Regulatorisches Update

TtVG-Änderung Bremen 2026: Direktauftrag für Bauleistungen jetzt bis 500.000 Euro

Bremer TtVG-Novelle Oktober 2026: Direktauftrag für Bauleistungen bis 500.000 Euro, Liefer-/Dienstleistungen bis 100.000 Euro. Befristet bis Ende 2029.

Von , Veröffentlicht am 14.10.20265 Min. Lesezeit

Wer bremische Bauaufträge über Vergabeportale verfolgte, stieß bislang auch im mittleren Auftragsbereich auf förmliche Bekanntmachungen — die alten Direktauftragsgrenzen im bremischen Tariftreue- und Vergabegesetz lagen so niedrig, dass fast alles darüber ausgeschrieben werden musste. Das hat sich geändert.

Das Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TtVG) vom 29. September 2026 wurde am 1. Oktober 2026 im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen (Nr. 99) verkündet und trat am 2. Oktober 2026 in Kraft. Die Kernänderung: Bauleistungen können bis 500.000 Euro netto im Direktauftrag vergeben werden, Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro — ohne öffentliche Bekanntmachungspflicht.

Was das bremische TtVG regelt

Das TtVG ist das landesrechtliche Regelwerk der Freien Hansestadt Bremen für Vergabepflichten und Sozialpolitik unterhalb der EU-Schwellenwerte. Es richtet sich an Bremer Auftraggeber — Landesbehörden, die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, kommunale Betriebe. Neben Verfahrensregeln enthält das TtVG Tariftreue- und Mindestlohnpflichten.

Die Direktauftragsgrenze entscheidet, ab welchem Auftragswert ein förmliches Verfahren mit öffentlicher Bekanntmachung vorgeschrieben ist. Darunter kann der Auftraggeber direkt an ausgewählte Unternehmen herantreten, ohne eine Ausschreibung zu veröffentlichen.

Die neuen Direktauftragsgrenzen im Überblick

Die Novelle hebt die Schwellen erheblich an:

Auftragsart Bisherige Grenze Neue Grenze (ab 2.10.2026)
Bauleistungen ca. 5.000 Euro netto 500.000 Euro netto
Liefer- und Dienstleistungen ca. 3.000 Euro netto 100.000 Euro netto

Quellen: cosinex Blog, Gesetzblatt Bremen Nr. 99/2026.

Die neuen Grenzen gelten befristet bis zum 31. Dezember 2029. Anschließend ist eine Evaluierung vorgesehen. Ob die Anhebungen dauerhaft werden, bleibt offen.

Wichtig: Die Regelung gilt ausschließlich für Vergabeverfahren, die ab dem 2. Oktober 2026 neu begonnen werden. Laufende Verfahren werden nach dem bisherigen Recht abgeschlossen.

Was das in der Praxis bedeutet

Ein Bremer Schulrenovierungsauftrag über 350.000 Euro netto — Hochbauarbeiten, eine kommunale Sanierungsmaßnahme — muss nach dem neuen TtVG nicht mehr öffentlich ausgeschrieben werden. Der Auftraggeber kann direkt an Unternehmen herantreten, die er kennt. Keine Portalveröffentlichung, kein offener Wettbewerb im förmlichen Sinne.

Das Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 auf Bundesebene hebt die Direktauftragsschwelle für Bauleistungen auf 50.000 Euro an — ein deutlich engerer Spielraum. Bremen geht mit 500.000 Euro weiter als der Bund, liegt aber im Bereich anderer Bundesländer: Hessen hat im Sommer 2026 auf 750.000 Euro angehoben, Berlin auf 500.000 Euro.

Für Bauunternehmen, die bremische Aufträge bislang über Portale fanden, verändert sich der Suchkanal im Segment bis 500.000 Euro. Aufträge von 500.000 Euro bis zum EU-Schwellenwert (5.404.000 Euro für Bau) bleiben formal ausschreibungspflichtig — dort ändert sich nichts.

Erfahrungen aus Hessen und Berlin zeigen: Viele Auftraggeber veröffentlichen auch unterhalb neuer Direktauftragsgrenzen weiter, aus Gewohnheit oder um einen breiteren Wettbewerb zu erhalten. Ein vollständiger Rückzug vom Portal ist unwahrscheinlich. Verschiebt sich ein Teil der mittleren Bauvergaben in den Direktauftrag, ändert sich aber, worauf es bei der Akquise ankommt.

Tariftreue und Dokumentationspflicht bleiben

Die Vereinfachung bei den Verfahrensregeln bedeutet nicht, dass Direktvergaben ohne Nachweis ablaufen.

Für alle Direktvergaben ab 10.000 Euro gilt laut geändertem § 7 TtVG eine Dokumentationspflicht in Textform. Der Auftraggeber muss festhalten, warum der gewählte Auftragnehmer ausgewählt wurde. Das soll Transparenz sichern, ohne förmliche Ausschreibungsverfahren zu verlangen.

Die Tariftreuepflicht des TtVG bleibt unverändert. Alle Auftragnehmer müssen die tariflichen Mindestlöhne einhalten — unabhängig davon, ob ein Direktauftrag oder ein förmliches Verfahren vorliegt.

Bremen im bundesweiten Trend

Fast alle Bundesländer haben 2025 und 2026 ihre Unterschwellenschwellen angehoben. Die Richtung ist überall dieselbe. Bremen reiht sich ein — mit der Besonderheit, dass die Befristung bis 2029 und die anschließende Evaluierungsklausel explizit im Gesetz stehen.

Ob Bremen die Grenzen nach der Evaluierung dauerhaft auf diesem Niveau belässt, hängt davon ab, wie Auftraggeber und Bieter in den nächsten drei Jahren damit umgehen. Das ist heute nicht entschieden.

Was brixl-Nutzer wissen sollten

brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Vergabeportalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert.

Für Nutzer, die bremische Aufträge verfolgen, verändert die TtVG-Novelle den Suchkanal in einem Segment: Bauleistungen bis 500.000 Euro können ohne Bekanntmachung direkt vergeben werden. Auf Portalen erscheinen sie dann seltener. Aufträge von 500.000 Euro bis zum EU-Schwellenwert bleiben dagegen ausschreibungspflichtig — dieser Bereich ist unverändert über die Portale erreichbar.

Wenn Direktvergaben zunehmen, entscheidet nicht mehr allein, wer eine Bekanntmachung zuerst sieht. Es geht dann darum, wer die richtigen Bremer Auftraggeber kennt, wer früh von Projekten erfährt und wer in der Lage ist, auf direkte Anfragen sofort zu reagieren:

  • Netzwerk-Analysen machen sichtbar, welche Unternehmen von welchen Bremer Auftraggebern regelmäßig beauftragt werden — und wo Anknüpfungspunkte für Bietergemeinschaften oder Direktansprache entstehen. Dieses Wissen hat mehr Gewicht, wenn Aufträge ohne Portalveröffentlichung vergeben werden.
  • Vergabe-CRM hilft, Beziehungen zu Bremer Auftraggebern systematisch aufzubauen und früh von geplanten Projekten zu erfahren — also bevor oder ohne dass eine Ausschreibung veröffentlicht wird.
  • Vergabeunterlagen, die ein Unternehmen direkt vom Auftraggeber erhält — bei einer Direktvergabe oder beschränkten Ausschreibung — lassen sich in brixl genauso qualifizieren wie Aufträge aus Portalen. Der gesamte Prozess von der Prüfung bis zur Angebotsabgabe bleibt an einem Ort, unabhängig davon, über welchen Kanal der Auftrag eintrifft.

Die Reform verlagert einen Teil des Marktes von der öffentlichen Bekanntmachung in direkte Beziehungen — genau der Bereich, in dem brixl über die Ausschreibungssuche hinaus nützlich wird.

Häufige Fragen zur TtVG-Novelle Bremen 2026

Was sind die neuen Direktauftragsgrenzen in Bremen ab Oktober 2026?

Seit dem 2. Oktober 2026 können Bremer Auftraggeber Bauleistungen bis 500.000 Euro netto sowie Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro netto ohne förmliches Vergabeverfahren und ohne Bekanntmachungspflicht direkt vergeben. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2029.

Müssen Bremer Bauaufträge unter 500.000 Euro noch auf Vergabeportalen veröffentlicht werden?

Nicht zwingend. Unterhalb der neuen Direktauftragsgrenzen ist keine öffentliche Bekanntmachung mehr vorgeschrieben. Viele Auftraggeber werden dennoch veröffentlichen. Aufträge von 500.000 Euro bis zum EU-Schwellenwert (5.404.000 Euro für Bau) bleiben formal ausschreibungspflichtig.

Gilt die Tariftreue in Bremen nach der Änderung weiterhin?

Ja. Die Tariftreuepflicht des TtVG bleibt unberührt. Neu ist eine textliche Dokumentationspflicht für alle Direktvergaben ab 10.000 Euro. Der Auftraggeber muss die Auswahlentscheidung festhalten — auch ohne förmliches Verfahren.

Gilt die TtVG-Änderung für laufende Verfahren?

Nein. Die neuen Regeln gelten ausschließlich für Vergabeverfahren, die ab dem 2. Oktober 2026 neu begonnen werden. Bereits eingeleitete Verfahren werden nach dem bisherigen Recht abgeschlossen.

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