Formblatt 236: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Mit Formblatt 236 sagen Nachunternehmer und Eignungsleihgeber Kapazitäten zu: wer unterschreibt, wann es fällig ist, wann die Haftungserklärung dazugehört.
Fassung: VHB Bund, Ausgabe 2017 · Geprüft am 28.08.2026
- Wer füllt aus?
- Das andere Unternehmen (Nachunternehmer oder Eignungsleihgeber) – es unterschreibt, nicht der Bieter
- Mit dem Angebot?
- In aller Regel nein – vorbehaltene Unterlage, erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (211 EU Liste D, 216 Nr. 2.1)
- Frist
- Von der Vergabestelle gesetzte angemessene Frist; das VHB nennt keine feste Dauer
- Bei Fristversäumnis
- Ausschluss des Angebots nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 bzw. § 16 EU Nr. 4 VOB/A
- Quelle
- VHB Bund, Ausgabe 2017 (fib-bund.de, Lesefassung 2023); § 6d EU VOB/A
Das Wichtigste in Kürze
Mit dem Formblatt 236 verpflichtet sich ein anderes Unternehmen – ein Nachunternehmer oder ein Eignungsleihgeber – gegenüber dem Auftraggeber, Ihnen im Auftragsfall mit den erforderlichen Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen. Es ergänzt das Verzeichnis 235: Dort benennen Sie im Angebot, welche Leistungen und Kapazitäten Sie von anderen beziehen; mit 236 weist das andere Unternehmen später nach, dass es dazu steht. Unterschrieben wird es deshalb nicht von Ihnen, sondern vom anderen Unternehmen.
Es ist in aller Regel eine vorbehaltene Unterlage, die erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen ist – dann aber innerhalb der gesetzten Frist, sonst wird das Angebot ausgeschlossen. Nehmen Sie die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch, gehört zusätzlich der untere Block dazu: die Erklärung zur gemeinsamen Haftung für die Auftragsausführung.
Formblatt 236, Feld für Feld

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- 1Kopf — Bewerber/Bieter, Vergabenummer, Datum, Baumaßnahme, Leistung
- 2Name, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
- 3Verpflichtungserklärung — Erklärungstext, den das andere Unternehmen abgibt
- 4Tabelle — OZ / Leistungsbereich und Beschreibung der (Teil-)Leistungen, für die die Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden
- 5Ort, Datum, Unterschrift des anderen Unternehmens (Verpflichtungserklärung)
- 6Haftungserklärung bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung – nur wenn in den Teilnahmebedingungen gefordert
- 7Ort, Datum, zweite Unterschrift (Haftungserklärung)
Die häufigsten Fragen
Wann müssen Sie Formblatt 236 abgeben?
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle. Die Aufforderung 211 EU führt 236 unter den Unterlagen, „die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind“ (Liste D), während das Verzeichnis 235 mit dem Angebot kommt (Liste C); Formblatt 216 listet 236 unter Nr. 2.1 „Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind“. Nach den Teilnahmebedingungen 212 EU Nr. 6 benennen Sie Leistungen und Kapazitäten im Angebot und legen zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt Name, gesetzlichen Vertreter und Kontaktdaten der Unternehmen sowie deren Verpflichtungserklärungen vor.
Bei Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A). Die nationalen Teilnahmebedingungen 212 Nr. 6 verlangen nur, auf Verlangen die Unternehmen zu benennen und Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Fußnote 1 des Formblatts: Die Haftungserklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
Was passiert, wenn Formblatt 236 fehlt oder falsch ist?
Als vorbehaltene Unterlage fällt 236 unter § 16 Abs. 1 Nr. 4 bzw. § 16 EU Nr. 4 VOB/A: Wird sie nicht in der vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen (Richtlinien zu 321 Nr. 2.3). Die Frist bestimmt die Vergabestelle; das VHB nennt keine feste Dauer. Liegen bei dem anderen Unternehmen Ausschlussgründe vor oder erfüllt es das Eignungskriterium nicht, verlangt der Auftraggeber, dass Sie es innerhalb einer gesetzten Frist ersetzen (§ 6d EU Abs. 1 VOB/A; 212 EU Nr. 6).
Wird die Erklärung nur als Kopie oder Fax vorgelegt, kann die Vergabestelle die Originale nachfordern – so steht es als Anmerkung auf dem Formblatt. Und: Was im Verzeichnis 235 mit dem Angebot fehlte, lässt sich durch ein später nachgereichtes 236 nicht heilen; die Vergabekammer Sachsen-Anhalt hat einen solchen Fall 2009 als Ausschluss bestätigt (VK 2 LVwA LSA 25/09, noch vor der heutigen Nachforderungsregel).
Worauf Sie achten müssen
- 235 und 236 verwechseln: 235 gehört ins Angebot, 236 kommt auf Verlangen. Beides unaufgefordert beizulegen schadet nicht – 235 wegzulassen, weil man 236 „später sowieso schickt“, schon.
- Den Haftungsblock nicht unterschreiben lassen, obwohl Sie sich auf Umsatz oder Bilanz des anderen Unternehmens berufen. 212 EU Nr. 6 verlangt die Haftungserklärung gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung.
- Die Erklärung selbst unterschreiben. Sie stammt vom anderen Unternehmen; Sie sammeln sie nur ein – und brauchen dafür dessen Unterschriftsberechtigten, der oft nicht kurzfristig erreichbar ist.
- Nur Kopie oder Fax einreichen. Die Vergabestelle kann die Originale verlangen; in der Frist bleibt dann wenig Zeit.
Kann ich mir die Abtipperei sparen?
brixl hält die Nachunternehmer und Eignungsleihgeber Ihres Angebots fest, bereitet die Verpflichtungserklärung 236 für jedes Unternehmen vor und erinnert an die Frist, sobald die Vergabestelle sie anfordert. Dazu erkennt brixl je Ausschreibung, ob Formblatt 236 überhaupt gefordert ist – mit Fundstelle in den Vergabeunterlagen und Fristerinnerung. Sie prüfen, statt abzutippen.
Wer unterschreibt Formblatt 236?
Das andere Unternehmen – der Nachunternehmer oder Eignungsleihgeber –, nicht der Bieter. Bei Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit unterschreibt es zusätzlich den Haftungsblock. Die Vergabestelle kann Originale verlangen, wenn nur Kopien oder Faxe vorliegen.
Muss Formblatt 236 mit dem Angebot abgegeben werden?
Nach dem VHB nicht: 211 EU und 216 führen es unter den Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind. Mit dem Angebot kommt das Verzeichnis 235. Prüfen Sie trotzdem die Aufforderung Ihrer konkreten Ausschreibung – Vergabestellen weichen davon gelegentlich ab.
Was passiert, wenn mein Nachunternehmer die Eignung nicht erfüllt?
Der Auftraggeber prüft das benannte Unternehmen auf Eignung und Ausschlussgründe und verlangt gegebenenfalls, dass Sie es innerhalb einer gesetzten Frist ersetzen (§ 6d EU Abs. 1 VOB/A, 212 EU Nr. 6). Ein Ersatzunternehmen muss dann seinerseits eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Welche Varianten gibt es?
Amtliche Quellen
- RichtlinieVHB Bund 2017, Lesefassung Stand 2023 (BMWSB / fib-bund.de)
- Amtliches FormblattFormblatt 236 als Einzel-PDF (HAD Hessen, VHB Bund Ausgabe 2017)
- Rechtsgrundlage§ 6d EU VOB/A – Kapazitäten anderer Unternehmen
- Rechtsgrundlage§ 16a VOB/A – Nachfordern von Unterlagen
- Weiterführend2. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.11.2009, VK 2 LVwA LSA 25/09
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