FormblattVHB Bund

Formblatt 248: Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

Formblatt 248: Erklärung zu FSC-/PEFC-zertifiziertem Holz bei Bundesbauten. Welche der vier Nachweisoptionen zu Ihrem Betrieb passt, wann der Nachweis fällig wird.

Fassung: VHB Bund, Ausgabe 2017 · Geprüft am 28.08.2026

Formblatt 248 kurz erklärt

Mit dem Formblatt 248 erklären Sie als Bieter, dass alle im Auftrag verwendeten Holzprodukte aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen – nach FSC, PEFC oder einem gleichwertigen Zertifikat – und Sie legen sich auf eine von vier Nachweisformen fest: das Produktkettenzertifikat (CoC) Ihres eigenen Betriebs, ein gleichwertiges Zertifikat mit Prüfung durch das Thünen-Institut oder das Bundesamt für Naturschutz, einen Einzelnachweis durch einen vereidigten Sachverständigen oder einen akkreditierten Zertifizierer, oder den Lieferschein eines zertifizierten Händlers, wenn Sie das Holz direkt für diesen Auftrag kaufen und unverändert einbauen. Grundlage ist der Gemeinsame Erlass des Bundes zur Beschaffung von Holzprodukten vom 30. November 2017. Das Formblatt gehört bei Bundesbaumaßnahmen ab 2.000 Euro Holz-Materialwert zum Angebot und wird Vertragsbestandteil. Der eigentliche Nachweis wird nicht im Vergabeverfahren geführt, sondern erst bei Anlieferung oder vor dem Einbau gegenüber der Bauüberwachung – im Original.

Wann müssen Sie Formblatt 248 abgeben?

Mit dem Angebot. Formblatt 216 Nr. 1.1 führt „248 – Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)“ unter den Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind; das Angebotsschreiben 213 listet es unter den Anlagen, die Vertragsbestandteil werden. Nach Abschnitt III des Erlasses vom 30.11.2017 (BI7 – 81064.03/03) ist das Formblatt bei allen Bundesaufträgen beizufügen, bei denen der Materialwert der eingesetzten Holzprodukte mindestens 2.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt; beim Bestellscheinverfahren und bei Einzelaufträgen wird die Erklärung vor Zuschlagserteilung gefordert. Ob es im konkreten Verfahren angekreuzt ist, sehen Sie in Formblatt 216. Der Nachweis selbst – Zertifikat, Prüfergebnis, Einzelnachweis oder Lieferschein – wird erst bei Anlieferung beziehungsweise vor dem Einbau vorgelegt; nur der Gleichwertigkeitsnachweis bei Option 2 kann schon im Vergabeverfahren als „sonstiger Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle“ angefordert werden.

Was Sie in Formblatt 248 eintragen

  1. Kopf: Bieter, Vergabenummer, Datum, Baumaßnahme, Leistung
  2. Option 1: FSC- und/oder PEFC-zertifizierte Holzprodukte; Nachweis ist das Produktkettenzertifikat (CoC) Ihres eigenen Unternehmens
  3. Option 2: Holzprodukte nach einem gleichwertigen Zertifizierungssystem (Freitextfeld); Nachweis ist das Zertifikat mit Prüfergebnis des Thünen-Instituts oder des Bundesamts für Naturschutz
  4. Option 3: Holzprodukte, die die FSC-/PEFC-Kriterien des Herkunftslands einzeln erfüllen; Nachweis durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (HWK Tischler/Zimmerer, IHK Holz/Holzbau) oder einen akkreditierten Zertifizierer, mit mengenmäßigem, zeitlichem und inhaltlichem Bezug zum Auftrag
  5. Option 4: Kauf aller Holzprodukte direkt für diesen Auftrag von einem FSC- oder PEFC-zertifizierten Unternehmen; Nachweis ist der Lieferschein mit Baumaßnahme, FSC-/PEFC-Aussage, Zertifizierungsnummer des Verkäufers, Lieferdatum, Art und Menge
  6. Schlusserklärung: Vorlage des Nachweises im Original vor dem Einbau (Bauleistungen) bzw. bei Anlieferung (Lieferleistungen)
  7. Kein eigenes Unterschriftsfeld – das Formblatt wird als Anlage des unterschriebenen Angebotsschreibens 213 eingereicht

Was passiert, wenn Formblatt 248 fehlt oder falsch ist?

Für das Fehlen oder eine fehlerhafte Erklärung im Angebot nennt keine der Quellen – Formblatt, Formblätter 213 und 216, Erlass, VHB Bayern – eine ausdrückliche Rechtsfolge wie Ausschluss oder Nachforderung. Es gelten die allgemeinen Regeln für mit dem Angebot geforderte Unterlagen (§ 16a VOB/A, Richtlinien zu 321 Nr. 2.3). Geregelt ist die Vertragsphase: Kann der Auftragnehmer den Nachhaltigkeitsnachweis nicht erbringen, muss er die nicht vertragsgemäßen Holzprodukte durch vertragsgerechte ersetzen (Erlass, Abschnitt IV). Weil das Formblatt Vertragsbestandteil ist, bindet Sie die angekreuzte Option – wer Option 1 ankreuzt, muss ein eigenes CoC-Zertifikat vorlegen können.

Worauf Sie achten müssen

  • Option 1 ankreuzen, ohne selbst CoC-zertifiziert zu sein. Wer zertifiziertes Holz nur einkauft, braucht Option 4 (Lieferschein bei Direktkauf) oder Option 3 (Einzelnachweis).
  • Option 4 wählen, obwohl das Holz weiterverarbeitet wird. Der Lieferschein genügt nur, wenn die Ware ohne Änderung ihrer Zusammensetzung verwendet wird; Teilen, Kürzen und Zusammenfügen bleiben zulässig.
  • Lieferschein ohne die geforderten Angaben. Die Bauüberwachung prüft Zertifikat des Verkäufers, Ausweisung als zertifizierte Ware, Baumaßnahme und ausreichende Menge.
  • Bei mehreren Hauptangeboten nur ein Formblatt abgeben; Formblatt 216 verlangt eines je Hauptangebot.

Formblatt 248 nie wieder von Hand suchen

brixl erkennt, wenn 248 in Formblatt 216 angekreuzt ist, und hinterlegt einmal, welche Nachweisoption zu Ihrem Betrieb passt – zertifiziert, Direktkauf oder Einzelnachweis –, damit bei der nächsten Abgabe nichts Falsches angekreuzt wird.

brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Portalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Zu jeder Ausschreibung sehen Sie, welche Formblätter gefordert sind, mit Verweis auf die Stelle in den Vergabeunterlagen — und Ihre Firmenangaben stehen schon drin.

Formblatt 248 nach Bundesland

VergabehandbuchBesonderheitFormular
BundAusgabe 2017 mit vier Nachweisoptionen, darunter der Lieferschein bei Direktkauf. Keine eigene Richtlinie zu 248; die Regeln stehen im Erlass vom 30.11.2017.Öffnen
BayernVHB Bayern, Stand Januar 2012, nur drei Optionen ohne Lieferschein-Variante; Nachweis „zu dem von der Vergabestelle verlangten Zeitpunkt“. Nicht zu verwechseln mit dem bayerischen Formblatt 2481 für gebietseigene Pflanzen.Öffnen
ThüringenAusfüllbares Formular im Thüringer Formularpool, inhaltlich identisch mit der Bund-Fassung 2017.Öffnen

Amtliche Quellen

Verbindlich ist immer das Formblatt aus den Vergabeunterlagen der jeweiligen Ausschreibung — nicht der Download hier.

Häufige Fragen

Ich bin nicht FSC- oder PEFC-zertifiziert. Kann ich trotzdem anbieten?

Ja. Option 4 erlaubt den Nachweis über den Lieferschein eines zertifizierten Händlers, wenn Sie das Holz direkt für diesen Auftrag kaufen und ohne Änderung der Zusammensetzung einbauen. Bei stärkerer Verarbeitung bleibt Option 3, der Einzelnachweis durch einen Sachverständigen oder Zertifizierer.

Wann muss ich das Zertifikat vorlegen?

Nicht mit dem Angebot. Der Nachweis wird bei Bauleistungen vor dem Einbau, bei Lieferleistungen bei der Anlieferung im Original gegenüber der Bauüberwachung erbracht. Nur den Gleichwertigkeitsnachweis bei Option 2 kann die Vergabestelle schon im Verfahren anfordern.

Gilt Formblatt 248 auch bei Landes- und Kommunalvergaben?

Der Erlass bindet die Bundesbauverwaltung. Bayern führt ein eigenes Formblatt 248 mit drei Optionen; andere Länder übernehmen die Bund-Fassung oder verzichten. Ob es verlangt wird, steht in Formblatt 216 Ihrer Vergabeunterlagen.

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