GlossarVerfahrensarten

Teilnahmewettbewerb

Erste Stufe zweistufiger Verfahren — Teilnahmeanträge mit Eignungsnachweisen.

Die erste Stufe zweistufiger Verfahren

Der Teilnahmewettbewerb ist die Bewerbungsphase vor der eigentlichen Angebotsphase: Auf die öffentliche Bekanntmachung hin reicht jedes interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag mit seinen Eignungsnachweisen ein — noch kein Angebot und keine Preise. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber und wählt aus, wer zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Im Oberschwellenbereich beträgt die Mindestfrist für Teilnahmeanträge 30 Tage.

Eingesetzt wird der Teilnahmewettbewerb im Nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren und im wettbewerblichen Dialog — unterschwellig als erste Stufe der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb.

Auswahl unter den geeigneten Bewerbern

Melden sich mehr geeignete Bewerber, als der Auftraggeber zulassen will, entscheidet er nach den in der Bekanntmachung genannten objektiven Auswahlkriterien — häufig nach der Qualität vergleichbarer Referenzen. Die Mindestzahl der zuzulassenden Bewerber muss vorab benannt sein; will der Auftraggeber die Zahl nach oben begrenzen, gibt er auch die Höchstzahl an.

Bedeutung für Bieter

Im Teilnahmewettbewerb wird ohne Preis verglichen: Referenzen, Personal und Nachweise sind die einzige Währung. Ein sorgfältig aufgebauter Referenzpool und aktuelle Nachweise — etwa über eine Präqualifizierung — entscheiden darüber, ob ein Unternehmen überhaupt in die Angebotsphase kommt. Wer hier Routinen aufbaut, senkt den Aufwand pro Bewerbung erheblich.

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