Regulatorisches Update

Tarifentgeltsicherungsgesetz NRW: Was Bauunternehmen ab 2027 beachten müssen

NRW plant das TESG: Ab Januar 2027 sollen Landesaufträge nur an Bauunternehmen gehen, die Branchentariflöhne nachweisen. Schwellen, Sektoren, Zeitplan.

Von , Veröffentlicht am 28.08.20264 Min. Lesezeit

Ein Landesauftrag von Straßen.NRW, € 180.000 netto Bauleistungen. Das Bundestariftreuegesetz 2026 (BTTG) greift hier nicht: Straßen.NRW ist ein Landesbetrieb, kein Bundesauftraggeber. Genau diese Lücke will Nordrhein-Westfalen schließen. Mit dem Tarifentgeltsicherungsgesetz (TESG NRW) sollen ab Januar 2027 auch Landesaufträge des bevölkerungsreichsten deutschen Bundeslands eine Tariftreue-Erklärung verlangen.

Der NRW-Ministerrat beschloss den Gesetzentwurf am 21. April 2026. In den Landtag eingebracht wurde er am 28. April 2026. Am 13. Juli 2026 fand die erste Sachverständigenanhörung im zuständigen Ausschuss statt. Weitere Beratungen sind für Oktober 2026 geplant — ein Beschluss noch in diesem Jahr ist realistisch.

Was das TESG NRW vorschreibt

Kern des Gesetzentwurfs: NRW-Landesaufträge sollen künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten die in NRW geltenden Branchentariflöhne zahlen. Die Landesregierung begründet das mit dem Schutz von Unternehmen, die korrekt entlohnen, vor Wettbewerbern, die durch Lohndumping Aufträge gewinnen.

Das ist kein neues Konzept — das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) gibt es seit 2018. Das TESG NRW geht aber einen anderen Weg: Statt die Vergaberegeln an sich zu ändern, macht es die Tarifbindung zur Zuschlagsvoraussetzung für einen erweiterten Kreis von Sektoren.

Der Entwurf nennt 15 Branchen, in denen der Nachweis der Tariflohneinhaltung erbracht werden muss:

  • Baugewerbe und Abbruch
  • Dachdeckerhandwerk
  • Elektrohandwerk
  • Gebäudereinigung
  • Sicherheitsdienstleistungen
  • Spedition, Logistik und Transport
  • Hotel- und Gaststättengewerbe

Für jede dieser Branchen gilt: Wer einen NRW-Landesauftrag anstreben will, muss im Angebot erklären, die einschlägigen Branchentarifverträge einzuhalten — und das auf Anforderung nachweisen können.

Wertgrenzen: Ab wann gilt die Pflicht?

Nicht jeder Auftrag löst die Nachweispflicht aus. Der Gesetzentwurf sieht differenzierte Schwellen vor:

Leistungsart Geplante Schwelle (netto)
Bauleistungen € 100.000
Liefer- und Dienstleistungen € 50.000

Unterhalb dieser Werte entstehen keine Nachweispflichten nach dem TESG NRW. Kleinere Maßnahmen — Instandhaltungsarbeiten an Landesgebäuden, kurze Sanierungsaufträge — bleiben damit zunächst ausgenommen.

Was das TESG NRW ausdrücklich nicht abdeckt

Kommunale Auftraggeber sind vom TESG NRW nicht erfasst. Das Gesetz gilt ausschließlich für das Land NRW und seine nachgeordneten Behörden — Ministerien, Landesbetriebe wie Straßen.NRW, NRW.URBAN oder der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW). Städte, Kreise und Gemeinden in NRW sind nicht erfasst.

Für Unternehmen, die hauptsächlich kommunale Aufträge in NRW bearbeiten, ändert das TESG NRW zunächst nichts. Hier gelten weiterhin das TVgG NRW von 2018. Zur Erinnerung: Die kommunale Vergabewelt in NRW hat sich seit Januar 2026 durch § 75a GO NRW bereits verändert — dort haben Kommunen nun mehr Spielraum bei Wertgrenzen. Diese beiden Entwicklungen sind getrennt zu betrachten.

Nachunternehmer: Weitergabepflicht erwartet

Analog zum BTTG sieht der Gesetzentwurf eine Pflicht vor, die Tariftreue-Anforderungen an alle eingesetzten Nachunternehmer weiterzugeben. Hauptauftragnehmer haften dafür, dass auch Subunternehmer die Branchentariflöhne einhalten.

Die konkreten Haftungsregelungen werden im Herbst 2026 im parlamentarischen Verfahren finalisiert. Wer heute schon Subverträge für 2027 plant, sollte eine Tariftreue-Klausel vorsehen und entsprechende Eigenerklärungen der Nachunternehmer einfordern — lieber zu früh als zu spät.

Für den Umgang mit Nachweispflichten in der Nachunternehmer-Kette lohnt ein Blick auf Eignungsnachweise und ihre Prüfanforderungen.

TESG NRW vs. Bundestariftreuegesetz: Zwei Rahmen, eine Praxis

Bauunternehmen in NRW, die sowohl Bundes- als auch Landesaufträge bearbeiten, werden ab 2027 mit zwei unterschiedlichen Tariftreue-Rahmen arbeiten:

Merkmal BTTG (Bund, seit Mai 2026) TESG NRW (geplant ab Jan. 2027)
Auftraggeber Bundesbehörden NRW-Landesbehörden
Baugrenze € 50.000 € 100.000
Kommunen erfasst Nein Nein
Nachunternehmer Weitergabepflicht Weitergabepflicht geplant

Die Schwellen unterscheiden sich: Beim BTTG greifen Tariftreue-Pflichten bei Bauleistungen ab € 50.000, beim TESG NRW erst ab € 100.000. Wer Bundesaufträge kennt, kann das TESG-Konzept als bekannt voraussetzen — der Aufwand liegt im doppelten Dokumentationsprozess für unterschiedliche Auftraggeber-Ebenen.

Wie brixl dabei unterstützt

Das TESG NRW verändert nicht, welche Aufträge auf den Vergabeportalen erscheinen. NRW-Landesaufträge über € 100.000 Bauleistungen werden weiterhin öffentlich ausgeschrieben. Was steigt, ist der Qualifizierungsaufwand — von der Tariftreue-Erklärung über Nachunternehmer-Dokumentation bis zur branchenspezifischen Nachweisführung.

brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Portalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Für Bauunternehmen, die NRW-Landesaufträge anstreben, bedeutet das: Der Schritt vom Finden bis zur Einreichung wird durch das TESG NRW formell aufwendiger — lässt sich aber in einem strukturierten Prozess steuern. Wer über Netzwerk-Analysen versteht, welche NRW-Landesstellen in welchen Gewerken vergeben, kann die Tariftreue-Vorbereitung auf relevante Auftraggeber konzentrieren, statt pauschale Nachweisdokumentation für alle 15 Branchen vorzuhalten. Direkt empfangene Vergabeunterlagen — aus beschränkten Ausschreibungen oder Direktvergaben — lassen sich dabei im gleichen Workflow qualifizieren wie Portal-Ausschreibungen.

Wer regelmäßig öffentliche Aufträge stellt, sollte außerdem prüfen, ob eine Präqualifizierung (PQ-VOB) den Nachweisaufwand bei Tariftreue-Prüfungen reduzieren kann — insbesondere, wenn die zugehörige Branchenprüfung die einschlägigen Tarife abdeckt.

FAQ

Ab welchem Auftragswert gilt das Tarifentgeltsicherungsgesetz NRW?

Für Bauleistungen sieht der Gesetzentwurf eine Schwelle von € 100.000 netto vor. Für Liefer- und Dienstleistungen liegt sie bei € 50.000 netto. Unterhalb dieser Grenzen bestehen keine Nachweispflichten nach dem TESG NRW.

Gilt das TESG NRW auch für Kommunalaufträge?

Nein. Das TESG NRW gilt ausschließlich für NRW-Landesaufträge und nachgeordnete Landesbehörden (z. B. Straßen.NRW, BLB NRW). Kommunen, Kreise und Gemeinden sind nicht erfasst — für sie bleibt das TVgG NRW von 2018 maßgeblich.

Welche Branchen sind betroffen?

Der Gesetzentwurf nennt 15 Branchen, darunter Baugewerbe und Abbruch, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigung, Sicherheitsdienstleistungen sowie Spedition und Logistik.

Was gilt für Nachunternehmer?

Der Entwurf sieht eine Weitergabepflicht vor. Hauptauftragnehmer müssen sicherstellen, dass eingesetzte Subunternehmer die Tariflohn-Anforderungen ebenfalls einhalten. Konkrete Haftungsdetails werden im parlamentarischen Verfahren ab Oktober 2026 festgelegt.

Wann tritt das TESG NRW in Kraft?

Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Das parlamentarische Verfahren — einschließlich der weiteren Ausschussberatungen — soll im Herbst 2026 abgeschlossen werden. Bis zur finalen Abstimmung können sich Details noch ändern.

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