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Ausschreibung
Öffentliche oder begrenzte Aufforderung zur Angebotsabgabe für eine Bau-, Liefer- oder Dienstleistung.
- Rechtsgrundlage
- § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe); § 3 VOB/A (Arten der Vergabe)
- Englischer Begriff
- tender (UK) / bid solicitation (US)
Ausschreibung kurz erklärt
Eine Ausschreibung ist die förmliche Aufforderung eines Auftraggebers, für eine genau beschriebene Leistung ein Angebot abzugeben. Bei öffentlichen Auftraggebern — Bund, Ländern, Kommunen und deren Eigenbetrieben — ist sie kein freiwilliges Verfahren, sondern gesetzlich vorgeschrieben: Nach § 97 GWB müssen öffentliche Aufträge im Wettbewerb, transparent und ohne Bevorzugung einzelner Unternehmen vergeben werden. Die Ausschreibung ist das Instrument, mit dem das geschieht. Sie legt Leistungsumfang, Fristen, Eignungsnachweise und Zuschlagskriterien vorab fest, sodass alle Bieter unter gleichen Bedingungen anbieten. Bei Bauleistungen regelt die VOB/A die Einzelheiten, bei Liefer- und Dienstleistungen die VgV und die UVgO. Im Bauwesen ist der Begriff doppelt belegt: Umgangssprachlich meint „Bauausschreibung“ sowohl das förmliche Vergabeverfahren als auch das Leistungsverzeichnis, das ein Planer für einen privaten Bauherrn erstellt. Diese Seite behandelt die öffentliche Ausschreibung nach Vergaberecht — also den Fall, in dem ein Bauunternehmen als Bieter auf einen öffentlichen Auftrag reagiert.
Wie eine Ausschreibung abläuft
Sie beginnt mit der Auftragsbekanntmachung, die Leistungsumfang, Fristen sowie Eignungs- und Zuschlagskriterien nennt. Anschließend läuft die Angebotsfrist; zum Submissionstermin werden alle eingegangenen Angebote geöffnet, geprüft und gewertet, bis der Zuschlag erteilt wird. Bis dahin sind die Bieter während der Bindefrist an ihr Angebot gebunden.
Wo eine Ausschreibung veröffentlicht wird, hängt vom Auftragswert ab: Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die EU-weite Bekanntmachung auf TED Pflicht, unterhalb erscheinen Ausschreibungen auf den Vergabeportalen des Bundes, der Länder und der Kommunen — in Deutschland verteilt über mehr als 100 verschiedene Portale.
Öffentliche, beschränkte und freihändige Vergabe
Die VOB/A kennt unterhalb der EU-Schwelle drei Vergabearten (§ 3 VOB/A). Bei der öffentlichen Ausschreibung darf jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben; sie ist der Regelfall. Bei der Beschränkten Ausschreibung fordert der Auftraggeber nur ausgewählte Unternehmen auf — teils nach einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Die Freihändige Vergabe kommt ohne förmliches Verfahren aus. Beschränkte und freihändige Vergabe sind nur bis zu bestimmten Auftragswerten zulässig; die VOB/A selbst nennt in § 3a für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 50.000 € (Ausbaugewerke), 150.000 € (Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau) und 100.000 € (übrige Gewerke), für die Freihändige Vergabe 10.000 € — jeweils netto. Viele Bundesländer haben diese Grenzen per Erlass deutlich angehoben; die aktuellen Werte je Land stehen auf den Bundesland-Seiten.
Oberhalb der EU-Schwelle heißen die entsprechenden Verfahren Offenes Verfahren, Nicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren.
Beispiel aus der Praxis
Eine Kommune in NRW schreibt die Sanierung einer Grundschule aus, geschätzter Wert 1,8 Mio. € netto. Das liegt unter dem EU-Schwellenwert von 5,404 Mio. € für Bauleistungen, also wird national nach VOB/A Abschnitt 1 vergeben. Die Bekanntmachung erscheint auf dem Vergabemarktplatz NRW, die Leistung ist in Fachlose aufgeteilt — Rohbau, Dach, Fenster, TGA —, jedes Los mit eigenem Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei. Ein Dachdeckerbetrieb bietet nur auf das Dachlos, muss dafür aber die geforderten Referenzen und Umsatznachweise vollständig einreichen.
Bedeutung für Bauunternehmen
Für Bieter ist die Ausschreibung der Einstiegspunkt in jedes öffentliche Bauprojekt. Entscheidend sind drei Fragen: Passt die Leistung zum eigenen Profil, sind die geforderten Eignungsnachweise erfüllbar, und reicht die verbleibende Frist für ein kalkuliertes Angebot? Wer Ausschreibungen systematisch beobachtet, statt einzelne Portale manuell zu prüfen, erkennt passende Verfahren früher und gewinnt Bearbeitungszeit.
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