Regulatorisches Update

Neue AV zu § 55 LHO Berlin: Direktaufträge für Bauleistungen jetzt bis 50.000 Euro

AV § 55 LHO Berlin 2026 aktualisiert: neue Mustervordrucke für Direktaufträge, Bauleistungen bis 50.000 € netto. Was Bauunternehmen beachten müssen.

Von , Veröffentlicht am 04.10.20264 Min. Lesezeit

Kleine Bauaufträge landen oft ohne Portal-Eintrag beim Auftragnehmer – als direkte Anfrage vom Berliner Bezirksamt oder einer Senatsverwaltung. Seit dem 23. September 2026 hat die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen die Ausführungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung (AV § 55 LHO) überarbeitet und neue Mustervordrucke für Direktaufträge veröffentlicht.

Was das für Bauunternehmen bedeutet – und warum das BerlAVG allein nicht das vollständige Bild liefert.

Was die AV § 55 LHO Berlin regelt

Die meisten Berliner Vergabe-Kommentare konzentrieren sich auf das BerlAVG – das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz, das seit der Novelle im Juli 2026 erhöhte Wertgrenzen für Tariftreue-Anforderungen bringt. Was dabei oft untergeht: In Berlin laufen zwei Regelwerke parallel.

Das BerlAVG definiert, ab welchen Schwellen soziale und ökologische Anforderungen (Mindestlohn, Tariftreue, Nachhaltigkeitskriterien) gelten – und ab welchen Werten eine formale Ausschreibung obligatorisch ist. Die AV zu § 55 LHO dagegen ist eine Verwaltungsvorschrift der Senatsverwaltung für Finanzen: Sie regelt, welche Vergabeverfahren Berliner Landesbehörden bei welchem Auftragswert haushaltsrechtlich zulässig nutzen dürfen.

Diese Unterscheidung ist praktisch relevant. Wer als Auftragnehmer direkt von einer Berliner Landesbehörde angefragt wird, operiert nach den Regeln der AV LHO – nicht nur nach dem BerlAVG.

Neue Wertgrenzen und Mustervordrucke

Mit der September-Aktualisierung hat die Senatsverwaltung für Finanzen die AV § 55 LHO an die seit 2026 gültigen bundesweiten Wertgrenzen angepasst. Für Bauleistungen gilt jetzt offiziell:

  • Direktauftrag bis 50.000 Euro netto: Berliner Landesbehörden können Bauleistungen bis zu diesem Betrag ohne förmliches Vergabeverfahren und ohne Portal-Veröffentlichung direkt vergeben – gemäß § 3a VOB/A 2025 und nun auch in der LHO-Verwaltungsvorschrift verankert.

Parallel dazu veröffentlichte die Senatsverwaltung neue Mustervordrucke für Direktaufträge: eine standardisierte Angebotsanfrage und ein Angebotsschreiben. Berliner Behörden sind gehalten, diese Formulare zu verwenden; Bauunternehmen können damit bei Direktanfragen mit einheitlichen Dokumenten rechnen statt mit formlos gehaltenen E-Mails.

Die genauen Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen sollten zum Zeitpunkt einer Einladung direkt beim Berliner Vergabeservice geprüft werden – die dortigen Angaben sind jeweils verbindlich.

Was das für Bauunternehmen bedeutet

Direktaufträge bis 50.000 Euro sind keine Ausnahme: Sie betreffen Instandhaltung, kleine Reparaturmaßnahmen, Fenster- und Türtausch, Außenanlagenanpassungen bei Schulen, Behördengebäuden und Bezirksämtern. Berlin vergibt als Stadtstaat mit vielen Landesbehörden, Bezirksämtern und Eigengesellschaften in diesen Bereichen regelmäßig kleine Bauleistungen.

Diese Aufträge erscheinen nie auf öffentlichen Vergabeportalen. Wer nicht im Sichtfeld der Berliner Vergabestellen ist, wenn der Bedarf entsteht, wird nicht gefragt. Ausschreibungsplattformen helfen hier nicht weiter. Es geht ausschließlich um Bekanntheit bei den richtigen Stellen.

Das BerlAVG mit seinen neuen Schwellen hat den Beschaffungsrahmen für formale Vergaben in Berlin 2026 geweitet. Die aktualisierte AV LHO setzt jetzt den operativen Rahmen für die simplifiziertesten Vergabeformen – und gibt Behörden klare Werkzeuge dafür.

Zu den Vergabeverfahren-Arten und ihrer genauen Abgrenzung gibt es eine ausführliche Übersicht – dort ist auch der Unterschied zwischen Direktauftrag, freihändiger Vergabe und beschränkter Ausschreibung aufgeführt.

Wie brixl hilft

Die Wertgrenzen-Entwicklung in Berlin – zunächst BerlAVG, jetzt auch AV LHO – zeigt eine Richtung: Mehr Aufträge können unterhalb der Portal-Pflicht-Schwelle vergeben werden. Für den einzelnen Berliner Direktauftrag mag das wenig sein. Für Unternehmen, die in Berlin regelmäßig mit Behörden arbeiten, summiert sich das über das Jahr.

brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Vergabeportalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Für formale Ausschreibungen bleibt das der zentrale Zugangspunkt. Für Direktaufträge kommt ein anderes Bild: Die Netzwerk-Analysen von brixl zeigen, welche Berliner Behörden und Bezirksämter in welchem Segment aktiv vergeben und an wen – und wann die beste Zeit für eine direkte Kontaktaufnahme ist. Das Vergabe-CRM von brixl hilft, diese Beziehungen systematisch aufzubauen und zu pflegen, sodass das eigene Unternehmen präsent ist, wenn eine Direktanfrage herausgeht.

Vergabeunterlagen, die Bauunternehmen direkt vom Auftraggeber erhalten – aus einer Direktanfrage oder einer beschränkten Ausschreibung – können in brixl eingelesen und genauso qualifiziert werden wie jede andere Ausschreibung aus dem Portal-Feed. Der Gesamtprozess von Finden über Qualifizieren bis Einreichen bleibt in einem System.

Wer wissen will, welche Berliner Projekte bisher direkt vergeben wurden und was die verantwortlichen Stellen auszeichnet, findet in den Schwellenwert-Übersichten für Bauleistungen mehr Kontext.

Häufige Fragen

Was ist die AV zu § 55 LHO Berlin?

Die AV zu § 55 LHO sind Ausführungsvorschriften der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen zur Landeshaushaltsordnung. Sie regeln, welche Vergabeverfahren Berliner Landesbehörden bei welchen Auftragswerten anwenden dürfen – parallel zum BerlAVG, das die Sozial- und Umweltanforderungen festlegt.

Bis zu welchem Betrag dürfen Berliner Behörden Bauleistungen als Direktauftrag vergeben?

Für Bauleistungen ist ein Direktauftrag gemäß § 3a VOB/A bis 50.000 Euro netto zulässig – dieser Wert gilt seit 1. Januar 2026 bundesweit und ist in der neuen Berliner AV § 55 LHO verankert.

Werden Direktaufträge in Berlin auf Vergabeportalen veröffentlicht?

Nein. Direktaufträge erfordern kein formales Ausschreibungsverfahren und werden nicht auf öffentlichen Vergabeportalen bekanntgemacht. Berliner Behörden fragen direkt bei geeigneten Unternehmen an.

Was sind die neuen Mustervordrucke für Direktaufträge in Berlin?

Mit der Aktualisierung der AV § 55 LHO veröffentlichte die Berliner Senatsverwaltung offizielle Musterdokumente: eine Angebotsanfrage und einen Angebotsbrief für Direktaufträge. Bauunternehmen können damit bei Direktanfragen mit einheitlichen Dokumenten rechnen statt mit formlosen E-Mails.

Weitere Beiträge