Regulatorisches Update

BTTG-Verordnungen 2026: Clearingstelle, Prüfstelle und Zertifizierung

BMAS veröffentlichte im September 2026 drei BTTG-Verordnungsentwürfe. Was Clearingstelle, Prüfstelle und Zertifizierung für Bauunternehmen bedeuten.

Von , Veröffentlicht am 13.09.20265 Min. Lesezeit

Bundesbehörden schreiben viel aus. Und seit dem 1. Mai 2026 kommen Bedingungen dazu: Wer Bundesaufträge ab 50.000 Euro netto ausführt, muss Tariflöhne zahlen und das auf Verlangen belegen können. Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) steht — aber die konkreten Spielregeln für Kontrollen, Streitfälle und Entlastungsmöglichkeiten fehlten bisher.

Das ändert sich. Anfang September 2026 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) drei Verordnungsentwürfe veröffentlicht, die die Durchsetzung des BTTG operationalisieren. Die Entwürfe tragen den Bearbeitungsstand 26. August 2026 und werden derzeit mit Ressorts, Ländern und Verbänden abgestimmt. Erlassen werden sie — ohne Zustimmung des Bundesrats — durch die Bundesarbeitsministerin.

Was das Bundestariftreuegesetz bisher regelt

Das BTTG verpflichtet Auftragnehmer öffentlicher Bundesaufträge und Konzessionen, ihren Beschäftigten die Löhne aus dem einschlägigen Tarifvertrag zu zahlen. Für Bauleistungen gilt das ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto. Die Pflicht gilt auch für Nachunternehmer: Wer Teile des Auftrags weitergibt, haftet mit.

Ohne Zertifikat (dazu gleich) müssen Auftragnehmer auf Verlangen der Prüfstelle Lohnunterlagen, Zahlungsbelege, Arbeitsverträge und Arbeitszeitaufzeichnungen vorlegen. Wer das nicht kann oder Verstöße begeht, riskiert Vertragsstrafe und die Eintragung in ein Fehlverhaltensregister.

Eine Einordnung des Gesetzes selbst — Schwellenwert, Geltungsbereich, Nachunternehmer-Haftung — lesen Sie in Bundestariftreuegesetz 2026: Was öffentliche Bauaufträge für Bauunternehmen bedeuten.

Verordnungsentwurf 1: Die Clearingstelle nach § 6 BTTG

Welcher Tarifvertrag gilt, wenn sich Branchenzuordnungen überschneiden oder der Auftraggeber und der Auftragnehmer unterschiedliche Tarifverträge für einschlägig halten? Für solche Streitfälle sieht § 6 Abs. 4 BTTG eine Clearingstelle vor.

Nach dem Verordnungsentwurf wird die Clearingstelle beim BMAS angesiedelt und paritätisch besetzt: drei Vertreter der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber, drei Vertreter der Gewerkschaften. Ihre Aufgabe ist die Klärung, welcher Tarifvertrag im Einzelfall anwendbar ist — damit Auftraggeber und Auftragnehmer eine verbindliche Grundlage haben, bevor ein Streit eskaliert.

Praktische Relevanz für Bauunternehmen: Gerade im Bau, wo mehrere Tarifverträge für dieselbe Leistung existieren können (Bauhauptgewerbe, Ausbau, Elektro, SHK), schafft die Clearingstelle einen formalen Klärungsweg.

Verordnungsentwurf 2: Die Prüfstelle Bundestariftreue nach § 8 BTTG

Die Prüfstelle ist das Kontrollorgan. Sie wird nach § 8 Abs. 6 BTTG bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingerichtet; die anfallenden Kosten trägt der Bund.

Die Prüfstelle kontrolliert, ob Auftragnehmer ihre Tariftreue-Pflichten tatsächlich erfüllen. Was sie dabei verlangt — sofern kein Zertifikat vorliegt:

  • Lohnunterlagen
  • Zahlungsbelege
  • Arbeitsverträge
  • Arbeitszeitaufzeichnungen

Hier liegt ein wichtiges Datum: Das vereinfachte elektronische Datenabrufverfahren, mit dem die Prüfstelle Daten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung abrufen kann, tritt erst zum 1. Januar 2028 in Kraft. Bis dahin laufen Kontrollen über herkömmliche Dokumente. Wer Bundesaufträge ausführt, sollte seine Lohnunterlagen schon jetzt sauber archivieren.

Verordnungsentwurf 3: Das Zertifizierungsverfahren nach § 10 BTTG

Das ist die praktisch bedeutsamste der drei Verordnungen. § 10 BTTG erlaubt Unternehmen, sich vorab zertifizieren zu lassen. Ein gültiges Zertifikat lässt die Einzelnachweispflichten aus § 9 BTTG entfallen: kein Einreichen von Lohnunterlagen pro Auftrag, keine Arbeitszeitaufzeichnungen auf Abruf.

Als Zertifizierungsstellen sieht der Entwurf vor:

  • Präqualifikationsverein für Bauunternehmen e.V. (PQ-Verein) — derselbe, der die PQ-VOB-Präqualifizierung ausstellt
  • Gemeinsame Registerstelle der Industrie- und Handelskammern (AVPQ) — für Unternehmen außerhalb des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes

Das ist keine zufällige Auswahl: Beide Stellen prüfen Unternehmen bereits auf Eignung für öffentliche Aufträge. Wer als Bauunternehmen bereits im PQ-Verein präqualifiziert ist, hat damit einen kurzen Weg zur BTTG-Zertifizierung — genaue Anforderungen und Kosten konkretisiert die Verordnung nach Abschluss der Abstimmung.

Was Bauunternehmen jetzt vorbereiten sollten

Die drei Verordnungen sind noch nicht in Kraft. Ein konkretes Datum nennt das BMAS bisher nicht. Was sich schon jetzt vorbereiten lässt:

  1. Lohnunterlagen systematisch archivieren. Bis das elektronische Verfahren 2028 startet, müssen Unternehmen klassische Dokumente auf Verlangen vorlegen können.
  2. PQ-VOB-Status prüfen. Wer bereits im PQ-Verein gelistet ist, hat bei der künftigen BTTG-Zertifizierung voraussichtlich weniger Aufwand. Wer noch nicht präqualifiziert ist, hat jetzt einen weiteren Grund, es zu tun.
  3. Nachunternehmer einbeziehen. Das BTTG gilt auch auf der Nachunternehmer-Ebene. Wer Teile von Bundesaufträgen weitergibt, muss deren Tariftreue sicherstellen und dokumentieren können.
  4. Die Verbands-Abstimmung verfolgen. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und andere Verbände sind in die Konsultation eingebunden — ihre Positionen zu den Entwürfen geben Hinweise auf mögliche Anpassungen.

Was das für Bundesauftrags-Kandidaten bedeutet

Die drei Verordnungsentwürfe ändern das Gesetz nicht. Aber sie machen deutlich, dass die Durchsetzung ernst genommen wird: Eine Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung, ein formaler Streit-Klärungsweg, ein Zertifizierungssystem. Wer Bundesaufträge ab 50.000 Euro netto bisher noch ohne Compliance-Vorbereitung biddet, sollte das neu bewerten.

brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Vergabeportalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Welche Bundesbehörden in welchen Gewerken und Regionen regelmäßig ausschreiben — und mit welchen Auftragswerten — zeigen die Netzwerk-Analysen. Damit lässt sich die Frage gezielt beantworten: Für welche Bundesauftraggeber lohnt sich der Compliance-Aufwand des BTTG? Mit dem Vergabe-CRM bauen Bauunternehmen direkte Beziehungen zu Beschaffungsstellen auf, bevor eine Ausschreibung erscheint — gerade bei Bundesbehörden, die oft beschränkt ausschreiben, ist das der entscheidende Schritt. Und Vergabeunterlagen, die ein Unternehmen direkt erhält, lassen sich in brixl genauso qualifizieren wie portalbasierte Ausschreibungen.

Häufige Fragen zu den BTTG-Verordnungsentwürfen

Was regeln die drei BTTG-Verordnungsentwürfe vom September 2026?

Das BMAS veröffentlichte im September 2026 Entwürfe für drei Verordnungen auf Basis von § 6 Abs. 4, § 8 Abs. 6 und § 10 Abs. 3 BTTG: die Clearingstellen-Verordnung (Streitklärung), die Prüfstellen-Verordnung (Kontrolle) und die Zertifizierungsverfahrens-Verordnung (Nachweis-Entlastung). Sie konkretisieren die Durchsetzungsmechanismen des Bundestariftreuegesetzes.

Wann gilt das Bundestariftreuegesetz für Bauunternehmen?

Das BTTG gilt seit dem 1. Mai 2026 für Bundesaufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 50.000 Euro. Auftragnehmer und ihre Nachunternehmer müssen die tariflichen Lohnbedingungen einhalten und auf Verlangen der Prüfstelle belegen.

Welche Vorteile hat das BTTG-Zertifikat nach § 10 BTTG?

Mit einem gültigen Zertifikat entfallen die Einzelnachweispflichten aus § 9 BTTG. Pro Auftrag keine Lohnunterlagen, Zahlungsbelege oder Arbeitszeitaufzeichnungen mehr vorhalten müssen — das ist besonders für Unternehmen mit mehreren laufenden Bundesaufträgen eine spürbare Entlastung. Zertifizierungsstellen nach aktuellem Entwurf: PQ-Verein (Bau) und AVPQ (IHK-Registerstelle).

Was prüft die Prüfstelle Bundestariftreue?

Die Prüfstelle ist bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt. Sie kontrolliert, ob Auftragnehmer ihre Tariftreue-Verpflichtungen einhalten. Ohne Zertifikat sind auf Verlangen Lohnunterlagen, Zahlungsbelege, Arbeitsverträge und Arbeitszeitaufzeichnungen vorzulegen.

Ab wann gilt das vereinfachte elektronische Verfahren?

Das vereinfachte elektronische Datenabrufverfahren — bei dem die Prüfstelle Daten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung abruft — tritt erst zum 1. Januar 2028 in Kraft. Bis dahin: herkömmliche Dokument-Nachweise.

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