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Muster§ 4 Abs. 3 VOB/B

Bedenkenanmeldung nach § 4 Abs. 3 VOB/B: Muster und Anleitung

Ohne schriftliche Bedenkenanmeldung haften Sie auch für Mängel aus Planung, Anordnung oder Vorleistung (§ 13 Abs. 3 VOB/B). Das Muster nach § 4 Abs. 3 – kostenlos.

Geprüft am 21.09.2026 gegen die VOB/B · Muster mit Platzhaltern, keine Rechtsberatung

AUF EINEN BLICK
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 3 VOB/B
Form
Schriftlich (§ 4 Abs. 3 VOB/B)
Zeitpunkt
Unverzüglich, möglichst vor Beginn der Arbeiten
Adressat
Der Auftraggeber
Ohne Mitteilung
AN haftet auch für Mängel aus LV, Anordnung, AG-Lieferung oder Vorleistung (§ 13 Abs. 3)
Verantwortung
AG bleibt für Angaben, Anordnungen, Lieferungen verantwortlich (§ 4 Abs. 3)
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Das Wichtigste in Kürze

Die Bedenkenanmeldung ist die schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, dass er Bedenken „gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer“ hat (§ 4 Abs. 3 VOB/B). Die VOB/B verlangt, dass er diese Bedenken „unverzüglich – möglichst schon vor Beginn der Arbeiten – schriftlich“ mitteilt; der Auftraggeber „bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich“. Die Mitteilung ist also kein Widerspruch gegen den Vertrag, sondern der in der VOB/B vorgesehene Weg, die Verantwortung für fremde Vorgaben beim Auftraggeber zu belassen.

Ihre Bedeutung zeigt § 13 Abs. 3 VOB/B: Ist ein Mangel auf die Leistungsbeschreibung, auf Anordnungen des Auftraggebers, auf von ihm gelieferte oder vorgeschriebene Stoffe oder Bauteile oder auf die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers zurückzuführen, „haftet der Auftragnehmer, es sei denn, er hat die ihm nach § 4 Absatz 3 obliegende Mitteilung gemacht“. Das Muster enthält die Elemente, die sich aus diesem Wortlaut ergeben, und ergänzt einen Vorschlag für eine alternative Ausführung.

Das Muster

Bedenkenanmeldung nach § 4 Abs. 3 VOB/BPlatzhalter in [eckigen Klammern]

[Firma des Auftragnehmers] [Straße, Hausnummer] [PLZ Ort]

[Name des Auftraggebers] [Straße, Hausnummer] [PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Bauvorhaben: [Bauvorhaben, Adresse] Bauvertrag vom [Datum des Vertrags], Auftrags-/Vertragsnummer [Nummer] Gewerk / Leistung: [Gewerk, Titel/Positionen des Leistungsverzeichnisses]

Bedenkenanmeldung nach § 4 Abs. 3 VOB/B

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir Ihnen gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B Bedenken gegen [die vorgesehene Art der Ausführung / die Güte der von Ihnen gelieferten Stoffe oder Bauteile / die Leistung des Unternehmers [Name des anderen Unternehmers]] an.

1. Betroffene Leistung Betroffen ist folgende Leistung: [genaue Bezeichnung, LV-Positionen, Bauteil, Geschoss/Achse, Planbezug].

2. Gegenstand der Bedenken Unsere Bedenken beziehen sich auf: [konkrete Beschreibung der Vorgabe, des Stoffs/Bauteils oder der Vorleistung, z. B. „die in Position 3.2.10 vorgesehene Verlegung des Estrichs ohne Dämmschicht“ / „die am [Datum] angelieferten [Bauteile], Lieferschein Nr. [Nummer]“ / „den vom Vorunternehmer hergestellten Untergrund im Bereich [Bereich]“].

3. Begründung Nach unserer fachlichen Einschätzung [entspricht die vorgesehene Ausführung nicht den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere [Norm/Regelwerk, z. B. DIN-Nummer, Herstellerrichtlinie] / genügt die vorgesehene Ausführung nicht den Anforderungen an die Sicherung gegen Unfallgefahren, weil [Grund] / sind die gelieferten Stoffe/Bauteile für den vorgesehenen Zweck nicht geeignet, weil [Grund] / ist die Vorleistung nicht geeignet, darauf mangelfrei aufzubauen, weil [Grund]]. Wir haben dies am [Datum] bei [Ortsbesichtigung / Prüfung der Ausführungsunterlagen / Wareneingang] festgestellt.

4. Mögliche Folgen Wird die Leistung wie vorgesehen ausgeführt, ist nach unserer Einschätzung mit folgenden Folgen zu rechnen: [z. B. Feuchteschäden, Rissbildung, Nichterreichen der geforderten Schalldämmung, Unfallgefahr für Beschäftigte oder Dritte].

5. Verantwortung des Auftraggebers Wir weisen darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 3 VOB/B für Ihre Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich bleiben. Ordnen Sie die Ausführung trotz dieser Bedenken wie vorgesehen an, führen wir die Leistung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B aus, soweit keine gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen entgegenstehen. Nach § 13 Abs. 3 VOB/B haften wir in diesem Fall nicht für Mängel, die auf die beanstandete [Leistungsbeschreibung / Anordnung / Lieferung / Vorleistung] zurückzuführen sind. [Optional: Entstehen uns durch die Anordnung Mehrkosten, tragen Sie diese nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 VOB/B.]

Modul: Vorschlag alternativer Ausführung

6. Vorschlag zur alternativen Ausführung Wir schlagen vor, die Leistung stattdessen wie folgt auszuführen: [konkrete Beschreibung der Alternative, z. B. „Einbau einer [Material] Dämmschicht mit [Stärke] unter dem Estrich gemäß [Regelwerk]“]. Diese Ausführung entspricht nach unserer Einschätzung den anerkannten Regeln der Technik und vermeidet die unter Ziffer 4 genannten Folgen.

Modul: Vergütung und Fristen (nur wenn die Alternative vom Vertrag abweicht)

Die vorgeschlagene Ausführung ist im Vertrag nicht vorgesehen. Sollten Sie sie anordnen, kündigen wir hiermit vorsorglich an, dass wir hierfür eine besondere Vergütung nach § 2 Abs. 6 VOB/B beanspruchen; soweit sich die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung ändern, bitten wir, einen neuen Preis nach § 2 Abs. 5 VOB/B vor der Ausführung zu vereinbaren. Ein Nachtragsangebot [liegt bei / reichen wir bis zum [Datum] nach]. Auswirkungen auf die Ausführungsfristen werden wir gesondert anzeigen.

--- Ende der Module ---

7. Bitte um Entscheidung Bitte teilen Sie uns bis zum [Datum] schriftlich mit, ob die Leistung wie vorgesehen oder entsprechend unserem Vorschlag ausgeführt werden soll, und ob wir die betroffenen Arbeiten bis zu Ihrer Entscheidung zurückstellen sollen. Sollte sich aus der ausstehenden Entscheidung eine Behinderung ergeben, zeigen wir diese gesondert nach § 6 Abs. 1 VOB/B an. [Nur bei Bedenken wegen gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen, z. B. Arbeitsschutz: Da der Ausführung in der vorgesehenen Art aus unserer Sicht [gesetzliche/behördliche Bestimmung] entgegensteht, können wir sie in dieser Form nicht ausführen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4, § 4 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B).]

Für Rückfragen und einen gemeinsamen Ortstermin stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Name, Funktion] [Firma des Auftragnehmers]

Anlagen: [Fotos vom [Datum] / Auszug Leistungsverzeichnis / Lieferschein / Prüfprotokoll / Planauszug]

Verteiler: [Bauleitung des Auftraggebers / Architekt / Fachplaner] – zur Kenntnis

Muster als Word (.docx)Als PDFKostenlos · keine Anmeldung

Pflicht nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 3 VOB/B sind nur: die Mitteilung der Bedenken an den Auftraggeber, schriftlich, unverzüglich (möglichst vor Beginn der Arbeiten). Damit die Mitteilung als Bedenkenanmeldung erkennbar ist, gehören dazu die betroffene Leistung, der Gegenstand der Bedenken und eine nachvollziehbare Begründung (Ziffern 1 bis 3). Empfehlenswert, aber nicht durch die VOB/B vorgeschrieben: Ziffer 4 (Folgen), Ziffer 5 (Hinweis auf die Verantwortung des Auftraggebers), das Modul „Vorschlag alternativer Ausführung“, das Modul „Vergütung und Fristen“ (nur nutzen, wenn die Alternative eine vertraglich nicht vorgesehene oder geänderte Leistung ist – die Ankündigung „bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt“ verlangt § 2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B für den Vergütungsanspruch), Ziffer 7 (Fristsetzung, Hinweis auf § 6 Abs. 1 VOB/B) sowie Anlagen und Verteiler. Adressat ist der Auftraggeber; ein Schreiben nur an den Vorunternehmer oder den Bauleiter des Vorunternehmers erfüllt den Wortlaut nicht. Dieses Muster ist eine allgemeine Vorlage und keine Rechtsberatung; passen Sie es an Ihren Vertrag an und lassen Sie es im Zweifel rechtlich prüfen. § 4 Abs. 3 VOB/B gibt kein Recht, die Arbeiten bis zur Entscheidung einzustellen; ein eigenmächtiger Stopp kann Folgen nach § 5 Abs. 4 VOB/B auslösen. Ausnahme nur, wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen der Ausführung entgegenstehen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4, § 4 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B).

Schriftverkehr je Bauvorhaben an einem Ort

brixl hält Bedenkenanmeldung, Antwort des Auftraggebers und die daraus folgende Anordnung je Bauvorhaben zusammen – die Kette, die später über die Mängelhaftung entscheidet.

Was in die Bedenkenanmeldung gehört

  1. 1Adressat ist der Auftraggeber§ 4 Abs. 3 VOB/B – Bedenken sind „dem Auftraggeber“ mitzuteilen
  2. 2Schriftform§ 4 Abs. 3 VOB/B – „schriftlich mitzuteilen“
  3. 3Zeitpunkt§ 4 Abs. 3 VOB/B – „unverzüglich – möglichst schon vor Beginn der Arbeiten“; „unverzüglich“ heißt nach § 121 Abs. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“
  4. 4Gegenstand der Bedenken§ 4 Abs. 3 VOB/B nennt drei Fälle – „die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren)“, „die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile“, „die Leistungen anderer Unternehmer“
  5. 5Betroffene Leistung und Begründungohne Bezug zur konkreten Vorgabe, Lieferung oder Vorleistung lässt sich später nicht zuordnen, ob die Mitteilung den Mangel erfasst hat (Zweck des § 13 Abs. 3 VOB/B, kein ausdrücklicher Wortlaut)
  6. 6EmpfehlenswertBezug auf die anerkannten Regeln der Technik (§ 4 Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 1 VOB/B), wo die Bedenken die Ausführungsart betreffen; bei Unfallgefahren oder Lieferqualität andere Maßstäbe
  7. 7EmpfehlenswertZugangsnachweis – die VOB/B regelt die Beweisführung nicht, § 13 Abs. 3 setzt aber voraus, dass der AN die Mitteilung „gemacht“ hat

Die häufigsten Fragen

Wann schicken Sie die Bedenkenanmeldung?

Sobald Sie erkennen, dass die vorgesehene Ausführungsart, vom Auftraggeber gelieferte Stoffe oder Bauteile oder die Leistung eines anderen Unternehmers Anlass zu Bedenken geben – nach § 4 Abs. 3 VOB/B „unverzüglich – möglichst schon vor Beginn der Arbeiten“. „Unverzüglich“ definiert § 121 Abs. 1 BGB als „ohne schuldhaftes Zögern“. Typische Anlässe: die Leistungsbeschreibung oder eine Anordnung weicht aus Ihrer Sicht von den anerkannten Regeln der Technik ab (die Sie nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B zu beachten haben), gelieferte Bauteile weisen erkennbare Qualitätsprobleme auf, oder eine Vorleistung (z.

B. Untergrund, Rohbau, Abdichtung) ist nach Ihrer Einschätzung nicht geeignet, darauf mangelfrei aufzubauen. Auch wenn Sie eine Anordnung des Auftraggebers „für unberechtigt oder unzweckmäßig“ halten, sieht § 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B vor, dass Sie „seine Bedenken geltend zu machen“ haben – die Anordnung aber „auf Verlangen“ ausführen müssen, „wenn nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen“.

Was passiert ohne die Bedenkenanmeldung – oder zu spät?

Ohne Mitteilung: § 13 Abs. 3 VOB/B ordnet an, dass der Auftragnehmer für einen Mangel haftet, auch wenn dieser auf die Leistungsbeschreibung, auf Anordnungen des Auftraggebers, auf von ihm gelieferte oder vorgeschriebene Stoffe oder Bauteile oder auf die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers zurückzuführen ist – die Haftungsbefreiung greift nur, wenn er „die ihm nach § 4 Absatz 3 obliegende Mitteilung gemacht“ hat. Der Auftragnehmer trägt dann Nachbesserung, Ersatzvornahme und ggf. Schadensersatz nach § 13 Abs. 5 bis 7 VOB/B für ein Problem, das er nicht verursacht hat.

Bei verspäteter oder nur mündlicher Mitteilung: § 13 Abs. 3 VOB/B verweist auf die Mitteilung, wie § 4 Abs. 3 VOB/B sie beschreibt – „unverzüglich“ und „schriftlich“. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine verspätete oder nicht schriftliche Mitteilung dennoch entlastet, beantwortet der Wortlaut der VOB/B nicht; darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Wer die Arbeiten trotz Bedenken beginnt, ohne sie angezeigt zu haben, erfüllt die Voraussetzung „möglichst schon vor Beginn der Arbeiten“ nicht mehr und muss sich bei einer Nachmeldung an „unverzüglich“ messen lassen.

Worauf Sie achten müssen

  • Bedenken nur mündlich auf der Baustelle oder im Bautagebuch geäußert – § 4 Abs. 3 VOB/B verlangt „schriftlich“ und die Mitteilung an den Auftraggeber.
  • Schreiben an den falschen Empfänger (Vorunternehmer, Fachplaner, Fachplaner) – ob ein Bauleiter für den Auftraggeber empfangsberechtigt ist, richtet sich nach dessen Vollmacht, nicht nach der VOB/B () statt an den Auftraggeber.
  • Pauschale Formulierung („Wir haben Bedenken gegen die Planung“) ohne Benennung der betroffenen Leistung, des Grunds und der möglichen Folgen – dann ist unklar, welchen Mangel die Mitteilung nach § 13 Abs. 3 VOB/B abdeckt.
  • Arbeiten trotz Bedenken beginnen und die Anmeldung nachreichen – die VOB/B verlangt die Mitteilung „unverzüglich – möglichst schon vor Beginn der Arbeiten“.

Muss ich das jedes Mal neu aufsetzen?

brixl hält Bedenkenanmeldung, Antwort des Auftraggebers und die daraus folgende Anordnung je Bauvorhaben zusammen – die Kette, die später über die Mängelhaftung entscheidet. Fristen wie die 12 Werktage der Abnahme oder die 6 Werktage beim Stundenlohnzettel laufen dort mit – mit Erinnerung, bevor sie verstreichen.

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Bis wann muss ich die Bedenken anmelden?

§ 4 Abs. 3 VOB/B nennt keine Frist in Tagen, sondern verlangt die Mitteilung „unverzüglich – möglichst schon vor Beginn der Arbeiten“. „Unverzüglich“ bedeutet nach § 121 Abs. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“, also ohne vermeidbare Verzögerung ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Bedenken erkennen. Erkennen Sie das Problem erst während der Ausführung, melden Sie es unverzüglich und bitten Sie den Auftraggeber um eine Entscheidung, ob die Arbeiten bis dahin zurückgestellt werden sollen; ein Recht, die Arbeiten eigenmächtig einzustellen, gibt § 4 Abs. 3 VOB/B nicht.

Reicht eine E-Mail oder ein Eintrag im Bautagebuch?

Die VOB/B verlangt in § 4 Abs. 3, dass die Bedenken „schriftlich“ mitgeteilt werden, und zwar „dem Auftraggeber“. Was im Einzelfall als schriftlich gilt, hängt auch von Ihrem Vertrag ab (viele Verträge enthalten Klauseln zu Schriftform oder Textform). Auf der sicheren Seite sind Sie mit einem unterschriebenen Schreiben, dessen Zugang Sie nachweisen können, ggf. vorab per E-Mail. Ein Eintrag im Bautagebuch, der dem Auftraggeber nicht zugeht, oder ein mündlicher Hinweis an den Bauleiter genügt dem Wortlaut „dem Auftraggeber … schriftlich mitzuteilen“ nicht.

Was passiert nach der Bedenkenanmeldung?

Der Auftraggeber „bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich“ (§ 4 Abs. 3 VOB/B). Ordnet er die Ausführung trotz Ihrer Bedenken wie vorgesehen an, haben Sie sie nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B „auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen“. Tritt später ein Mangel auf, der auf die beanstandete Leistungsbeschreibung, Anordnung, Lieferung oder Vorleistung zurückzuführen ist, haften Sie nach § 13 Abs. 3 VOB/B nicht, weil Sie „die ihm nach § 4 Absatz 3 obliegende Mitteilung gemacht“ haben. Führt die Alternative zu einer geänderten oder zusätzlichen Leistung, gelten für die Vergütung § 2 Abs. 5 und Abs. 6 VOB/B; den Anspruch nach § 2 Abs. 6 müssen Sie ankündigen, „bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt“.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Muster und Erläuterungen sind eine redaktionell aufbereitete Arbeitshilfe und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die VOB/B in der vertraglich vereinbarten Fassung sowie Ihr konkreter Vertrag; alle Angaben wurden am 21.09.2026 gegen den Gesetzestext geprüft, eine Gewähr wird nicht übernommen. Passen Sie das Muster an den Einzelfall an.