Formblatt 124: Eigenerklärung zur Eignung
Formblatt 124 ist der vorläufige Eignungsnachweis nicht präqualifizierter Bieter: was Sie eintragen, wann Bescheinigungen fällig werden, was ausschließt.
Fassung: VHB Bund, Ausgabe 2017 – Stand 2019 · Geprüft am 28.08.2026
- Wer füllt aus?
- Sie als Bieter
- Mit dem Angebot?
- Ja – falls keine PQ-Nummer
- Bestätigungen
- Erst in der engeren Wahl
- Bei Fristversäumnis
- Ausschluss
- Quelle
- VHB Bund · § 6b VOB/A
Das Wichtigste in Kürze
Mit dem Formblatt 124 erklären nicht präqualifizierte Unternehmen ihre Eignung selbst: Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, vergleichbare Referenzen, verfügbare Arbeitskräfte, Registereintragungen, Insolvenz, Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A, Steuern und Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft. Es ist der vorläufige Eignungsnachweis nach § 6b Abs. 2 VOB/A und wird mit dem Angebot abgegeben; wer im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist, nennt stattdessen seine PQ-Nummer, im EU-Verfahren ist alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zulässig. Die Bescheinigungen der zuständigen Stellen – Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Registerauszüge, Referenzbestätigungen – müssen nicht mitgeschickt werden: Sie werden erst verlangt, wenn Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, dann aber innerhalb der gesetzten Frist vollständig, sonst wird das Angebot ausgeschlossen.
Genau diese zweite Stufe wird in der Praxis am häufigsten unterschätzt.
Formblatt 124, Feld für Feld

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Abtipperei sparen
In brixl liegen Ihre Firmen- und Angebotsdaten zentral – wiederkehrende Formblatt-Angaben übernehmen Sie, statt sie neu zu tippen.
- 1Maßnahmen- und Vergabenummer, Vergabeart (Ankreuzfeld), Baumaßnahme, Leistung
- 2Rolle des erklärenden Unternehmens — Bewerber, Bieter, Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, Nachunternehmer oder anderes Unternehmen
- 3Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er vergleichbare Bauleistungen betrifft – einschließlich Ihres Anteils an gemeinsam ausgeführten Leistungen
- 4Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren (oder dem in der Bekanntmachung genannten Zeitraum) vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben; bei Teilnahmewettbewerb Referenzliste beifügen. Kommt das Angebot in die engere Wahl: drei Referenznachweise mit Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Eigenleistungsumfang mit Mengen, eingesetzte Arbeitnehmer, technische Anforderungen, Art der Baumaßnahme und vertragliche Bindung (Haupt-, ARGE- oder Nachunternehmer)
- 5Erklärung, dass die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen; bei engerer Wahl die jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei Kalenderjahre nach Lohngruppen, Leitungspersonal gesondert
- 6Registereintragungen — Handelsregister, Handwerksrolle, IHK oder keine Eintragungspflicht
- 7Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- 8Angaben zu Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A, Gewerbezentralregister und gegebenenfalls Selbstreinigung
- 9Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; bei engerer Wahl die jeweiligen Unbedenklichkeitsbescheinigungen und die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- 10Kenntnisnahme der Nachweisfrist; Ort, Datum, Unterschrift – nur nötig, wenn die Eigenerklärung nicht Teil eines unterschriebenen Angebots ist
Die häufigsten Fragen
Wann müssen Sie Formblatt 124 abgeben?
Mit dem Angebot, wenn Ihr Unternehmen nicht präqualifiziert ist (Teilnahmebedingungen 212 und 212 EU, Nr. 7.1). Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gehört das Formblatt samt Referenzliste zum Teilnahmeantrag (§ 6b Abs. 4 Satz 2 VOB/A). Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe werden nicht präqualifizierte Unternehmen überhaupt nur zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn das ausgefüllte Formblatt 124 – oder eine EEE – vorliegt und die Angaben eine vertragsgemäße Erfüllung erwarten lassen (Richtlinien zu 111 Nr. 7, zu 211 Nr. 6).
Für Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen erst auf gesondertes Verlangen abzugeben; sind diese präqualifiziert, genügt die PQ-Nummer. Die im Formblatt genannten Bescheinigungen legen Sie erst vor, wenn die Vergabestelle sie anfordert, weil Ihr Angebot in die engere Wahl gekommen ist (§ 6b Abs. 2 Satz 3 VOB/A).
Was passiert, wenn Formblatt 124 fehlt oder falsch ist?
Zwei Fristen entscheiden. Erstens: Fehlt das geforderte Formblatt im Angebot, darf die Vergabestelle es nachfordern (§ 16a VOB/A); die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten, und wer sie versäumt, wird ausgeschlossen (§ 16a Abs. 5). Die Vergabestelle kann die Nachforderung in den Vergabeunterlagen aber auch ganz ausschließen (§ 16a Abs. 3) – dann ist das fehlende Formblatt sofort ein Ausschlussgrund.
Zweitens: Werden die verlangten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen (Richtlinien zu 321 Nr. 4.2; so steht es auch als Kenntnisnahme auf Seite 3 des Formblatts). Bestätigen die Bescheinigungen die Eigenerklärungen nicht, wird die Eignung neu bewertet (Richtlinien zu 321 Nr. 4.4). Ab 30.000 Euro Auftragssumme holt der Auftraggeber für die engere Wahl zusätzlich eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ein.
Worauf Sie achten müssen
- Die zweite Stufe verpassen: Die Bescheinigungen müssen nach Anforderung vollständig und fristgerecht kommen. Wer die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse oder die Referenzbestätigung eines früheren Auftraggebers erst dann beantragt, schafft die Frist oft nicht.
- Referenzen ohne die Mindestangaben nennen. Die Vergabestelle erwartet für die engere Wahl konkrete Angaben je Referenz, einschließlich der mit eigenem Personal erbrachten Mengen.
- Das falsche Formblatt nehmen: Bayern (Stand September 2022), Hessen (124-Hessen) und Niedersachsen führen eigene Fassungen mit anderen Feldern und Fristen. Maßgeblich ist immer das Formblatt aus den Vergabeunterlagen.
- Die Eigenerklärung für vorgesehene Nachunternehmen unaufgefordert beilegen ist nicht nötig – sie wird auf gesondertes Verlangen fällig. Fehlt sie dann, gilt dieselbe Frist wie für die eigenen Bescheinigungen.
Kann ich mir die Abtipperei sparen?
brixl zeigt Ihnen zu jeder Ausschreibung, ob Formblatt 124 verlangt wird oder Ihre PQ-Nummer genügt, welche Referenzen und Bescheinigungen die Vergabestelle für die engere Wahl erwartet – und füllt Umsatz, Beschäftigte und Registerdaten aus Ihrem Firmenprofil vor. Dazu erkennt brixl je Ausschreibung, ob Formblatt 124 überhaupt gefordert ist – mit Fundstelle in den Vergabeunterlagen und Fristerinnerung. Sie prüfen, statt abzutippen.
Muss ich Formblatt 124 abgeben, wenn mein Unternehmen präqualifiziert ist?
Nein. Präqualifizierte Unternehmen geben statt der Eigenerklärung die Nummer ihres Eintrags im Präqualifikationsverzeichnis an (Teilnahmebedingungen 212 Nr. 7.1). Auftragsspezifische Einzelnachweise, die die Vergabestelle zusätzlich fordert, bleiben davon unberührt.
Müssen die Bescheinigungen mit dem Angebot eingereicht werden?
Nein. Mit dem Angebot genügt die Eigenerklärung. Die Bescheinigungen der zuständigen Stellen – Finanzamt, Sozialkasse, Berufsgenossenschaft, Register – legen nur die Bieter vor, deren Angebot in die engere Wahl kommt, und zwar innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist (§ 6b Abs. 2 Satz 3 VOB/A).
Was passiert, wenn ich Formblatt 124 im Angebot vergessen habe?
Die Vergabestelle darf es nachfordern; die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. Hat sie die Nachforderung in den Vergabeunterlagen ausgeschlossen, führt das Fehlen unmittelbar zum Ausschluss (§ 16a VOB/A, Richtlinien zu 321 Nr. 2.3).
Welche Varianten gibt es?
Amtliche Quellen
- Amtliches FormblattFormblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung, VHB Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019 (BBR)
- RichtlinieVHB Bund 2017, Lesefassung Stand 2023 (BMWSB / fib-bund.de)
- Rechtsgrundlage§ 6b VOB/A – Mittel der Nachweisführung, Verfahren
- Rechtsgrundlage§ 16a VOB/A – Nachfordern von Unterlagen
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