GlossarEignung und Qualifikation

Zuschlagskriterien

Bewertungsmaßstäbe der Angebote — Preis, Qualität, Konzept, Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten. Gewichtungen müssen offen gelegt sein.

Englischer Begriff
award criteria

Wie Angebote gewertet werden

Zuschlagskriterien sind die Maßstäbe, nach denen der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Der Preis oder die Kosten spielen praktisch immer eine Rolle, müssen aber nicht allein entscheiden: Zulässig sind auch Qualität, technischer Wert, Konzepte, Ausführungsfristen, Nachhaltigkeit oder Lebenszykluskosten — der Auftraggeber kann sogar Festpreise vorgeben und ausschließlich Qualität werten. Kriterien und ihre Gewichtung müssen vorab in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen offengelegt werden — eine nachträgliche Änderung der Wertungslogik ist unzulässig. Bei einfachen, standardisierten Bauleistungen ist der Preis als alleiniges Kriterium verbreitet; je komplexer die Leistung, desto üblicher sind gewichtete Kriterienkataloge.

Abgrenzung zu Eignungskriterien

Eine der häufigsten Fehlerquellen im Vergaberecht ist die Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien: Eignungskriterien betreffen das Unternehmen — kann dieser Bieter die Leistung grundsätzlich erbringen? Zuschlagskriterien betreffen das Angebot — welches Angebot ist das beste? Unternehmensbezogene Merkmale wie allgemeine Referenzen dürfen deshalb grundsätzlich nicht noch einmal in die Angebotswertung einfließen; die Eignungsprüfung ist eine vorgelagerte Ja/Nein-Entscheidung.

Bedeutung für Bieter

Die Zuschlagskriterien sind die Anleitung, wie ein Angebot geschrieben werden muss: Sie zeigen, wo Punkte zu holen sind und ob sich Qualität gegen einen niedrigeren Preis durchsetzen kann. Wer die Gewichtung früh analysiert, kalkuliert gezielter — und erkennt Verfahren, in denen ein reiner Preiskampf nicht zu gewinnen ist, bevor Kalkulationsaufwand entsteht.

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