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FormblattVHB Bund

Formblatt 235: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen

Formblatt 235 benennt in EU-Verfahren Unteraufträge und Eignungsleihe: was ins Angebot gehört, was erst auf Verlangen kommt, wie 235 und 236 zusammenspielen.

Fassung: VHB Bund, Ausgabe 2017 · Geprüft am 28.08.2026

AUF EINEN BLICK
Wer füllt aus?
Der Bieter – als Ergänzung zum Angebotsschreiben; in Tabelle 2 benennt er Eignungsleihgeber
Mit dem Angebot?
Ja, in EU-Verfahren, sobald Sie sich anderer Unternehmen bedienen wollen (211 EU, 216 Nr. 1.1); bei mehreren Hauptangeboten je Hauptangebot
Frist
Mit dem Angebot; Namen der Unternehmen und Verpflichtungserklärungen (236) erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
Bei Fehlen
Ausschluss aus formalen Gründen möglich – eine spätere Nachreichung heilt nicht, wenn die Nachforderung ausgeschlossen war (VK 2 LVwA LSA 25/09)
Quelle
VHB Bund, Ausgabe 2017 · Teilnahmebedingungen 212 EU Nr. 6, Formblatt 216 Nr. 1.1

Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Formblatt 235 benennen Sie als Ergänzung zum Angebotsschreiben die Teilleistungen, für die Sie sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wollen – sei es als Unterauftrag oder als Eignungsleihe, bei der Sie sich für Ihre eigene Eignung auf ein anderes Unternehmen berufen. In einer zweiten Tabelle tragen Sie ein, welche Unternehmen Ihnen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit überlassen. Das Formblatt ist das EU-Gegenstück zum nationalen Formblatt 233 und wird in EU-Verfahren mit dem Angebot abgegeben, sobald Sie andere Unternehmen einsetzen wollen.

Namen, gesetzliche Vertreter und Kontaktdaten der Unternehmen sowie deren Verpflichtungserklärungen nach Formblatt 236 werden dagegen erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle fällig. Die Trennung ist entscheidend: Das Verzeichnis 235 gehört ins Angebot, die Verpflichtungserklärung 236 kommt später – wer 235 weglässt, riskiert den Ausschluss.

Formblatt 235, Feld für Feld

Das amtliche Formblatt im Original

Tippen Sie auf einen Bereich des Formblatts, um die Erklärung zu sehen.

Amtliches Formblatt 235, © VHB – Bund, Ausgabe 2017 · Quelle: fib-bund.de · unverändert wiedergegeben

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In brixl liegen Ihre Firmen- und Angebotsdaten zentral – wiederkehrende Formblatt-Angaben übernehmen Sie, statt sie neu zu tippen.

  1. 1KopfBieter, Vergabenummer, Datum, Baumaßnahme, Leistung
  2. 2Tabelle 1 – Teilleistungen, für die Sie sich anderer Unternehmen bedienen: OZ / Leistungsbereich und Beschreibung der Teilleistungen
  3. 3Tabelle 2 – „In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“: Name des Unternehmens und Angabe der überlassenen Eignung
  4. 4Keine Namen in Tabelle 1Die Bund-Fassung sieht Firmennamen nur in Tabelle 2 vor; die Bayern-Fassung kennzeichnet die Namensspalte ausdrücklich mit „erst nach gesonderter Anforderung der Vergabestelle“

Die häufigsten Fragen

Wann müssen Sie Formblatt 235 abgeben?

In EU-Verfahren mit dem Angebot, soweit erforderlich: Die Aufforderung 211 EU führt 235 unter den Unterlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind, und Formblatt 216 Nr. 1.1 präzisiert: „wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot“. Grundlage sind die Teilnahmebedingungen 212 EU Nr. 6: Wer Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich deren Leistungsfähigkeit bedienen will, muss die vorgesehenen Leistungen und Kapazitäten im Angebot benennen. Name, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten dieser Unternehmen sowie ihre Verpflichtungserklärungen (Formblatt 236) sind erst auf gesondertes Verlangen zu einem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

Das nationale Aufforderungsschreiben 211 nennt 235 nicht; dort gilt Formblatt 233.

Was passiert, wenn Formblatt 235 fehlt oder falsch ist?

Richtlinien zu 321 Nr. 2.3: Ein Angebot ist aus formalen Gründen auszuschließen, wenn es geforderte Unterlagen nicht enthält und sie auch nach Aufforderung nicht fristgerecht nachgereicht werden, oder wenn die Nachforderung ausgeschlossen war und die Unterlagen nicht mit dem Angebot vorlagen. Ob nachgefordert wird, legt die Vergabestelle in der Aufforderung 211 EU Nr. 3.3 fest. Bei der ersten Durchsicht prüft sie ausdrücklich „Bei beabsichtigtem NU-Einsatz: FB 233/235 ausgefüllt?“ (Formblatt 315 Nr. 14).

Ein Beispiel aus der Praxis: Die Vergabekammer Sachsen-Anhalt bestätigte 2009 den Ausschluss eines Angebots, dem das mit dem Angebot geforderte Formblatt 235 fehlte; die spätere Nachreichung von 235 und 236 änderte nichts (VK 2 LVwA LSA 25/09). Die Entscheidung stammt aus der Zeit vor der heutigen Nachforderungsregel in § 16a VOB/A – ob heute nachgefordert wird, hängt von der Festlegung der Vergabestelle ab. Außerdem sieht Nr. 2.3 den Ausschluss vor, wenn Eintragungen nicht zweifelsfrei sind – etwa wenn Angebotsschreiben 213 Nr. 7 und Formblatt 235 sich widersprechen.

Worauf Sie achten müssen

  • 235 und 236 verwechseln: Das Verzeichnis 235 gehört ins Angebot, die Verpflichtungserklärung 236 wird erst auf Verlangen fällig. Ein nachgereichtes 235 heilt ein unvollständiges Angebot nicht, wenn die Nachforderung ausgeschlossen war.
  • Widerspruch zu 213 Nr. 7: Wer dort „alle Leistungen im eigenen Betrieb“ ankreuzt, darf kein Formblatt 235 beilegen – sonst sind die Eintragungen nicht zweifelsfrei.
  • Eignungsleihe vergessen: Berufen Sie sich für Umsatz oder Referenzen auf ein anderes Unternehmen, muss es in Tabelle 2 stehen – auch wenn es keine Leistung ausführt.
  • Bei mehreren Hauptangeboten nur ein Formblatt abgeben, obwohl Formblatt 216 eines je Hauptangebot verlangt.

Kann ich mir die Abtipperei sparen?

brixl markiert bei EU-Verfahren, dass 235 mit dem Angebot verlangt wird und 236 vorbehalten ist, zeigt die Stelle in 211 EU und 216 – und erinnert Sie daran, Eignungsleihgeber aus Ihrem Firmenprofil in Tabelle 2 aufzunehmen. Dazu erkennt brixl je Ausschreibung, ob Formblatt 235 überhaupt gefordert ist – mit Fundstelle in den Vergabeunterlagen und Fristerinnerung. Sie prüfen, statt abzutippen.

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Muss Formblatt 235 auch bei nationalen Ausschreibungen abgegeben werden?

Die nationale Aufforderung 211 nennt 235 nicht, sondern das Formblatt 233 für Nachunternehmerleistungen. 235 wird in der Aufforderung 211 EU verlangt. Maßgeblich ist immer, was Ihre konkreten Vergabeunterlagen unter „mit dem Angebot einzureichen“ aufführen.

Muss ich die Firmennamen meiner Unterauftragnehmer in Formblatt 235 eintragen?

In Tabelle 1 nicht – dort stehen nur Leistungsbereiche und Teilleistungen. Namen, gesetzliche Vertreter und Kontaktdaten folgen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (212 EU Nr. 6). Nur bei Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit steht der Name des Unternehmens in Tabelle 2.

Was ist Eignungsleihe?

Sie berufen sich für Ihre eigene Eignung – etwa Umsatz, Referenzen oder Fachpersonal – auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (§ 6d EU VOB/A). Dieses Unternehmen muss Ihnen die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellen; das weist es mit der Verpflichtungserklärung 236 nach. Bei wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit kann der Auftraggeber zusätzlich die gemeinsame Haftung verlangen.

Welche Varianten gibt es?

Bund: Ausgabe 2017, 1 Seite, zwei Tabellen. Keine eigene Richtlinie zu 235; die Regeln stehen in 212 EU Nr. 6 und 216. Quelle
Bayern: VHB Bayern, Stand April 2016, 2 Seiten mit Untertitel „Unteraufträge / Eignungsleihe“. Seite 1 hat zusätzlich eine Spalte für Namen und PQ-Nummern der Nachunternehmen – „erst nach gesonderter Anforderung der Vergabestelle“. Quelle
Hessen: HAD-Muster auf Basis der Bund-Fassung, einzige Abweichung das Feld „Maßnahme“ statt „Baumaßnahme“. Quelle
Thüringen: Ausfüllbares Formular im Thüringer Formularpool, VHB Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019, auf zwei Seiten verteilt. Quelle
Nordrhein-Westfalen: Auf der öffentlichen Formularseite von Vergabe.NRW gibt es kein 235; das Land stellt stattdessen eigene Vordrucke „Erklärung Eignungsleihe“ (534a) und „Erklärung Eignungsleihe Haftung“ (534b) bereit. Quelle

Amtliche Quellen

Hinweis: Diese Seite ist eine redaktionell aufbereitete Arbeitshilfe und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind allein die verlinkten amtlichen Dokumente in ihrer jeweils geltenden Fassung; alle Angaben wurden am 28.08.2026 gegen die Quellen geprüft, eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Beispieldarstellungen enthalten frei erfundene Werte.