Regulatorisches Update

EU-Vergabeverordnung: Was der geleakte Kommissionsentwurf für Bauunternehmen bedeutet

Die EU-Kommission plant, die Vergaberichtlinien durch eine Verordnung zu ersetzen. Was der geleakte Entwurf über Buy European und neue Verfahren verrät.

Veröffentlicht am 23.07.20264 Min. Lesezeit

Zwölf Jahre lang haben Bauunternehmen in Deutschland mit der VgV gearbeitet — der Vergabeverordnung, die die EU-Richtlinie 2014/24/EU ins nationale Recht überführt hat. Die Verfahrensregeln für offene Ausschreibungen, beschränkte Verfahren, Verhandlungsverfahren, die Fristen, die Eignungsprüfung — alles nach VgV. Das könnte in wenigen Jahren Geschichte sein. Die EU-Kommission plant, alle drei EU-Vergaberichtlinien durch eine einzige, direkt anwendbare Verordnung zu ersetzen.

Am 9. Juli 2026 hat Euractiv einen Arbeitsentwurf dieses Vorhabens geleakt. Reuters hat denselben Entwurf unabhängig gesichtet. Das Europäische Parlament führt das Vorhaben in seinem Legislative Train als aktive Initiative. Der offizielle Kommissionsvorschlag ist nun für den 9. September 2026 angekündigt — ursprünglich war der 1. Juli vorgesehen, der Termin wurde verschoben.

Warum Verordnung statt Richtlinie ein Strukturbruch wäre

EU-Richtlinien brauchen einen nationalen Umsetzungsakt. In Deutschland ist das für die klassische Vergabe die VgV, für Sektoren die SektVO, für Konzessionen die KonzVgV. Jeder Mitgliedstaat hat dabei Spielräume genutzt und eigene Schwerpunkte gesetzt.

Eine EU-Verordnung funktioniert anders: Sie gilt unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten, ohne nationalen Umsetzungsakt. Was in Brüssel steht, steht direkt auf der deutschen Vergabestelle — die bisherigen nationalen Spielräume entfallen. Für Deutschland wäre das ein tiefer Einschnitt: VgV, SektVO und KonzVgV verlören ihre EU-rechtliche Grundlage. GWB §§ 97 ff. — das Vergaberecht im Wettbewerbsgesetz — müsste grundlegend angepasst werden.

Was mit der VOB/A als spezifisch deutschem Baurecht passiert, ist offen. Die VOB/A ist nicht Gegenstand der EU-Richtlinien; sie ist nationales Sonderrecht für Bauleistungen. Ob und wie sie neben einer direkt geltenden EU-Verordnung fortbestehen kann, wird eine zentrale Frage im Gesetzgebungsprozess sein.

Was der Arbeitsentwurf vorsieht

Der Vergabeblog hat den geleakten Entwurf am 16. Juli 2026 analysiert. Die wichtigsten Schwerpunkte:

Buy European. Auftraggeber sollen bei großen Aufträgen in strategischen Sektoren Angebote ausschließen können, deren Wertschöpfungsanteil aus EU-Mitgliedstaaten unter 50 Prozent liegt. In bestimmten Bereichen soll zudem eine europäische Präferenz möglich sein. Das ist kein pauschales Buy-European-Gebot für alle Vergaben — sondern eine gezielte Steuerungsmöglichkeit, die Auftraggeber einsetzen können, aber nicht müssen.

Neue Verfahrensarten. Der Entwurf sieht unter anderem ein vereinfachtes Dynamikverfahren für wiederkehrende Beschaffungen standardisierter Lösungen vor. Ein Innovationsherausforderungsverfahren soll die Beschaffung von Lösungen ermöglichen, die am Markt noch nicht verfügbar sind. Wie diese Verfahren neben den bekannten Verfahrensarten wie dem offenen Verfahren und dem Verhandlungsverfahren positioniert werden, zeigt erst der finale Vorschlag.

Wirtschaftliche Sicherheit. Auftraggeber sollen prüfen können, ob die Eigentümerstruktur, Kontrollverhältnisse oder Finanzierung eines Bieters ein Risiko ausländischer Einflussnahme darstellt. Das betrifft in erster Linie Rüstung und kritische Infrastruktur.

Vereinfachung und Digitalisierung. Weniger Formularaufwand, stärkere Standardisierung der Bekanntmachungsformate, tiefere Integration strategischer Nachhaltigkeitskriterien in die Zuschlagswertung.

Diese Angaben basieren auf einem geleakten Arbeitsdokument. Einzelne Bestimmungen können sich bis zum finalen Kommissionsvorschlag im September noch wesentlich ändern.

Was das für Bauunternehmen konkret bedeutet

Für die Mehrheit der öffentlichen Bauvergaben in Deutschland — alle unterhalb des EU-Schwellenwerts von derzeit € 5.404.000 für Bauleistungen — ändert sich durch eine EU-Verordnung zunächst nichts. Diese Vergaben richten sich weiter nach nationalen Regeln und bleiben in der Hand der Mitgliedstaaten.

Für Vergaben oberhalb der Schwelle ist das Bild gemischter:

  • Wer in strategischen Sektoren bietet, muss künftig möglicherweise EU-Wertschöpfungsanteile nachweisen und dokumentieren. Was als strategischer Sektor gilt, legt der finale Kommissionsvorschlag fest — Verteidigung, kritische Infrastruktur und bestimmte Technologiebereiche sind wahrscheinliche Kandidaten. Für viele Hochbau- und Tiefbaugewerke ist die Einordnung heute noch offen.
  • Wer in Sektoren außerhalb dieser Kategorien bietet, kommt möglicherweise mit vereinfachten Verfahren und weniger Formularaufwand in Berührung — wenn die angekündigten Erleichterungen das Gesetzgebungsverfahren überstehen.
  • Die Vereinheitlichung hat eine Kehrseite: Deutsche Bauunternehmen kennen die spezifischen Anforderungen der VgV und VOB/A sehr gut. Für ein Unternehmen aus einem anderen Mitgliedstaat, das bislang an deutschen Formalia gescheitert wäre, entfällt diese Hürde. Der Wettbewerb bei großen EU-weiten Vergaben dürfte intensiver werden.

Zu den verschiedenen Vergabeverfahren, die die aktuelle VgV vorsieht und die die neue Verordnung ersetzen würde, gibt es bei brixl einen eigenen Artikel.

Zeitplan

  • 9. September 2026: Offizieller Kommissionsvorschlag (nach Verschiebung von Juli 2026)
  • 2026–2028: Ordentliches EU-Gesetzgebungsverfahren mit EU-Rat und Europäischem Parlament (Trilog)
  • Frühestens 2028–2030: Verabschiedung und Inkrafttreten

Das Vorhaben ist eines der weitreichendsten im EU-Vergaberecht seit der Richtlinientrilogie von 2014. Bis zur Verabschiedung werden Rat, Parlament und Lobbygruppen viele Bestimmungen verhandeln und verändern. Dennoch zeigt der Arbeitsentwurf die Richtung der Kommission: weniger nationale Variation, mehr strategische Steuerung.

Wie brixl das einordnet

brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Portalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Was bedeutet eine mögliche EU-Vergabeverordnung für diesen Ansatz?

Ehrliche Einschätzung: Wenn in strategischen Sektoren mehr Vergaben über Rahmenvereinbarungen oder bevorzugte Bieterkreise laufen — also weniger offen auf Vergabeportalen erscheinen — schrumpft für diesen Teilmarkt die Portal-Sichtbarkeit. Das ist ein reales Risiko, das auch andere Plattformen im Markt treffen würde.

Gleichzeitig ist der Zeitraum bis zum Inkrafttreten einer solchen Verordnung — also die nächsten drei bis fünf Jahre — genau die Phase, in der Marktintelligenz den größten Wert hat. Welche Auftraggeber beginnen schon heute, strategisch selektiver zu vergeben? Welche Bietergemeinschaften positionieren sich in den potenziell strategischen Sektoren? Wer in diesen Feldern die Vergabe- und Netzwerkdynamik früh versteht, wird mit Netzwerk-Analysen und Marktanalysen einen messbaren Vorsprung aufbauen — vor dem Inkrafttreten, nicht danach. Das Vergabe-CRM von brixl dient genau dazu: Beziehungen aufzubauen, die relevant werden, bevor das Projekt ausgeschrieben ist.

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