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NachweisBundesamt für Justiz (BfJ), Bonn

Gewerbezentralregisterauszug für Firmen beantragen

Der GZR-Auszug belegt, dass keine gewerberechtlichen Eintragungen bestehen. Antrag, 13 Euro Gebühr, 1–2 Wochen Bearbeitung – und was sich 2025 für Vergaben änderte.

Geprüft am 04.09.2026

AUF EINEN BLICK
Aussteller
Bundesamt für Justiz, Bonn
Gebühr
13 Euro je Auskunft (online per Kreditkarte)
Bearbeitungszeit
Im Regelfall 1 bis 2 Wochen
Eingetragen
Bußgelder über 200 Euro, Untersagungen
Seit 1.6.2025
Vergabestellen fragen das Wettbewerbsregister ab
Online-Antrag
fuehrungszeugnis.bund.de

Das Wichtigste in Kürze

Der Gewerbezentralregisterauszug für Firmen zeigt, ob zu Ihrem Unternehmen gewerberechtlich relevante Entscheidungen eingetragen sind – oder dass keine Eintragungen bestehen. Eingetragen werden insbesondere rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerbebezogener Ordnungswidrigkeiten, wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt, sowie Gewerbeuntersagungen. Geführt wird das Register vom Bundesamt für Justiz; den Firmenauszug beantragt die gesetzliche Vertretung online über das Portal des BfJ (dasselbe wie für das Führungszeugnis), persönlich bei der zuständigen Gewerbebehörde – in einigen Bundesländern sind die Meldebehörden zuständig – oder schriftlich mit beglaubigter Unterschrift.

Die Gebühr beträgt 13 Euro, online per Kreditkarte zahlbar; die Bearbeitung dauert im Regelfall ein bis zwei Wochen. Wichtig für Vergaben: Seit dem 1. Juni 2025 erhalten Vergabestellen für vergaberechtliche Entscheidungen keine GZR-Auskünfte mehr – sie fragen stattdessen das Wettbewerbsregister ab.

Der von Ihnen selbst beantragte Auszug bleibt der Weg, Ihre Eigenerklärung auf Verlangen zu belegen.

So beantragen Sie der GZR-Auszug

  1. 1Online beantragenüber das Portal des Bundesamts für Justiz (fuehrungszeugnis.bund.de) – Antragsberechtigt ist die gesetzliche Vertretung oder eine im Handels- bzw. Genossenschaftsregister eingetragene bevollmächtigte Person; die Gebühr lässt sich per Kreditkarte begleichen.
  2. 2Alternativ persönlich bei der zuständigen Gewerbebehörde – in einigen Bundesländern sind die Meldebehörden zuständig; empfohlen wird, einen aktuellen Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug vorzulegen.
  3. 3PflichtangabenName mit Rechtsformzusatz, Sitz und (falls abweichend) Anschrift des Unternehmens; die Vertretungsmacht ist nachzuweisen.
  4. 4Gebühr von 13 Euro entrichten – die Auskunft wird erst nach Zahlungseingang bzw. Zahlungsnachweis erteilt.
  5. 5ZustellungDie Auskunft geht grundsätzlich an das Unternehmen selbst; die Übersendung an eine bevollmächtigte Person wie einen Rechtsanwalt ist nicht möglich (§ 150 Abs. 4 GewO).

Ablaufdaten im Blick behalten

In brixl liegen Ihre Bescheinigungen zentral – mit Gültigkeitsdaten, damit zur nächsten Abgabe nichts abgelaufen ist.

Die häufigsten Fragen

Wann wird der GZR-Auszug verlangt?

Die Eigenerklärungen VHB 124, HVA B-StB 107 und HVA F-StB 10008 fragen ab, ob GZR-relevante Verstöße vorliegen; auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle bestätigen Sie diese Erklärung durch den Auszug – Bayerns Nachforderungsformblatt 3216 listet ihn als nachforderbaren Nachweis. Für die eigene Prüfung der Vergabestellen gilt seit dem 1. Juni 2025 eine Zäsur: Die Gewerbeordnung wurde geändert, sodass für die Vorbereitung vergaberechtlicher Entscheidungen keine GZR-Auskünfte mehr erteilt werden – Vergabestellen fragen das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab, bei Aufträgen ab 50.000 Euro netto verpflichtend (§ 19 MiLoG, § 21 AEntG; ein Ausschluss soll bei Verstößen mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro erfolgen, bis die Zuverlässigkeit nachweislich wiederhergestellt ist).

Ihr selbst beantragter Firmenauszug bleibt davon unberührt.

Was passiert, wenn der GZR-Auszug fehlt oder abgelaufen ist?

Im Angebot genügt zunächst die Eigenerklärung. Verlangt die Vergabestelle den Auszug gesondert und legen Sie ihn nicht innerhalb der Frist vor, kann Ihr Angebot ausgeschlossen werden. Der Engpass ist die Zeit: Bei ein bis zwei Wochen Regelbearbeitung und Zahlung vor Erteilung reicht eine kurze Nachfrist oft nicht – halten Sie bei laufender Angebotstätigkeit einen aktuellen Auszug vor.

Für die Eintragungen selbst gelten Tilgungsfristen: Bußgelder bis 300 Euro werden nach drei Jahren, darüber nach fünf Jahren ab Rechtskraft getilgt.

Worauf Sie achten müssen

  • Den Auszug für natürliche Personen beantragen, obwohl der Firmenauszug (juristische Person) verlangt ist – getrennte Auskunftsarten mit eigener Antragsberechtigung.
  • Erwarten, dass die Auskunft an den Anwalt oder Bevollmächtigten geht – sie wird grundsätzlich dem Unternehmen selbst übersandt.
  • Erst nach der Nachforderung beantragen – ein bis zwei Wochen Bearbeitung plus Zahlungseingang sprengen die übliche Frist.
  • Annehmen, die Vergabestelle hole sich den GZR-Auszug selbst – seit dem 1. Juni 2025 fragt sie stattdessen das Wettbewerbsregister ab.

Muss ich das jedes Mal neu zusammensuchen?

brixl weiß, dass der GZR-Auszug ein bis zwei Wochen braucht – und erinnert Sie, ihn vorzuhalten, statt ihn in einer Sechs-Tage-Nachfrist zu bestellen. Dazu erkennt brixl je Ausschreibung, welche Nachweise gefordert sind – mit Fundstelle in den Vergabeunterlagen und Erinnerung, bevor etwas abläuft.

30 Minuten mit Gründer Robin Karutz · kostenlos

Wie beantrage ich einen Gewerbezentralregisterauszug für meine Firma?

Über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (fuehrungszeugnis.bund.de), persönlich bei der zuständigen Gewerbebehörde (in einigen Ländern: Meldebehörde) oder schriftlich mit beglaubigter Unterschrift. Antragsberechtigt ist die gesetzliche Vertretung; anzugeben sind Name mit Rechtsformzusatz, Sitz und Anschrift. Die Gebühr beträgt 13 Euro, online per Kreditkarte zahlbar.

Wie lange ist der GZR-Auszug gültig?

Eine amtliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht – der Auszug bildet den Registerstand am Ausstellungstag ab; die geforderte Aktualität bestimmt die Vergabestelle. Da die Bearbeitung im Regelfall ein bis zwei Wochen dauert, empfiehlt sich bei laufender Angebotstätigkeit ein vorgehaltener aktueller Auszug.

Was hat sich 2025 für Vergaben geändert?

Seit dem 1. Juni 2025 erhalten Vergabestellen für die Vorbereitung vergaberechtlicher Entscheidungen keine GZR-Auskünfte mehr – sie fragen das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab, ab 50.000 Euro netto verpflichtend. Der von Ihnen selbst beantragte Firmenauszug als Beleg Ihrer Eigenerklärung bleibt davon unberührt.

Quellen

Hinweis: Diese Seite ist eine redaktionell aufbereitete Arbeitshilfe und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind allein die Angaben der Aussteller und die verlinkten Quellen in ihrer jeweils geltenden Fassung; Kosten, Fristen und Verfahren können sich ändern. Alle Angaben wurden am 04.09.2026 gegen die Quellen geprüft; eine Gewähr wird nicht übernommen.