Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Ohne Freistellungsbescheinigung behält der Auftraggeber 15 % Bauabzugsteuer ein. So beantragen Sie sie beim Finanzamt – Gültigkeit, Fristen, EIBE-Prüfung.
Geprüft am 04.09.2026
- Aussteller
- Zuständiges Finanzamt – nicht das BZSt
- Ohne Bescheinigung
- 15 % Abzug oberhalb der Bagatellgrenzen
- Gültigkeit
- Längstens drei Jahre
- Antrag
- Formlos, auch über ELSTER („sonstige Nachricht“)
- Prüfung durch Auftraggeber
- Kostenfrei im EIBE-Portal des BZSt
- Vorlauf
- Zentraler Versand – möglichst 14 Tage einplanen
Das Wichtigste in Kürze
Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG befreit Ihren Auftraggeber vom Steuerabzug bei Bauleistungen: Ohne sie muss jeder unternehmerische Leistungsempfänger – auch jede öffentliche Vergabestelle – 15 Prozent der Gegenleistung (Entgelt plus Umsatzsteuer) einbehalten und für Ihre Rechnung ans Finanzamt abführen. Der Abzug entfällt nur mit einer im Zeitpunkt der Zahlung gültigen Bescheinigung oder unterhalb der Bagatellgrenzen (5.000 Euro im Kalenderjahr; 15.000 Euro nur bei Leistungsempfängern, die ausschließlich steuerfreie Vermietungsumsätze nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG ausführen). Ausgestellt wird sie vom für Sie zuständigen Finanzamt – nicht vom Bundeszentralamt für Steuern, das nur das Prüfportal EIBE betreibt – auf formlosen Antrag, wenn der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint und ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt ist.
Die Geltungsdauer beträgt längstens drei Jahre und ist Pflichtangabe auf der Bescheinigung.
So beantragen Sie die Freistellungsbescheinigung
- 1Formlosen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen – nach Angabe der Finanzämter Baden-Württemberg beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt; ein bundeseinheitliches Online-Formular gibt es nicht.
- 2Elektronisch geht es trotzdem — Das Landesamt für Steuern Niedersachsen bestätigt den formlosen Antrag über ELSTER („sonstige Nachricht“), per E-Mail oder Brief.
- 3Unterlagen — In der Regel werden keine benötigt, da dem Finanzamt die Daten vorliegen; Ausnahmen gelten vor allem bei Neugründungen. Voraussetzung ist, dass der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint und ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt ist (§ 48b Abs. 1 EStG).
- 4Vorlauf einplanen — Die Bescheinigung wird in der Regel zentral versandt und im Finanzamt nicht mehr sofort ausgehändigt – das Landesamt für Steuern Niedersachsen empfiehlt, den Antrag möglichst 14 Tage im Voraus zu stellen.
- 5Nach Erhalt — Dem Auftraggeber vor der ersten Zahlung vorlegen (maßgeblich ist die Gültigkeit im Zeitpunkt der Gegenleistung) und das Ablaufdatum überwachen – rechtzeitig die Folgebescheinigung beantragen.
Ablaufdaten im Blick behalten
In brixl liegen Ihre Bescheinigungen zentral – mit Gültigkeitsdaten, damit zur nächsten Abgabe nichts abgelaufen ist.
Die häufigsten Fragen
Wann wird die Freistellungsbescheinigung verlangt?
In der Bauvergabe gehört die Freistellungsbescheinigung zu den Bestätigungen, die die Vergabestelle auf gesondertes Verlangen anfordert, sobald Ihr Angebot in die engere Wahl kommt (VHB 124, HVA B-StB 107; Bayerns Nachforderungsschreiben 3216 listet sie explizit). Zusätzlich erklären Sie schon im Angebotsschreiben (VHB 213 Nr. 8, ebenso HVA B-StB 121), jede vom Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung – etwa einen Widerruf – unverzüglich mitzuteilen; den bloßen Ablauf der Geltungsdauer erfasst diese Erklärung nicht, ihn müssen Sie selbst überwachen. Der Auftraggeber hat ein hartes Eigeninteresse: Ohne gültige Bescheinigung muss er 15 Prozent einbehalten.
Viele Vergabestellen prüfen die Gültigkeit online im EIBE-Portal des BZSt – kostenfrei, anhand von Bundesland, Steuernummer und aufgedruckter Sicherheitsnummer.
Was passiert, wenn die Freistellungsbescheinigung fehlt oder abgelaufen ist?
Fehlt die Bescheinigung oder ist sie abgelaufen, trifft es Sie doppelt. Finanziell: Der Auftraggeber behält 15 Prozent des Bruttobetrags ein und führt sie ans Finanzamt ab – Ihre Liquidität sinkt sofort, die Erstattung läuft über das Verfahren nach § 48c EStG. Vergaberechtlich: Wird die Bescheinigung als Bestätigung Ihrer Eigenerklärung nachgefordert und nicht fristgerecht vorgelegt, ist das Angebot nach den VHB-Richtlinien auszuschließen.
Da der Versand zentral erfolgt und Vorlauf braucht, lässt sich eine erst in der Nachforderungsfrist beantragte Bescheinigung oft nicht mehr rechtzeitig beschaffen – halten Sie sie deshalb dauerhaft gültig.
Worauf Sie achten müssen
- Erst beantragen, wenn die Vergabestelle den Nachweis anfordert – der zentrale Versand braucht Vorlauf; die Finanzverwaltung empfiehlt 14 Tage.
- Das Ablaufdatum nicht überwachen – maßgeblich ist die Gültigkeit im Zeitpunkt der Zahlung; bei längeren Vorhaben kann die Bescheinigung mitten im Projekt ablaufen, und die Mitteilungspflicht im Angebotsschreiben deckt den Ablauf nicht ab.
- Den Antrag ans BZSt richten – zuständig ist allein Ihr Finanzamt; das BZSt betreibt nur das EIBE-Prüfportal.
- Sich auf ein Online-Formular verlassen – es gibt keins; der Antrag läuft formlos, etwa als „sonstige Nachricht“ über ELSTER.
Muss ich das jedes Mal neu zusammensuchen?
brixl überwacht das Ablaufdatum Ihrer Freistellungsbescheinigung projektübergreifend – die Folgebescheinigung wird beantragt, bevor ein Auftraggeber 15 Prozent einbehalten muss. Dazu erkennt brixl je Ausschreibung, welche Nachweise gefordert sind – mit Fundstelle in den Vergabeunterlagen und Erinnerung, bevor etwas abläuft.
Wie beantrage ich die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG?
Formlos beim zuständigen Finanzamt – per Brief, E-Mail oder über ELSTER als „sonstige Nachricht“. Unterlagen sind in der Regel nicht nötig; das Finanzamt erteilt die Bescheinigung, wenn der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint und ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt ist. Planen Sie Vorlauf ein – empfohlen sind möglichst 14 Tage, da der Versand zentral erfolgt.
Wie lange ist die Freistellungsbescheinigung gültig?
Das Finanzamt stellt sie für längstens drei Jahre aus; die Geltungsdauer ist Pflichtangabe auf der Bescheinigung (§ 48b Abs. 3 EStG). Maßgeblich ist die Gültigkeit im Zeitpunkt der Zahlung – überwachen Sie das Ablaufdatum und beantragen Sie rechtzeitig die Folgebescheinigung.
Wer verlangt die Freistellungsbescheinigung in der Vergabe?
Leistungsempfänger im Sinne des § 48 EStG – Unternehmer nach § 2 UStG und juristische Personen des öffentlichen Rechts – müssen ohne gültige Bescheinigung 15 Prozent einbehalten, sofern die Bagatellgrenzen überschritten werden. In der öffentlichen Bauvergabe wird sie als Bestätigung Ihrer Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen angefordert; Bayerns Nachforderungsschreiben 3216 nennt sie ausdrücklich, und viele Vergabestellen prüfen sie im EIBE-Portal.
Quellen
- Rechtsgrundlage§ 48b EStG – Freistellungsbescheinigung
- Rechtsgrundlage§ 48 EStG – Steuerabzug bei Bauleistungen
- AusstellerBZSt – Bauabzugsteuer und EIBE-Prüfportal
- AusstellerBundesportal – Freistellungsbescheinigung (längstens drei Jahre, kein Onlineverfahren)
- AusstellerLSt Niedersachsen – zentraler Versand, 14 Tage Vorlauf, ELSTER-Weg
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