Ein Hamburger Bauunternehmen, das regelmäßig auf Stadtausschreibungen bietet — Schulen, Sozialbauten, Verwaltungsgebäude — kennt das bisherige Muster gut: Angebot einreichen, Eignungsnachweise anhängen, Preis kalkulieren. Ab dem 1. Mai 2027 kommt ein weiterer Pflichtbaustein hinzu: der Nachweis, dass alle auf dem Auftrag eingesetzten Beschäftigten nach den Konditionen des einschlägigen Branchentarifvertrags entlohnt werden.
Am 16. September 2026 hat die Hamburger Bürgerschaft das Fünfte Änderungsgesetz zum Hamburgischen Vergabegesetz (HmbVgG) beschlossen. Damit führt Hamburg erstmals eine vergabespezifische Tariftreue-Pflicht ein — als eines der letzten großen Bundesländer.
Was das 5. Änderungsgesetz bringt
Das Gesetz enthält zwei Pakete, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirken:
| Zeitpunkt | Inhalt |
|---|---|
| Unmittelbar nach Verkündung im HGVBl. | Vereinfachung der Unterschwellenvergabe (§ 2a HmbVgG neu) |
| 1. Mai 2027 | Tariftreue-Pflicht für Bauaufträge ab € 250.000 netto |
Die Vereinfachungen bei der Unterschwellenvergabe betreffen in erster Linie die Auftraggeber: Sie können Aufträge unterhalb bestimmter Wertgrenzen schneller vergeben. Für Bieter relevanter — und wesentlich aufwändiger in der Umsetzung — ist die Tariftreue-Pflicht, die 2027 greift.
Die Tariftreue im Detail: Wer ist betroffen?
Die Tariftreue-Pflicht gilt für Bauaufträge öffentlicher Auftraggeber in Hamburg ab einem Netto-Auftragswert von 250.000 Euro. Dieser Wert ist das Ergebnis eines Zusatzantrags der Regierungsfraktionen SPD und Grüne: Der ursprüngliche Senatsentwurf hatte noch 500.000 Euro vorgesehen. Die Koalition setzte die Schwelle auf 250.000 Euro herab — mehr Aufträge fallen damit ab Mai 2027 unter die Pflicht.
Was Tariftreue konkret bedeutet: Bieter verpflichten sich gegenüber dem Auftraggeber, alle auf dem Auftrag eingesetzten Beschäftigten nach den Konditionen des jeweils einschlägigen Branchentarifvertrags zu entlohnen. Der Hamburger Senat legt per Verwaltungsverordnung fest, welche Tarifverträge für welche Gewerke gelten. Für den Hochbau wird das erfahrungsgemäß der Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV) sein.
Auch Nachunternehmer sind eingebunden. Wer Teile des Auftrags weitergibt, muss sicherstellen, dass die Nachunternehmer dieselben Anforderungen einhalten — und entsprechende Erklärungen beibringen.
Hamburg reiht sich ein — der bundesweite Vergleich
Hamburg war bis zur 5. Novelle das einzige große Bundesland ohne eigene vergabespezifische Tariftreue-Regelung. Jetzt schließt sich die Hansestadt einer Entwicklung an, die bereits auf Bundesebene und in mehreren Ländern vollzogen wurde:
- Bund (BTTG, seit 1. Mai 2026): Bundesaufträge ab € 50.000, alle Branchen — Bundestariftreuegesetz und was es für Bauunternehmen bedeutet
- Hessen (HVTG-Novelle, seit Juli 2026): Bauleistungen ab € 20.000 — HVTG-Novelle 2026 in Hessen
- Berlin (BerlAVG-Novelle, seit 2026): Bauleistungen ab € 500.000 — BerlAVG-Novelle 2026 in Berlin
Die Hamburger Schwelle von € 250.000 liegt zwischen Hessens niedrigem Schwellenwert und Berlins höherem. Bauunternehmen, die in mehreren Bundesländern aktiv sind, haben damit inzwischen drei verschiedene Tariftreue-Regime mit unterschiedlichen Schwellenwerten und Anforderungen zu koordinieren.
Was Bauunternehmen bis Mai 2027 vorbereiten müssen
Wer regelmäßig auf Hamburger Bauaufträge bietet und Auftragsvolumina ab € 250.000 anpeilt, hat bis zum 1. Mai 2027 Zeit für drei konkrete Vorbereitungsschritte:
Klären, welche Tarifverträge greifen. Der Hamburger Senat veröffentlicht die einschlägigen Branchentarifverträge per Verwaltungsverordnung vor dem Inkrafttreten. Sobald diese vorliegen, sollte jedes Unternehmen prüfen, ob die eigene Entlohnung den Anforderungen entspricht.
Nachunternehmer-Kette absichern. Jeder Nachunternehmer, der auf Hamburger Aufträgen eingesetzt wird, benötigt eine Tariftreue-Erklärung. Für GUs und Spezialgewerke mit eigenem Nachunternehmer-Netz ist das ein erheblicher koordinativer Aufwand.
Mustervorlagen und Nachweise aufbauen. Nach dem BTTG-Modell auf Bundesebene sind Stichprobenkontrollen Teil der Vertragsabwicklung. Wer frühzeitig Vorlagen für Erklärungen und Kontrolldokumentation entwickelt, spart bei jedem neuen Hamburger Auftrag Bearbeitungszeit.
Wie brixl dabei hilft
Das Tariftreue-Regime in Deutschland wächst. Wer in Hamburg, Hessen, Berlin und für Bundesbehörden bietet, koordiniert schon heute vier verschiedene Tariftreue-Anforderungen — mit unterschiedlichen Schwellenwerten und Tarifvertrags-Anforderungen. Mit jeder weiteren Bundesland-Regelung steigt der Qualifizierungsaufwand pro Ausschreibung.
brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Portalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Bei der Vorqualifikation von Hamburger Ausschreibungen wird die Tariftreue-Schwelle ab Mai 2027 ein fester Bestandteil der Bid/No-Bid-Entscheidung: Liegt der Auftragswert über € 250.000? Ist die eigene Tarifbindung regelkonform — und haben die Nachunternehmer die nötigen Erklärungen parat?
brixls Netzwerk-Analysen helfen dabei, frühzeitig zu erkennen, welche Hamburger Auftraggeber welche Auftragsvolumina regelmäßig vergeben. Wer diese Muster kennt, kann die Tariftreue-Vorbereitung gezielt auf die eigenen Kernkunden konzentrieren — und vermeidet, bei jedem Auftrag die Compliance-Fragen von vorne zu durchlaufen.
Häufige Fragen zur Tariftreue im Hamburgischen Vergabegesetz
Ab wann gilt die neue Tariftreue-Pflicht in Hamburg?
Ab dem 1. Mai 2027. Die Hamburger Bürgerschaft hat das 5. Änderungsgesetz zum HmbVgG am 16. September 2026 beschlossen. Bis zum 1. Mai 2027 bleibt Zeit für interne Anpassungen.
Ab welchem Auftragswert greift die Tariftreue für Bauleistungen?
Ab einem Netto-Auftragswert von 250.000 Euro. Das ist der Wert aus dem Zusatzantrag der Regierungsfraktionen; der ursprüngliche Senatsentwurf hatte 500.000 Euro vorgesehen.
Müssen Nachunternehmer ebenfalls Tariftreue nachweisen?
Ja. Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachunternehmer die Tariftreue-Anforderungen einhalten und entsprechende Erklärungen abgeben. Das betrifft insbesondere Generalunternehmer und Firmen mit mehrschichtiger Subunternehmer-Struktur.
Welche Tarifverträge gelten in Hamburg als Grundlage?
Der Hamburger Senat legt dies per Verwaltungsverordnung fest. Für Hochbaugewerke ist der Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV) erfahrungsgemäß einschlägig. Die konkreten Verordnungen werden vor dem 1. Mai 2027 im HGVBl. veröffentlicht.
Was ändert sich für Hamburger Auftraggeber noch in diesem Jahr?
Die Vereinfachungen für die Unterschwellenvergabe (§ 2a HmbVgG) treten unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft — deutlich früher als die Tariftreue-Vorschriften.
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