FormblattVHB Bund

Formblatt 236: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Mit Formblatt 236 sagen Nachunternehmer und Eignungsleihgeber Kapazitäten zu: wer unterschreibt, wann es fällig ist, wann die Haftungserklärung dazugehört.

Fassung: VHB Bund, Ausgabe 2017 · Geprüft am 28.08.2026

Formblatt 236 kurz erklärt

Mit dem Formblatt 236 verpflichtet sich ein anderes Unternehmen – ein Nachunternehmer oder ein Eignungsleihgeber – gegenüber dem Auftraggeber, Ihnen im Auftragsfall mit den erforderlichen Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen. Es ergänzt das Verzeichnis 235: Dort benennen Sie im Angebot, welche Leistungen und Kapazitäten Sie von anderen beziehen; mit 236 weist das andere Unternehmen später nach, dass es dazu steht. Unterschrieben wird es deshalb nicht von Ihnen, sondern vom anderen Unternehmen. Es ist in aller Regel eine vorbehaltene Unterlage, die erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen ist – dann aber innerhalb der gesetzten Frist, sonst wird das Angebot ausgeschlossen. Nehmen Sie die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch, gehört zusätzlich der untere Block dazu: die Erklärung zur gemeinsamen Haftung für die Auftragsausführung.

Wann müssen Sie Formblatt 236 abgeben?

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle. Die Aufforderung 211 EU führt 236 unter den Unterlagen, „die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind“ (Liste D), während das Verzeichnis 235 mit dem Angebot kommt (Liste C); Formblatt 216 listet 236 unter Nr. 2.1 „Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind“. Nach den Teilnahmebedingungen 212 EU Nr. 6 benennen Sie Leistungen und Kapazitäten im Angebot und legen zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt Name, gesetzlichen Vertreter und Kontaktdaten der Unternehmen sowie deren Verpflichtungserklärungen vor. Bei Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A). Die nationalen Teilnahmebedingungen 212 Nr. 6 verlangen nur, auf Verlangen die Unternehmen zu benennen und Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Fußnote 1 des Formblatts: Die Haftungserklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.

Was Sie in Formblatt 236 eintragen

  1. Kopf: Bewerber/Bieter, Vergabenummer, Datum, Baumaßnahme, Leistung
  2. Name, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
  3. Verpflichtungserklärung: Erklärungstext, den das andere Unternehmen abgibt
  4. Tabelle: OZ / Leistungsbereich und Beschreibung der (Teil-)Leistungen, für die die Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden
  5. Ort, Datum, Unterschrift des anderen Unternehmens (Verpflichtungserklärung)
  6. Haftungserklärung bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung – nur wenn in den Teilnahmebedingungen gefordert
  7. Ort, Datum, zweite Unterschrift (Haftungserklärung)

Was passiert, wenn Formblatt 236 fehlt oder falsch ist?

Als vorbehaltene Unterlage fällt 236 unter § 16 Abs. 1 Nr. 4 bzw. § 16 EU Nr. 4 VOB/A: Wird sie nicht in der vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen (Richtlinien zu 321 Nr. 2.3). Die Frist bestimmt die Vergabestelle; das VHB nennt keine feste Dauer. Liegen bei dem anderen Unternehmen Ausschlussgründe vor oder erfüllt es das Eignungskriterium nicht, verlangt der Auftraggeber, dass Sie es innerhalb einer gesetzten Frist ersetzen (§ 6d EU Abs. 1 VOB/A; 212 EU Nr. 6). Wird die Erklärung nur als Kopie oder Fax vorgelegt, kann die Vergabestelle die Originale nachfordern – so steht es als Anmerkung auf dem Formblatt. Und: Was im Verzeichnis 235 mit dem Angebot fehlte, lässt sich durch ein später nachgereichtes 236 nicht heilen; die Vergabekammer Sachsen-Anhalt hat einen solchen Fall 2009 als Ausschluss bestätigt (VK 2 LVwA LSA 25/09, noch vor der heutigen Nachforderungsregel).

Worauf Sie achten müssen

  • 235 und 236 verwechseln: 235 gehört ins Angebot, 236 kommt auf Verlangen. Beides unaufgefordert beizulegen schadet nicht – 235 wegzulassen, weil man 236 „später sowieso schickt“, schon.
  • Den Haftungsblock nicht unterschreiben lassen, obwohl Sie sich auf Umsatz oder Bilanz des anderen Unternehmens berufen. 212 EU Nr. 6 verlangt die Haftungserklärung gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung.
  • Die Erklärung selbst unterschreiben. Sie stammt vom anderen Unternehmen; Sie sammeln sie nur ein – und brauchen dafür dessen Unterschriftsberechtigten, der oft nicht kurzfristig erreichbar ist.
  • Nur Kopie oder Fax einreichen. Die Vergabestelle kann die Originale verlangen; in der Frist bleibt dann wenig Zeit.

Formblatt 236 nie wieder von Hand suchen

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Formblatt 236 nach Bundesland

VergabehandbuchBesonderheitFormular
BundAusgabe 2017, 1 Seite, mit Verpflichtungs- und Haftungsblock. Keine eigene Richtlinie zu 236; die Regeln stehen in 211 EU, 212 EU Nr. 6 und 216.Öffnen
BayernVHB Bayern, Stand April 2016, textgleich mit dem Bund. In der EU-Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb 1311 EU ebenfalls „auf gesondertes Verlangen“. Für Liefer- und Dienstleistungen gibt es die Variante L 236.Öffnen
HessenHAD-Muster (Stand 28.01.2022) auf Basis VHB 2017, Feld „Maßnahme“ statt „Baumaßnahme“, sonst identisch.Öffnen
ThüringenAusfüllbares Formular im Thüringer Formularpool, VHB Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019; auch von NRW-Kommunen genutzt.Öffnen

Amtliche Quellen

Verbindlich ist immer das Formblatt aus den Vergabeunterlagen der jeweiligen Ausschreibung — nicht der Download hier.

Häufige Fragen

Wer unterschreibt Formblatt 236?

Das andere Unternehmen – der Nachunternehmer oder Eignungsleihgeber –, nicht der Bieter. Bei Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit unterschreibt es zusätzlich den Haftungsblock. Die Vergabestelle kann Originale verlangen, wenn nur Kopien oder Faxe vorliegen.

Muss Formblatt 236 mit dem Angebot abgegeben werden?

Nach dem VHB nicht: 211 EU und 216 führen es unter den Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind. Mit dem Angebot kommt das Verzeichnis 235. Prüfen Sie trotzdem die Aufforderung Ihrer konkreten Ausschreibung – Vergabestellen weichen davon gelegentlich ab.

Was passiert, wenn mein Nachunternehmer die Eignung nicht erfüllt?

Der Auftraggeber prüft das benannte Unternehmen auf Eignung und Ausschlussgründe und verlangt gegebenenfalls, dass Sie es innerhalb einer gesetzten Frist ersetzen (§ 6d EU Abs. 1 VOB/A, 212 EU Nr. 6). Ein Ersatzunternehmen muss dann seinerseits eine Verpflichtungserklärung abgeben.

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