Regulatorisches Update

Vergabemindestlohn Mecklenburg-Vorpommern: 15,27 Euro ab Oktober 2026

Vergabemindestlohn MV steigt auf 15,27 Euro/h ab 1. Oktober 2026. Was Bauunternehmen bei öffentlichen Aufträgen in Mecklenburg-Vorpommern jetzt beachten müssen.

Von , Veröffentlicht am 03.10.20264 Min. Lesezeit

Wer als Bauunternehmen regelmäßig auf Ausschreibungen in Mecklenburg-Vorpommern bietet, hat seit dem 1. Oktober 2026 eine neue Kalkulationszahl: 15,27 Euro brutto pro Stunde als vergaberechtlicher Mindestlohn — 59 Cent mehr als bisher.

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Vergabe und Mindestarbeitsbedingungenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VgMinArbV M-V) wurde am 22. September 2026 im GVOBl. Nr. 27 verkündet und ist pünktlich zum Quartalsbeginn in Kraft getreten.

Was sich ändert — im Überblick

Kennzahl Bisher Ab 1. Oktober 2026
Vergabemindestlohn MV 14,68 €/h brutto 15,27 €/h brutto
Veränderung — +0,59 € (+ca. 4 %)
Rechtsgrundlage VgMinArbV M-V (Erste Änderung, 2026) VgMinArbV M-V (Zweite Änderung, GVOBl. Nr. 27/2026)

Der vergaberechtliche Mindestlohn gilt für alle Unternehmen, die öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ausführen. Er ist ein Mindeststundenentgelt, das sämtlichen auf dem Auftrag eingesetzten Beschäftigten zu zahlen ist — unabhängig davon, welcher Tarifvertrag im Unternehmen gilt.

Wer ist betroffen und was ist konkret zu tun?

Die Pflicht greift, sobald ein Unternehmen einen öffentlichen Auftrag annimmt, der unter das TVgG M-V fällt. Das betrifft Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber in MV ab den gesetzlich festgelegten Wertgrenzen.

Für Bauunternehmen sind drei Punkte unmittelbar relevant:

  1. Kalkulation prüfen. 59 Cent pro Stunde summieren sich. Bei einer 8-köpfigen Kolonne über 5 Wochen entspricht das knapp 950 Euro Mehrkosten allein für die gewerblichen Löhne. Wer die Stundenansätze zuletzt vor dem 1. Oktober angesetzt hat, sollte die laufenden und geplanten MV-Aufträge durchrechnen.

  2. Nachunternehmer einbeziehen. Wer Teile des Auftrags weitergibt, muss sicherstellen, dass auch die Nachunternehmer das Mindestentgelt einhalten. Entsprechende Erklärungen gehören in das Angebot — ein vergessener Nachunternehmer ist ein Vergaberisiko.

  3. Bestehende Rahmenverträge im Blick behalten. Für Aufträge, die vor dem 1. Oktober geschlossen wurden, gelten die Vertragsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Neue Abrufe unter einem bestehenden Rahmenvertrag sollten daraufhin geprüft werden, ob der neue Satz anzuwenden ist.

MV im bundesweiten Kontext

Mecklenburg-Vorpommern führt seinen vergaberechtlichen Mindestlohn seit Jahren eigenständig fort. Mit 15,27 Euro liegt er deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn — gilt aber ausschließlich für öffentliche Aufträge unter das TVgG M-V, nicht für alle Beschäftigungsverhältnisse im Betrieb.

2026 hat die vergaberechtliche Mindestlohn- und Tariftreue-Entwicklung auf mehreren Ebenen gleichzeitig Fahrt aufgenommen:

Jedes Regime hat eigene Schwellenwerte, eigene Nachweis-Anforderungen und einen eigenen Rhythmus für Anpassungen. Für Bauunternehmen, die in mehreren Bundesländern bieten, bedeutet das: die Compliance-Prüfung ist kein einmaliger Vorgang, sondern eine laufende Aufgabe.

Wie brixl dabei hilft

Der Anstieg des Vergabemindestlohns erhöht die Angebotskosten für MV-Aufträge. Das ist eine reale Verschiebung — kein Einzelfall, sondern Teil einer Entwicklung, in der öffentliche Aufträge mit wachsenden Compliance-Anforderungen verbunden sind.

brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Portalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Welche MV-Ausschreibungen sich trotz höherem Mindestlohn rechnen, hängt von Auftragswert, Lohnkostenanteil, Laufzeit und Wettbewerbsdichte ab — das sind genau die Parameter, die brixl bei der Vorqualifikation berechnet.

Wer außerdem wissen will, welche öffentlichen Auftraggeber in MV regelmäßig welche Bauvolumina vergeben, findet in brixls Netzwerk-Analysen eine Grundlage dafür: Auftraggeber mit regelmäßig hohen Volumina lohnen die tiefere Compliance-Vorbereitung; einmalige Kleinstaufträge, bei denen der neue Satz kaum ins Gewicht fällt, brauchen eine andere Kalkulation.


Häufige Fragen zum Vergabemindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern

Ab wann gilt der neue Mindestlohn von 15,27 Euro für öffentliche Aufträge in MV?

Ab dem 1. Oktober 2026. Die Zweite Verordnung zur Änderung der VgMinArbV M-V wurde im GVOBl. Nr. 27 vom 22. September 2026 verkündet und trat zum 1. Oktober in Kraft.

Was unterscheidet den vergaberechtlichen Mindestlohn vom gesetzlichen Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitsverhältnisse. Der vergaberechtliche Mindestlohn in MV (15,27 Euro/h) ist höher, gilt aber ausschließlich für Beschäftigte auf öffentlichen Aufträgen unter das TVgG M-V — nicht allgemein im Betrieb.

Müssen Nachunternehmer den Mindestlohn ebenfalls einhalten?

Ja. Auftragnehmer sind verpflichtet sicherzustellen, dass Nachunternehmer das Mindestentgelt einhalten und entsprechende Erklärungen beibringen. Verstöße können zur Kündigung des Auftrags und zu Konsequenzen bei künftigen Vergaben führen.

Gilt die Erhöhung auch für laufende Aufträge?

Für neue Aufträge und neue Abrufe unter Rahmenverträgen ist der neue Satz anzuwenden. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die Konditionen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses — die Einzelheiten hängen von den jeweiligen Vergabeunterlagen ab.

Was ist der Unterschied zwischen Vergabemindestlohn und Tariftreue-Pflicht?

Der Vergabemindestlohn setzt eine absolute Stundenuntergrenze. Eine Tariftreue-Pflicht — wie auf Bundesebene nach dem BTTG oder in Hamburg ab Mai 2027 — verlangt die Anwendung des einschlägigen Branchentarifvertrags, der je nach Gewerk und Qualifikation höher oder differenzierter ausfällt als ein einheitlicher Stundensatz.

Weitere Beiträge