Eignungsleihe
Bieter beruft sich auf Eignung eines Drittunternehmens (z. B. Mutterkonzern, Partner). Schriftliche Verpflichtungserklärung erforderlich.
- Rechtsgrundlage
- § 47 VgV
- Englischer Begriff
- reliance on third-party capacity
Fremde Eignung nutzen
Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bieter auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, um geforderte Eignungsnachweise zu erfüllen — etwa auf die Referenzen einer Konzernschwester, die Bonität der Muttergesellschaft oder das Fachpersonal eines Partnerbetriebs. Rechtsgrundlage ist § 47 VgV; für EU-weite Bauvergaben enthält § 6d EU VOB/A die entsprechende Regelung. Erforderlich ist der Nachweis, dass die Mittel im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen — in der Praxis durch eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens.
Bei Nachweisen zur beruflichen Befähigung oder einschlägigen Referenzen gilt eine wichtige Einschränkung: Das Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden, muss die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, dann auch selbst ausführen. Für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung von Bieter und Kapazitätsgeber verlangen.
Abgrenzung: Eignungsleihe ist kein Nachunternehmereinsatz
Die Begriffe werden oft vermischt, meinen aber Verschiedenes: Die Eignungsleihe betrifft die Eignungsprüfung — ein Dritter füllt eine Nachweislücke des Bieters. Der Nachunternehmereinsatz betrifft die Ausführung — ein Dritter übernimmt Teile der Leistung, ohne dass der Bieter dessen Eignung für sich beansprucht. Beides kann zusammenfallen, muss aber getrennt erklärt werden; die Formblätter der Vergabestellen fragen beide Konstellationen separat ab.
Bedeutung für Bieter
Für wachsende Bauunternehmen ist die Eignungsleihe der legitime Weg zu Aufträgen, deren Anforderungen das eigene Nachweisportfolio noch übersteigen — etwa bei Umsatz- oder Referenzschwellen. Entscheidend ist die saubere Dokumentation: Fehlt die Verpflichtungserklärung oder ist sie zu unbestimmt, droht der Ausschluss.