abrufumfang wird auf Grundlage der Leistungsstufe 1 (Position 1) konkretisiert; abgerechnet werden die abgerufenen und nachgewiesenen Leistungen zu den angebotenen Einheitspreisen. • Positionen 4 und 5: Die Jahres- und Abschlussberichte werden bei Abruf zu den angebotenen Pauschalpreisen je Bericht für den beschriebenen Leistungsumfang vergütet. • Position 6: Die Besonderen Leistungen werden bei Bedarf innerhalb des beschriebenen Leistungsumfangs und Stundenkontingents gesondert abgerufen. Die Abrufe erfolgen durch den Auftraggeber in Textform innerhalb der festgelegten Mengen- und Laufzeitgrenzen. Ein Anspruch auf vollständigen oder teilweisen Abruf der Leistungsstufe 2 besteht nicht. Leistungsumfang Die Leistungen gliedern sich in folgende miteinander verknüpfte Leistungsbausteine:  Der Auftraggeber hat folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: Grundleistungen – verpflichtend anzubieten Position 1: Einarbeitung und Vorbereitung Grundleistungen – verpflichtend anzubieten, Leistungsabruf nach Erfordernis Position 2: Vorbereitende und baubegleitende Vor-Ort-Einsätze Position 3: Fachliche Bearbeitung und Abstimmung außerhalb der Vor-Ort-Einsätze Position 4: Jahresabschlussbericht Position 5: Abschlussdokumentation Weitere Informationen siehe Vergabeunterlage.

Wertung und Wettbewerb

Landschaftspflegerischer Begleitplan und ergänzende naturschutzfachliche Genehmigungsunterlagen

  • In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 72 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 6,0 (entspricht der Gewichtung von 60,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.60 %
  • In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 48 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.40 %

ökologischen Baubegleitung

  • In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 72 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 6,0 (entspricht der Gewichtung von 60,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.60 %
  • In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 48 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.40 %

Termine und Angebot

  1. Veröffentlicht

    30.10.2026

  2. Angebotsfrist

    20.11.2026, 12:00 Uhr

  3. Zuschlag

    offen

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Bekanntmachung im Wortlaut

"Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin" - Leistungen zum Artenschutz & ökologische Baubegleitung

Eckdaten

Angebotsfrist
20.11.2026, 12:00 Uhr
Ausführungsort
02797 Oybin
Bindefrist
131 Tage
Vergabestelle
Gemeinde Oybin
Veröffentlicht
30.10.2026
Unterlagen und Original
Vergabeordnung
VgV
CPV
71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Vergabenummer
2026_3_VgV_BGH-Oyb
Für KMU geeignet
ja

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