GlossarVerfahrensarten

Beschränkte Ausschreibung

Nur ausgewählte Unternehmen werden aufgefordert. Im VOB-Bereich 2026 erweiterte Grenzen (€ 150.000 ohne Teilnahmewettbewerb in vielen Ländern).

Englischer Begriff
restricted tender (sub-threshold)

Wie die Beschränkte Ausschreibung funktioniert

Bei der Beschränkten Ausschreibung fordert der Auftraggeber nur einen ausgewählten Kreis von Unternehmen zur Angebotsabgabe auf — typischerweise drei bis acht Bieter. Bei Bauleistungen ist sie eine Verfahrensart des Unterschwellenbereichs nach VOB/A Abschnitt 1 — die UVgO kennt sie ebenso für Liefer- und Dienstleistungen — und existiert in zwei Varianten: mit Teilnahmewettbewerb, bei dem sich zunächst jedes Unternehmen öffentlich bewerben kann und der Auftraggeber aus den geeigneten Bewerbern auswählt, und ohne Teilnahmewettbewerb, bei dem der Auftraggeber direkt Unternehmen anspricht — häufig aus seiner Bieterliste.

Wann sie zulässig ist

Ohne Teilnahmewettbewerb ist die Beschränkte Ausschreibung nur unterhalb bestimmter Wertgrenzen oder in Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn eine Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gebracht hat. Die Wertgrenzen setzen Bund und Länder jeweils selbst; viele Länder haben sie in den letzten Jahren deutlich erweitert, sodass ein erheblicher Teil kommunaler Bauaufträge über dieses Verfahren läuft. Oberhalb der EU-Schwellenwerte tritt an ihre Stelle das Nicht offene Verfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Bedeutung für Bieter

Wer nicht aufgefordert wird, erfährt von einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oft gar nichts — sichtbar ist allenfalls die Ex-post-Information über den vergebenen Auftrag. Der wirksamste Hebel ist deshalb, bei den relevanten Vergabestellen aktiv auf die Bieterliste zu kommen und die eigene Präqualifizierung aktuell zu halten: Beides erhöht die Chance, zum ausgewählten Kreis zu gehören.

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