Regulatorisches Update

TVergG LSA Novelle 2026: Sachsen-Anhalt hebt Wertgrenzen auf EU-Niveau an

Ab 1. November 2026: novelliertes TVergG LSA in Sachsen-Anhalt. Bauleistungen bis € 2,5 Mio. freihändig vergaben. Was Bauunternehmen jetzt beachten müssen.

Von , Veröffentlicht am 28.09.20265 Min. Lesezeit

Ein Tiefbauunternehmen aus dem Saalekreis — Kanalsanierungen, Straßenunterhalt, kommunale Kleinprojekte. Bisher sucht es neue Aufträge in der Region über die einschlägigen Portale. Ab November 2026 werden Teile davon dort schlicht nicht mehr auftauchen.

Der sachsen-anhaltinische Landtag hat das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) novelliert. Die Änderungen treten am 1. November 2026 in Kraft und gelten befristet bis Ende 2028. Die Wertgrenzen steigen erheblich — und ein wachsender Teil der Bauvergaben im Land wandert damit aus der öffentlichen Ausschreibungspflicht heraus.

Was ist das TVergG LSA und warum zählen die Wertgrenzen?

Das TVergG LSA ist das landesrechtliche Vergabe- und Tariftreuerecht Sachsen-Anhalts. Es gilt unterhalb der EU-Schwellenwerte — also für den größten Teil öffentlicher Bauaufträge im Land — und regelt zwei Dinge: welches Verfahren bei welchem Auftragswert anzuwenden ist, und welche Tariftreue-Anforderungen der Auftragnehmer erfüllen muss.

Wertgrenzen entscheiden, ob ein Auftrag öffentlich bekannt gemacht werden muss oder ob der Auftraggeber direkt beim ihm bekannten Unternehmen anfragen darf. Bisher lagen die Schwellen vergleichsweise niedrig. Das ändert sich jetzt.

Die neuen Wertgrenzen im Überblick

Die Novelle hebt die Schwellen für vereinfachte Vergabeverfahren in Sachsen-Anhalt deutlich an:

Auftragsart Direktauftrag (neu) Freihändige Vergabe (neu)
Bauleistungen € 100.000 € 2.500.000
Liefer-/Dienstleistungen € 100.000 € 221.000

Zuvor lagen die Grenzen für Bauleistungen beim Direktauftrag bei ca. € 20.000 und bei der freihändigen Vergabe bei ca. € 150.000.

Die Verschiebung ist erheblich. Aufträge bis € 100.000 dürfen ohne jedes förmliche Verfahren direkt erteilt werden. Zwischen € 100.000 und € 2,5 Millionen ist eine freihändige Vergabe zulässig — mit einem ausgewählten Bieterkreis, ohne öffentliche Bekanntmachung auf Vergabeportalen. Erst ab € 2,5 Millionen Bauleistungen besteht wieder eine förmliche Ausschreibungspflicht, bis zum EU-Schwellenwert von € 5.404.000.

Was das in der Praxis bedeutet

Ein Straßenunterhaltungsauftrag über € 600.000 in einem Landkreis der Börde. Bisher: förmliche Ausschreibung, öffentliche Bekanntmachung, Portalveröffentlichung. Ab dem 1. November 2026 darf der Auftraggeber diesen Auftrag freihändig vergeben — direkte Anfrage an ausgewählte Unternehmen, keine Bekanntmachung, keine Portalveröffentlichung.

Wie häufig Auftraggeber die neuen Spielräume tatsächlich nutzen, wird sich in der Praxis zeigen. Aus anderen Bundesländern, die in den letzten Jahren ähnliche Schritte unternommen haben, ist bekannt: Ein Teil der Auftraggeber vergiebt schnell freihändig, andere behalten die öffentliche Ausschreibung aus Gewohnheit oder Transparenzgründen bei. Das Ergebnis ist kein vollständiger Rückzug aus den Portalen — aber eine reale Verschiebung in einem Teil des Segments.

Für Bauunternehmen, die in Sachsen-Anhalt tätig sind, ändert sich damit, worauf es bei der Akquise im mittleren Auftragssegment ankommt.

Was sich beim Tariftreue-Nachweis ändert

Das TVergG LSA behält die Tariftreue-Pflicht — also die Vorgabe, bei der Auftragsausführung die einschlägigen Tariflöhne einzuhalten. Die Novelle vereinfacht aber den bürokratischen Nachweis.

Bisher mussten Bieter in ihrem Angebot den geltenden Tarifvertrag namentlich benennen, was fehleranfällig war und regelmäßig zu Rückfragen führte. Ab November 2026 genügt ein Datenblatt aus dem Tarifregister Sachsen-Anhalt — ein amtliches Dokument, das einmal beantragt und dann bei jeder Vergabe beigelegt wird.

Abgeschafft wurde außerdem die Pflicht zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, die bisher im TVergG LSA verankert war. Für Bundesaufträge gelten weiterhin die Anforderungen des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) — das ist davon nicht betroffen.

Ein weiterer Punkt mit längerfristiger Bedeutung: Die zuständige Landesbehörde kann Wertgrenzen künftig per Verordnung anpassen, ohne ein vollständiges Gesetzgebungsverfahren. Das macht das sachsen-anhaltinische Vergaberecht flexibler — und erhöht die Anforderung an Bauunternehmen, Änderungen der AwVO im Blick zu behalten.

Sachsen-Anhalt im Bundesland-Trend

Der Schritt folgt einem Muster, das sich 2026 durch die deutsche Vergabelandschaft zieht. Hessen hat die HVTG-Wertgrenze für Bauleistungen auf € 750.000 angehoben. Der Bund selbst hat mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 ab dem 1. Juli 2026 die Direktauftrag-Schwelle auf € 50.000 gesetzt. Die Bundesländer gehen teils deutlich weiter als der Bund.

Sachsen-Anhalt bewegt sich mit der freihändigen Vergabe bis € 2,5 Millionen Bauleistungen am oberen Ende des bundesweiten Spektrums. Das ist eine bewusste Entscheidung für mehr Beschleunigung — mit den damit einhergehenden Konsequenzen für den Ausschreibungsmarkt im Land.

Was brixl-Nutzer wissen sollten

brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Vergabeportalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert.

Für Bauunternehmen, die in Sachsen-Anhalt aktiv sind, verändert die Novelle den Portalkanal in einem Teilsegment: Bauleistungen zwischen € 100.000 und € 2,5 Millionen können künftig ohne öffentliche Bekanntmachung vergeben werden. Aufträge oberhalb von € 2,5 Millionen bis zum EU-Schwellenwert bleiben förmlich ausschreibungspflichtig — dort ändert sich für das Portalmonitoring nichts.

Wenn ein Teil der mittleren Sachsen-Anhalt-Aufträge aus dem öffentlichen Vergabeprozess herauswandert, zählt mehr als Portalmonitoring allein:

  • Netzwerk-Analysen zeigen, welche Unternehmen von welchen sachsen-anhaltinischen Auftraggebern regelmäßig beauftragt werden — und wo sich Anknüpfungspunkte für die eigene Direktansprache oder Bietergemeinschaften ergeben. Wer weiß, wer in einer Region bevorzugt angefragt wird, kann sich gezielt positionieren.
  • Marktanalysen machen sichtbar, wie sich das Vergabevolumen in Sachsen-Anhalt nach der Reform verteilt: Welche Segmente bleiben ausschreibungspflichtig? Welche Auftraggeber nutzen die neuen Spielräume aktiv? Diese Daten helfen, die regionale Akquisestrategie anzupassen.
  • Das Vergabe-CRM unterstützt den Aufbau von Beziehungen zu sachsen-anhaltinischen Auftraggebern — bevor ein Projekt zur formellen Ausschreibung gelangt oder direkt vergeben wird.

Und wenn ein Auftraggeber ein Unternehmen direkt anfrägt — mit Vergabeunterlagen, die nicht auf einem Portal erscheinen — lassen sich diese in brixl genauso qualifizieren und bearbeiten wie jeder andere Auftrag. Der Prozess vom Prüfen bis zum Einreichen bleibt an einem Ort, unabhängig davon, über welchen Kanal der Auftrag kommt.

Wer in Sachsen-Anhalt baut, braucht ab November beide Zugänge: Portalmonitoring für das Segment, das ausschreibungspflichtig bleibt, und Markt- und Netzwerkwissen für das Segment, das es nicht mehr ist.

Häufige Fragen zum TVergG LSA 2026

Ab wann gilt das novellierte TVergG LSA in Sachsen-Anhalt?

Die Änderungen treten am 1. November 2026 in Kraft und sind befristet bis zum 31. Dezember 2028.

Welche neuen Wertgrenzen gelten für Bauleistungen ab November 2026?

Direktaufträge sind bis € 100.000 zulässig. Freihändige Vergaben können für Bauleistungen bis € 2,5 Millionen durchgeführt werden, ohne öffentliche Bekanntmachung. Aufträge zwischen € 2,5 Millionen und dem EU-Schwellenwert (€ 5.404.000) bleiben förmlich ausschreibungspflichtig.

Gilt die Tariftreue in Sachsen-Anhalt weiterhin für Bauunternehmen?

Ja. Die Tariftreue-Pflicht bleibt bestehen. Der Nachweis wird vereinfacht: statt der Benennung des Tarifvertrags genügt ein Datenblatt aus dem Tarifregister Sachsen-Anhalt.

Werden Bauaufträge unter € 100.000 in Sachsen-Anhalt noch öffentlich ausgeschrieben?

Nicht zwingend. Unterhalb der neuen Direktauftrag-Schwelle können Auftraggeber direkt vergeben, ohne eine Bekanntmachung zu veröffentlichen. Ob sie das tun, liegt in ihrem Ermessen.

Welche Auftraggeber in Sachsen-Anhalt sind vom neuen TVergG LSA betroffen?

Das TVergG LSA gilt für Kommunen, Landkreise, Landesbehörden und öffentliche Unternehmen in Sachsen-Anhalt unterhalb der EU-Schwellenwerte. Bundesbehörden unterliegen dem Bundestariftreuegesetz (BTTG), nicht dem TVergG LSA.

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