GlossarVergabedokumente

Leistungsverzeichnis (LV)

Detaillierte, positionsweise Aufstellung aller Bauleistungen mit Mengen, Einheiten, Beschreibungen — Kalkulationsgrundlage des Bieters.

Englischer Begriff
bill of quantities (BoQ)

Aufbau eines Leistungsverzeichnisses

Das Leistungsverzeichnis gliedert die gesamte Bauleistung in einzelne Positionen: Jede Position beschreibt eine Teilleistung mit Ordnungszahl, Menge, Einheit und Kurz- sowie Langtext. Die Gliederung folgt üblicherweise den Gewerken der VOB/C (DIN 18299 ff.), von den Erdarbeiten bis zum Ausbau. Der Bieter trägt seine Einheitspreise ein; Menge mal Einheitspreis ergibt den Positionspreis, die Summe aller Positionen die Angebotssumme.

Das LV ist Teil der Vergabeunterlagen und bildet die Grundlage der Leistungsbeschreibung — neben der funktionalen Ausschreibung mit Leistungsprogramm, bei der der Bieter die Ausführung selbst konzipiert.

Kalkulationsgrundlage und Vertragsbestandteil

Für Bieter ist das LV das zentrale Kalkulationsdokument: Aus ihm ergeben sich Mengengerüst, Leistungsumfang und Schnittstellen zu anderen Gewerken. Nach dem Zuschlag wird es Vertragsbestandteil — Abweichungen zwischen ausgeschriebener und tatsächlich ausgeführter Menge sind später die Basis für Nachträge und Abrechnung nach VOB/B.

Digitale Übergabe per GAEB

Bei öffentlichen Bauausschreibungen wird das LV üblicherweise als GAEB-Datei bereitgestellt. Bieter lesen die Datei in ihre Kalkulationssoftware ein, bepreisen die Positionen und geben das Angebot im selben Standard wieder ab — das vermeidet Übertragungsfehler und macht Angebote maschinell vergleichbar.

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