Formblatt 3216: Nachforderung – Bieter
Formblatt 3216 ist Bayerns Nachforderungsschreiben: kurze Frist, Ausschluss bei Versäumnis. Was bei Erhalt zu tun ist – Plattformpflicht, PQ-Nummer, Urkalkulation.
Fassung: VHB Bayern, Stand Juli 2024 · Geprüft am 31.08.2026
- Wer füllt aus?
- Die Vergabestelle – Sie reagieren darauf, und zwar sofort
- Frist
- Konkretes Datum im Schreiben; soll nach § 16a Abs. 4 VOB/A sechs Kalendertage nicht überschreiten
- Bei Versäumnis
- Zwingender Ausschluss des Angebots (§ 16a Abs. 5 VOB/A) – Ermessen gibt es nicht
- Einreichung
- Bei elektronischer Kommunikation ausschließlich über die Vergabeplattform; bei Papier/Fax Rückbestätigung umgehend zurücksenden
- Quelle
- VHB Bayern, Stand Juli 2024 (stmb.bayern.de)
Das Wichtigste in Kürze
Das Formblatt 3216 „Nachforderung – Bieter“ (EU-Verfahren: 3216EU) ist das Schreiben, das Sie von einer bayerischen Vergabestelle erhalten, wenn in Ihrem Angebot Unterlagen fehlen und Sie für den Zuschlag in Betracht kommen. Voller Betreff: „Nachforderung von Unterlagen und Anforderung weiterer Unterlagen sowie Aufklärung des Angebotsinhalts“. Drei Abschnitte: (1) mit dem Angebot geforderte, aber fehlende Unterlagen (§ 16a VOB/A bzw. § 16a EU) – von der Eigenerklärung 124 über die Preisermittlung 221/222 bis zu Produktangaben; (2) zusätzlich angeforderte Unterlagen, etwa Referenznachweise in Anlehnung an das Formblatt 444, Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder die Aufgliederung 223; (3) Unterlagen zur Aufklärung des Angebotsinhalts (§ 15 VOB/A).
Jeder Abschnitt trägt eine eigene Frist als konkretes Datum – und jede endet mit derselben Drohung: Bei Nichtvorlage wird Ihr Angebot ausgeschlossen. Die Frist ist kurz; nach § 16a Abs. 4 VOB/A soll sie sechs Kalendertage nicht überschreiten.
Die Nachforderung, Feld für Feld

Tippen Sie auf einen Bereich des Formblatts, um die Erklärung zu sehen.
Abtipperei sparen
In brixl liegen Ihre Firmen- und Angebotsdaten zentral – wiederkehrende Formblatt-Angaben übernehmen Sie, statt sie neu zu tippen.
- 1Kopf — Vergabestelle, Datum, Vergabenummer, Maßnahme, Leistung, Ihr Angebot vom, Los-Nr., Ablauf der Angebotsfrist
- 2Rückbestätigungsseite (nur 3216, bei Papier-/Fax-Kommunikation): Empfang vollständig bestätigen, umgehend zurücksenden
- 3Abschnitt 1 mit Frist — fehlende, mit dem Angebot geforderte Unterlagen – 124 (ganz oder Teile, ersatzweise PQ-Nummer), Einzelnachweise nach 211/212, Produktangaben, 221 oder 222, Erklärungen 2491 (Kinderarbeit) u. a.
- 4Abschnitt 2 mit eigener Frist — zusätzlich angeforderte Unterlagen – Referenznachweise in Anlehnung an Formblatt 444, Beschäftigtenzahlen, Registerauszüge, Unbedenklichkeitsbescheinigungen (SoKaBau, Finanzamt, Berufsgenossenschaft), § 48b EStG, 223, Nachunternehmer-Benennung mit 236, Urkalkulation (Nr. 2.12)
- 5Abschnitt 3 mit Frist — Unterlagen zur Aufklärung des Angebotsinhalts (§ 15 bzw. § 15 EU VOB/A)
- 63216EU zusätzlich — Hinweis auf eCertis für gleichlautende Eignungsnachweise aus anderen EU-Mitgliedstaaten
Die häufigsten Fragen
Wann müssen Sie die Nachforderung abgeben?
Sie füllen das Formblatt nicht aus – Sie reagieren darauf, und zwar sofort. Nach § 16a Abs. 1 VOB/A muss der Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern, es sei denn, er hat die Nachforderung in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen ausgeschlossen (angekündigt in Formblatt 211 Nr. 3.3). Fehlende Preisangaben dürfen grundsätzlich nicht nachgefordert werden (§ 16a Abs. 2).
Bei Erhalt: Frist notieren, alle angekreuzten Positionen vollständig zusammenstellen und – bei elektronischer Kommunikation – ausschließlich über die Vergabeplattform einreichen; das Formular schreibt den Weg zwingend vor. Bei Papier- oder Fax-Kommunikation ist die Rückbestätigungsseite umgehend unterschrieben zurückzusenden. Praktisch: Für die Eigenerklärung 124 genügt statt einzelner Nachweise die Mitteilung Ihrer PQ-Nummer im Präqualifikationsverzeichnis.
Ein nummerngleiches Bundes-Pendant gibt es nicht – das VHB Bund enthält kein Formblatt für das Nachforderungsschreiben; dort wird die Entscheidung nur im Vergabevermerk 111 dokumentiert.
Was passiert, wenn die Nachforderung fehlt oder falsch ist?
So hoch wie bei kaum einem anderen Formblatt, und ausdrücklich angedroht: „Werden die oben genannten Angaben nicht innerhalb der genannten Frist vorgelegt, wird Ihr Angebot ausgeschlossen (§ 16a VOB/A).“ § 16a Abs. 5 ordnet den Ausschluss zwingend an – Ermessen gibt es nicht. Auch Abschnitt 2 (zusätzlich angeforderte Unterlagen, in der EU-Fassung gestützt auf § 16 EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A) und Abschnitt 3 (Aufklärung, § 15 Abs. 2 bzw. § 15 EU Abs. 2 VOB/A) drohen den Ausschluss an. Zwei Fallstricke stehen direkt im Formular: Unterlagen sind „vollständig“ einzureichen – eine halbe Nachlieferung wahrt die Frist nicht.
Und eine Urkalkulation mit Sperrvermerk oder elektronischer PIN „gilt bis zur Freigabe des Vermerkes oder der Übermittlung der PIN als nicht eingegangen“ (Nr. 2.12) – die gesperrte Datei hochzuladen genügt nicht. Wer per E-Mail schickt, wo die Plattform vorgeschrieben ist, riskiert denselben Ausgang.
Worauf Sie achten müssen
- Die Frist reizen: Sie soll nach § 16a Abs. 4 VOB/A höchstens sechs Kalendertage betragen – wer wartet, verliert; der Ausschluss ist zwingend.
- Unvollständig nachliefern – das Formular verlangt ausdrücklich die vollständige Einreichung.
- Per E-Mail oder Post schicken, obwohl die Vergabeplattform vorgeschrieben ist.
- Die Urkalkulation gesperrt hochladen, ohne PIN oder Freigabe fristgerecht zu übermitteln – sie gilt als nicht eingegangen.
Kann ich mir die Abtipperei sparen?
Am besten kommt das 3216 gar nicht erst: brixl prüft Ihr Angebot vor der Abgabe auf Vollständigkeit – 124, 221/222, Nachweise, Erklärungen. Und wenn doch eine Nachforderung kommt, wird daraus eine Frist mit Checkliste statt Hektik. Dazu erkennt brixl je Ausschreibung, ob die Nachforderung überhaupt gefordert ist – mit Fundstelle in den Vergabeunterlagen und Fristerinnerung. Sie prüfen, statt abzutippen.
Wie viel Zeit habe ich bei einer Nachforderung?
Die Frist steht als konkretes Datum im Schreiben; nach § 16a Abs. 4 VOB/A muss sie angemessen und nach dem Kalender bestimmt sein und soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. Wer sie versäumt, wird zwingend ausgeschlossen (§ 16a Abs. 5).
Können auch fehlende Preise nachgefordert werden?
Grundsätzlich nein – § 16a Abs. 2 VOB/A verbietet die Nachforderung fehlender Preisangaben; nur unwesentliche Einzelpositionen, die Wettbewerb und Wertungsreihenfolge nicht berühren, dürfen ergänzt werden.
Gibt es das Formblatt 3216 auch beim Bund?
Nein. Das VHB Bund kennt kein Formblatt für das Nachforderungsschreiben – ob nachgefordert wird, kündigt Formblatt 211 Nr. 3.3 an, die Entscheidung dokumentiert der Vergabevermerk 111. Das 3216 ist ein bayerisches Formblatt.
Welche Varianten gibt es?
Amtliche Quellen
Hinweis: Diese Seite ist eine redaktionell aufbereitete Arbeitshilfe und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind allein die verlinkten amtlichen Dokumente in ihrer jeweils geltenden Fassung; alle Angaben wurden am 31.08.2026 gegen die Quellen geprüft, eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Beispieldarstellungen enthalten frei erfundene Werte.