Bauausschreibungen in Bayern
Bauausschreibungen in Bayern finden: Vergabeplattform Bayern, Staatliche Bauämter — und die BayWiVG-Wertgrenzen mit Direktauftrag bis 250.000 € für Kommunen.
Stand der Angaben: 20.07.2026
Wo Bauausschreibungen in Bayern erscheinen
- Vergabeplattform des Freistaats Bayern
Bekanntmachungen der staatlichen Vergabestellen, u. a. der Staatlichen Bauämter
- auftraege.bayern.de
Auftragsbekanntmachungen aus Bayern, auch kommunaler Auftraggeber
- service.bund.de
Bundesweite Bekanntmachungen, auch bayerischer Bundesbehörden
Oberhalb des EU-Schwellenwerts von 5.404.000 € für Bauleistungen ist zusätzlich die Bekanntmachung auf TED (Tenders Electronic Daily) verpflichtend — unabhängig vom Bundesland.
Wertgrenzen für Bauvergaben in Bayern
Das Bayerische Gesetz über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften hebt die Wertgrenzen für kommunale Vergaben deutlich an — befristet bis Ende 2029.
| Verfahren | Wertgrenze (netto) | Hinweis |
|---|---|---|
| Direktauftrag (kommunal, Bau) | bis 250.000 € | BayWiVG, befristet bis 31.12.2029 |
| Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (kommunal, Bau) | bis 1.000.000 € | — |
| Verhandlungsvergabe / Freihändige Vergabe (kommunal, Bau) | bis 1.000.000 € | — |
| EU-weite Ausschreibungspflicht (Bau) | ab 5.404.000 € | bundesweit einheitlich |
Quelle: Übersicht Wertgrenzen kommunaler Auftraggeber, Bayerisches Staatsministerium des Innern (Stand 01.01.2026). Rechtsgrundlage: BayWiVG. Wertgrenzen ändern sich regelmäßig — verbindlich ist die jeweils aktuelle Fassung der Landesregelung.
Wichtige Vergabestellen in Bayern
- 22 Staatliche Bauämter — Hochbau und Straßenbau des Freistaats, außerdem Bundes- und Bundeswehrbauten (z. B. vergab das Staatliche Hochbauamt Ingolstadt die bundesweiten SIPGO-Rahmenverträge)
- Autobahn GmbH, Niederlassung Südbayern/Nordbayern — Autobahnprojekte
- 2.056 Kommunen mit eigenen Vergabestellen — mit den erhöhten BayWiVG-Wertgrenzen
Marktlage und Besonderheiten
Bayern hat mit dem BayWiVG die höchste Direktauftragsgrenze der großen Flächenländer: Kommunen dürfen Bauleistungen bis 250.000 € netto direkt vergeben und bis 1 Mio. € beschränkt ausschreiben — ohne öffentliche Bekanntmachung. Ein erheblicher Teil des kommunalen Bauvolumens läuft damit außerhalb der Portale. Wer nur auf Bekanntmachungen wartet, sieht in Bayern nur einen Ausschnitt des Marktes.
Auf staatlicher Seite bündeln die 22 Staatlichen Bauämter Hochbau und Straßenbau des Freistaats — und zusätzlich Bundes- und Verteidigungsbauten. Über die Vergabeplattform Bayern erscheinen dadurch auch Verfahren mit bundesweiter Reichweite; das Staatliche Hochbauamt Ingolstadt etwa hat die bundesweiten Rahmenverträge für die SIPGO-Container-Unterkünfte der Bundeswehr vergeben.
Für auswärtige Unternehmen ist Bayern trotzdem zugänglich: Oberhalb von 1 Mio. € gelten die förmlichen VOB/A-Verfahren mit Bekanntmachungspflicht, und die großen Hochbau- und Infrastrukturmaßnahmen des Freistaats laufen regulär über die Plattformen.
Vertiefende Artikel
Alle Portale in Bayern in einer Trefferliste
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Und wo Aufträge unterhalb der Wertgrenzen ohne Bekanntmachung vergeben werden, helfen Marktanalysen und das Vergabe-CRM, die relevanten Auftraggeber zu kennen und früh von geplanten Projekten zu erfahren — bevor eine Ausschreibung erscheint oder ohne dass sie je erscheint.
Häufige Fragen zu Bauausschreibungen in Bayern
Wo werden Bauausschreibungen in Bayern veröffentlicht?
Staatliche Verfahren erscheinen auf der Vergabeplattform des Freistaats (vergabe.bayern.de), kommunale Bekanntmachungen zusätzlich auf auftraege.bayern.de. Oberhalb des EU-Schwellenwerts von 5.404.000 € ist TED Pflichtveröffentlichung.
Welche Wertgrenzen gelten in Bayern für kommunale Bauvergaben?
Nach dem BayWiVG (befristet bis Ende 2029): Direktauftrag bis 250.000 € netto, Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe jeweils bis 1.000.000 €. Darüber gelten die förmlichen Verfahren der VOB/A, ab 5.404.000 € die EU-weite Ausschreibungspflicht.
Wer vergibt staatliche Bauaufträge in Bayern?
Die 22 Staatlichen Bauämter — zuständig für Hochbau und Straßenbau des Freistaats sowie für Bundes- und Bundeswehrbauten in Bayern. Ihre Verfahren erscheinen auf der Vergabeplattform Bayern.