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OffenTeilnahmefrist 01.12.2026, 11:00 Uhr

„Sanierung des Verwaltungsgebäudes der ehem. Stadtbrauerei Penig“

Vergabestelle: Stadt Penig

Teilnahmefrist
01.12.2026
Ausführungsort
Penig
Verfahren
Zweistufig

Worum es geht

Die Stadt Penig schreibt die Planungsleistungen für die umfassende Sanierung des Verwaltungsgebäudes der ehemaligen Stadtbrauerei Penig aus, das im Rahmen der Städtebauförderung gefördert wird. Gegenstand der Vergabe in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sind vier Lose: Objektplanung (Los 1), Tragwerksplanung (Los 2) sowie Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (Los 3) sowie Anlagengruppen 4 bis 7 (Los 4). Das historische Gebäude im Zentrum von Penig soll unter Berücksichtigung strenger denkmalrechtlicher und förderrechtlicher Auflagen – darunter ein Verbot fossiler Brennstoffe – für öffentliche Nutzungen, eine Bibliothek und Vereinsräume umgebaut werden. Die anrechenbaren Kosten für die Kostengruppen 200 bis 600 belaufen sich auf rund 5,4 Mio. Euro netto. Die Maßnahme soll bis zum 31.12.2029 fertiggestellt sein und erfordert eine eng abgestimmte Fachplanung sowie ein strukturiertes Kosten- und Terminmanagement.

KI-Zusammenfassung von brixl. Maßgeblich ist die Bekanntmachung der Vergabestelle.

  • Sanierung
  • Umbau
  • Denkmalschutz
  • Objektplanung
  • Tragwerksplanung
  • Technische Ausrüstung
  • HOAI
  • Verwaltungsgebäude
  • Kommunalbau
  • Fördermittel

Wo gebaut wird

Ausführungsort

09322 Penig

Sitz der Vergabestelle, nicht der Bauort

Stadt Penig, Markt 6, 09322 Penig

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Was geplant wird

  1. 1Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAIBeauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 2 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt). 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO-Heft 17, LPH 1 bis 4, - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zu Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4, - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4, - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt). 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO-Heft 17, LPH 5 und 6, - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zu Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 5 bis 6, - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 5 bis 6, - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 5 bis 6. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftraggebers verwiesen. Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: III, Anrechenbare Kosten, KG 300 (netto, gesamt): 3.855.000, Anrechenbare Kosten, KG 400 (netto, gesamt): 1.287.000. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter, für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen.
  2. 2Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAIBeauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 2 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 2 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen: (entfällt). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LP 7: Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners, - LP 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, - LP 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen, LP 8: Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen. 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt). Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftraggebers verwiesen. Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Leistungen der Tragwerksplanung von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III, Anrechenbare Kosten KG 300 (netto, gesamt): 3.855.000, Anrechenbare Kosten KG 400 (netto, gesamt): 1.287.000. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 52 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter, für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.
  3. 3Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 8)Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 1 bis 9 (ohne LPH 4). Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Mitwirkung bei der Erstellung der Genehmigungsunterlagen LP 4 durch Zuarbeit Brandschutzkonzept. 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): entfällt. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): entfällt. 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): entfällt. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftraggebers verwiesen. Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, 8 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 1, 2, 3: II; Honorarzone ALG 8: III. Anrechenbare Kosten (KG 410, netto): 230.000; Anrechenbare Kosten (KG 420, netto): 277.000; Anrechenbare Kosten (KG 430, netto): 230.000; Anrechenbare Kosten (KG 480, netto): 95.000. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter, für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.
  4. 4Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4 bis 7)Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 1 bis 9 (ohne LPH 4). Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt). 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Mitwirkung bei der Erstellung der Genehmigungsunterlagen LP 4 durch Zuarbeit Brandschutzkonzept. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere/Zusätzliche Leistungen: entfällt. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftraggebers verwiesen. Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 6 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 4 bis 7: II. Anrechenbare Kosten (KG 440, netto): 190.000; Anrechenbare Kosten (KG 450, netto): 110.000; Anrechenbare Kosten (KG 460, netto): 105.000; Anrechenbare Kosten (KG 470, netto): 50.000. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter, für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.

Leistungsphasen nach HOAI

  1. 1
  2. 2
  3. 3
  4. 4
  5. 5
  6. 6
  7. 7
  8. 8
  9. 9

beauftragtoptional

Wertung und Wettbewerb

Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAI

  • Prozentanteil 30 % mit maximal 36 Punkten30 %
  • Prozentanteil genau mit 25 % und maximal 30 Punkten25 %
  • Prozentanteil 25 % mit maximal 30 Punkten25 %
  • Prozentanteil 20 % mit maximal 24 Punkten20 %

Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI

  • Prozentanteil 40 % mit maximal 48 Punkten40 %
  • Prozentanteil genau mit 35 % und maximal 42 Punkten35 %
  • Prozentanteil genau mit 25 % und maximal 30 Punkten25 %

Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 8)

  • Prozentanteil 40 % mit maximal 48 Punkten40 %
  • Prozentanteil genau mit 35 % und maximal 42 Punkten35 %
  • Prozentanteil mit 25 % und maximal 30 Punkten25 %

Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4 bis 7)

  • Prozentanteil 40 % mit maximal 48 Punkten40 %
  • Prozentanteil mit 35 % und maximal 42 Punkten35 %
  • Prozentanteil mit 25 % und maximal 30 Punkten25 %

Termine und Bewerbung

  1. Veröffentlicht

    27.10.2026

  2. Teilnahmefrist

    01.12.2026, 11:00 Uhr

  3. Angebotsfrist

    für ausgewählte Bewerber

  4. Zuschlag

    offen

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Bekanntmachung im Wortlaut

„Sanierung des Verwaltungsgebäudes der ehem. Stadtbrauerei Penig“

Eckdaten

Teilnahmefrist
01.12.2026, 11:00 Uhr
Ausführungsort
09322 Penig
Vergabestelle
Stadt Penig
Veröffentlicht
27.10.2026
Unterlagen und Original
Vergabeordnung
VgV
CPV
71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Vergabenummer
15/2026
Für KMU geeignet
ja

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