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Bauausschreibungen in Schleswig-Holstein

Bauausschreibungen in Schleswig-Holstein finden: eVergabe SH, GMSH — und die SHVgVO 2026 mit Beschränkter Ausschreibung bis 1 Mio. € ohne Bekanntmachung.

Stand der Angaben: 20.07.2026

Wo Bauausschreibungen in Schleswig-Holstein erscheinen

Oberhalb des EU-Schwellenwerts von 5.404.000 € für Bauleistungen ist zusätzlich die Bekanntmachung auf TED (Tenders Electronic Daily) verpflichtend — unabhängig vom Bundesland.

Wertgrenzen für Bauvergaben in Schleswig-Holstein

Die novellierte Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung gilt seit dem 16. Mai 2026: Direktauftrag für Bauleistungen bis 100.000 €, Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergabe jeweils bis 1.000.000 €.

VerfahrenWertgrenze (netto)Hinweis
Direktauftrag (Bau)bis 100.000 €SHVgVO, seit 16.05.2026
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (Bau)bis 1.000.000 €
Freihändige Vergabe (Bau)bis 1.000.000 €
EU-weite Ausschreibungspflicht (Bau)ab 5.404.000 €bundesweit einheitlich

Quelle: GVOBl. Schl.-H. 2026/45 — Verkündungsportal Schleswig-Holstein. Rechtsgrundlage: SHVgVO (Novelle 2026). Wertgrenzen ändern sich regelmäßig — verbindlich ist die jeweils aktuelle Fassung der Landesregelung.

Wichtige Vergabestellen in Schleswig-Holstein

  • GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein) — zentrale Bau- und Beschaffungsstelle des Landes, auch für Bundes- und Bundeswehrbauten
  • Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) — Straßeninfrastruktur
  • Kreise und Kommunen mit eigenen Vergabestellen — seit Mai 2026 mit stark erweiterten Spielräumen

Marktlage und Besonderheiten

Schleswig-Holstein hat im Mai 2026 die Schwelle für nicht-öffentliche Bauvergaben auf 1 Mio. € gehoben: Bis zu diesem Wert dürfen Auftraggeber beschränkt ausschreiben oder freihändig vergeben — ohne Bekanntmachung auf einer Plattform. Ein 850.000-€-Rohbauauftrag einer Kreisbehörde kann damit vollständig an den Portalen vorbei vergeben werden. Entscheidend ist, auf den Bieterlisten der Vergabestellen der eigenen Region zu stehen.

Gleichzeitig gewinnt das Land als Baumarkt an Gewicht: Die Bundeswehr investiert erheblich in norddeutsche Standorte, und die GMSH als zentrale Bau- und Beschaffungsstelle betreut neben Landesbauten auch Bundes- und Verteidigungsbauten. Förmliche Verfahren oberhalb der Wertgrenzen erscheinen auf der eVergabe-Plattform des Landes.

Zu beachten: Die SHVgVO bindet nur Landes- und Kommunalbehörden. Bundesbehörden im Land vergeben nach Bundesrecht — mit den engeren Bundesgrenzen (Direktauftrag bis 50.000 €, Beschränkte Ausschreibung bis 150.000 € nach § 3a VOB/A 2026).

Vertiefende Artikel

Alle Portale in Schleswig-Holstein in einer Trefferliste

brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Portalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Statt Landesplattform, service.bund.de und TED einzeln zu beobachten, sehen Sie alle Verfahren, die zu Ihrem Leistungsprofil passen, in einer Liste — mit direkten Links zu den Originalunterlagen.

Und wo Aufträge unterhalb der Wertgrenzen ohne Bekanntmachung vergeben werden, helfen Marktanalysen und das Vergabe-CRM, die relevanten Auftraggeber zu kennen und früh von geplanten Projekten zu erfahren — bevor eine Ausschreibung erscheint oder ohne dass sie je erscheint.

Häufige Fragen zu Bauausschreibungen in Schleswig-Holstein

Wo werden Bauausschreibungen in Schleswig-Holstein veröffentlicht?

Förmliche Verfahren erscheinen auf der eVergabe-Plattform des Landes (e-vergabe-sh.de), Bundesverfahren auf service.bund.de, EU-weite Vergaben ab 5.404.000 € auf TED. Aufträge bis 1 Mio. € können seit Mai 2026 allerdings ohne Bekanntmachung vergeben werden.

Welche Wertgrenzen gelten in Schleswig-Holstein für Bauleistungen?

Seit dem 16. Mai 2026 nach der novellierten SHVgVO: Direktauftrag bis 100.000 € netto, Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergabe jeweils bis 1.000.000 €. Ab 5.404.000 € gilt die EU-weite Ausschreibungspflicht.

Gelten die SHVgVO-Wertgrenzen auch für Bundeswehr-Aufträge im Land?

Nein. Die SHVgVO bindet nur Landes- und Kommunalbehörden. Bundesbehörden — einschließlich der Vergabestellen für Bundeswehrbauten — vergeben nach Bundesrecht mit den dortigen Wertgrenzen (Direktauftrag bis 50.000 €, Beschränkte Ausschreibung bis 150.000 €).

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