GlossarSchwellenwerte und Wertgrenzen

EU-Schwellenwerte 2026

Auftragswerte, ab denen öffentliche Aufträge EU-weit ausgeschrieben werden müssen — für Bauleistungen seit 1. Januar 2026: € 5.404.000 netto.

Die Schwellenwerte 2026/2027

Die EU-Schwellenwerte bestimmen, ab welchem geschätzten Auftragswert ein Auftrag EU-weit ausgeschrieben werden muss. Seit dem 1. Januar 2026 gelten folgende Werte (netto):

Kategorie Schwelle 2026/2027
Bauleistungen 5.404.000 €
Liefer-/Dienstleistungen, oberste Bundesbehörden 140.000 €
Liefer-/Dienstleistungen, sonstige Auftraggeber 216.000 €
Liefer-/Dienstleistungen, Sektoren-/Verteidigungsbereich 432.000 €
Baukonzessionen 5.404.000 €

Rechtsgrundlage sind die Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150 bis 2025/2152. Die Werte werden alle zwei Jahre an das WTO Government Procurement Agreement angepasst; zum Jahreswechsel 2026 sind sie erstmals seit Langem gesunken — bei Bauleistungen um 134.000 €. Aufträge, die zuvor knapp unterschwellig waren, können dadurch EU-weit ausschreibungspflichtig werden.

Was oberhalb und unterhalb gilt

Oberhalb der Schwelle: EU-weite Bekanntmachung auf TED, GWB und VgV bzw. VOB/A-EU, längere Mindestfristen und voller Rechtsschutz über die Vergabekammer. Unterhalb: nationale Verfahren nach VOB/A Abschnitt 1 bzw. UVgO mit kürzeren Fristen, aber ohne förmliches Nachprüfungsverfahren.

Wie der Auftragswert berechnet wird

Maßgeblich ist der geschätzte Gesamtwert ohne Umsatzsteuer. Lose desselben Vorhabens werden zusammengerechnet (§ 3 VgV), Optionen und Verlängerungen zählen mit, Rahmenvereinbarungen werden über die gesamte Laufzeit bewertet. Eine künstliche Aufteilung, um die EU-Pflicht zu umgehen, ist unzulässig und riskiert die Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB.

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