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EU-Schwellenwerte 2026
Auftragswerte, ab denen öffentliche Aufträge EU-weit ausgeschrieben werden müssen — für Bauleistungen seit 1. Januar 2026: € 5.404.000 netto.
- Rechtsgrundlage
- § 106 GWB (Schwellenwerte)
EU-Schwellenwerte kurz erklärt
Die EU-Schwellenwerte sind die Auftragswerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Für Bauleistungen liegt die Schwelle seit dem 1. Januar 2026 bei 5.404.000 € netto, für Liefer- und Dienstleistungen bei 216.000 € (oberste Bundesbehörden: 140.000 €). Maßgeblich ist der geschätzte Gesamtwert ohne Umsatzsteuer, alle Lose eines Vorhabens zusammengerechnet. Oberhalb der Schwelle gilt das EU-Vergaberecht — GWB, VgV und der EU-Abschnitt der VOB/A — mit Bekanntmachung auf TED, längeren Fristen und dem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer. Unterhalb bleibt es bei nationalem Recht mit kürzeren Fristen und ohne förmlichen Rechtsschutz. Die Werte werden alle zwei Jahre an das WTO-Beschaffungsübereinkommen angepasst; die Werte für 2026/2027 stehen in den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150 bis 2025/2152. Nicht zu verwechseln sind die EU-Schwellenwerte mit den nationalen Wertgrenzen der Länder, die regeln, bis zu welchem Wert unterhalb der Schwelle beschränkt oder freihändig vergeben werden darf.
Die Schwellenwerte 2026/2027
| Kategorie | Schwelle 2026/2027 (netto) |
|---|---|
| Bauleistungen | 5.404.000 € |
| Liefer-/Dienstleistungen, oberste Bundesbehörden | 140.000 € |
| Liefer-/Dienstleistungen, sonstige Auftraggeber | 216.000 € |
| Liefer-/Dienstleistungen, Sektoren-/Verteidigungsbereich | 432.000 € |
| Baukonzessionen | 5.404.000 € |
Zum Jahreswechsel 2026 sind die Werte erstmals seit Langem gesunken — bei Bauleistungen um 134.000 €. Aufträge, die zuvor knapp unterschwellig waren, können dadurch EU-weit ausschreibungspflichtig werden. Die nächste Anpassung steht Anfang 2028 an.
Was oberhalb und unterhalb gilt
Oberhalb der Schwelle: EU-weite Bekanntmachung auf TED, mindestens 35 Tage Angebotsfrist im offenen Verfahren, Stillhaltefrist vor dem Zuschlag und voller Rechtsschutz über die Vergabekammer. Unterhalb: nationale Verfahren nach VOB/A Abschnitt 1 bzw. UVgO mit Angebotsfristen ab zehn Kalendertagen, aber ohne förmliches Nachprüfungsverfahren. Für Bieter heißt das vor allem: Oberhalb der Schwelle ist mehr Zeit zum Kalkulieren, unterhalb muss die Entscheidung schneller fallen.
Wie der Auftragswert berechnet wird
Maßgeblich ist der geschätzte Gesamtwert ohne Umsatzsteuer. Lose desselben Vorhabens werden zusammengerechnet (§ 3 VgV), Optionen und Verlängerungen zählen mit, Rahmenvereinbarungen werden über die gesamte Laufzeit bewertet. Eine künstliche Aufteilung, um die EU-Pflicht zu umgehen, ist unzulässig und riskiert die Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB.
Beispiel aus der Praxis
Eine Stadt saniert ein Schulzentrum in vier Fachlosen: Rohbau 2,9 Mio. €, Dach und Fassade 1,4 Mio. €, TGA 1,6 Mio. €, Ausbau 0,9 Mio. € — zusammen 6,8 Mio. € netto. Obwohl kein einzelnes Los die Schwelle erreicht, zählt der Gesamtwert: Alle vier Lose werden EU-weit ausgeschrieben. Ein Ausbaubetrieb, der nur das 0,9-Mio.-Los anbietet, hat damit die längere EU-Angebotsfrist, muss aber auch die EU-Formalien wie die Einheitliche Europäische Eigenerklärung einhalten.
Bedeutung für Bauunternehmen
Der Schwellenwert ist der schnellste Indikator dafür, welche Spielregeln in einer Ausschreibung gelten. Wer regelmäßig auf TED und den nationalen Portalen sucht, sollte beide Welten kennen — die Mehrzahl der Bauaufträge in Deutschland liegt unterhalb der Schwelle und erscheint ausschließlich auf den Landes- und Kommunalportalen.