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Bauausschreibungen in Berlin

Bauausschreibungen in Berlin finden: Vergabeplattform Berlin, Bezirke und SenBauWohnen — und was die BerlAVG-Novelle 2026 (Wertgrenze 500.000 €) ändert.

Stand der Angaben: 20.07.2026

Wo Bauausschreibungen in Berlin erscheinen

Oberhalb des EU-Schwellenwerts von 5.404.000 € für Bauleistungen ist zusätzlich die Bekanntmachung auf TED (Tenders Electronic Daily) verpflichtend — unabhängig vom Bundesland.

Wertgrenzen für Bauvergaben in Berlin

Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gilt seit der Novelle vom Mai 2026 für Bauleistungen erst ab 500.000 € netto — darunter entfallen die Berliner Zusatzanforderungen, nicht aber die Ausschreibungspflichten nach VOB/A.

VerfahrenWertgrenze (netto)Hinweis
BerlAVG-Anwendungsschwelle (Bau)ab 500.000 €vorher 50.000 €; darunter keine Berliner Zusatzanforderungen
BerlAVG-Anwendungsschwelle (Liefer-/Dienstleistungen)ab 75.000 €vorher 10.000 €
Ausschreibungspflichten nach VOB/Aunverändertdie Novelle ändert nur die Zusatzanforderungen, nicht die Bekanntmachungspflicht
EU-weite Ausschreibungspflicht (Bau)ab 5.404.000 €bundesweit einheitlich

Quelle: Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), berlin.de. Rechtsgrundlage: BerlAVG. Wertgrenzen ändern sich regelmäßig — verbindlich ist die jeweils aktuelle Fassung der Landesregelung.

Wichtige Vergabestellen in Berlin

  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen — Hochbau des Landes
  • 12 Bezirksämter — Schulen, Kitas, Straßenunterhaltung im Bezirk
  • Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften (u. a. HOWOGE, degewo, Gesobau) — große Neubau- und Sanierungsprogramme

Marktlage und Besonderheiten

Berlin ist als Stadtstaat der übersichtlichste der großen Baumärkte: Eine zentrale Vergabeplattform bündelt Senatsverwaltungen und Bezirke, und die Bekanntmachungspraxis ist einheitlicher als in Flächenländern. Die BerlAVG-Novelle vom Mai 2026 hat daran nichts geändert — sie hebt nur die Schwelle, ab der Berliner Zusatzanforderungen wie Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben greifen, auf 500.000 € für Bauleistungen.

Für Bieter ist das eine Entlastung ohne Sichtbarkeitsverlust: Aufträge unterhalb von 500.000 € erscheinen weiterhin auf der Vergabeplattform, verlangen aber weniger Nachweisaufwand. Das typische Berliner Segment — Schulsanierungen, Kita-Umbauten, bezirkliche Instandsetzung — wird dadurch für kleinere Betriebe zugänglicher.

Neben der unmittelbaren Landesverwaltung lohnt der Blick auf die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften: HOWOGE, degewo und Gesobau vergeben laufend Neubau- und Sanierungsleistungen und zählen zu den größten Bau-Auftraggebern der Stadt.

Vertiefende Artikel

Alle Portale in Berlin in einer Trefferliste

brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Portalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Statt Landesplattform, service.bund.de und TED einzeln zu beobachten, sehen Sie alle Verfahren, die zu Ihrem Leistungsprofil passen, in einer Liste — mit direkten Links zu den Originalunterlagen.

Und wo Aufträge unterhalb der Wertgrenzen ohne Bekanntmachung vergeben werden, helfen Marktanalysen und das Vergabe-CRM, die relevanten Auftraggeber zu kennen und früh von geplanten Projekten zu erfahren — bevor eine Ausschreibung erscheint oder ohne dass sie je erscheint.

Häufige Fragen zu Bauausschreibungen in Berlin

Wo werden Bauausschreibungen in Berlin veröffentlicht?

Auf der Vergabeplattform des Landes Berlin (vergabeplattform.berlin.de), die Senatsverwaltungen und Bezirke bündelt. Oberhalb des EU-Schwellenwerts von 5.404.000 € ist TED Pflichtveröffentlichung.

Was hat die BerlAVG-Novelle 2026 geändert?

Die Anwendungsschwelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes stieg für Bauleistungen von 50.000 € auf 500.000 € netto, für Liefer- und Dienstleistungen von 10.000 € auf 75.000 €. Unterhalb dieser Grenzen entfallen die Berliner Zusatzanforderungen — die Ausschreibungs- und Bekanntmachungspflichten nach VOB/A bleiben unverändert.

Werden Berliner Bauaufträge unter 500.000 € weiter veröffentlicht?

Ja. Die Novelle ändert nur, ab wann Berliner Zusatzanforderungen gelten — nicht die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung. Welche Aufträge bekanntgemacht werden müssen, regeln weiterhin VOB/A, UVgO und VgV.

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