Formblatt 223: Aufgliederung der Einheitspreise
Formblatt 223 zerlegt Einheitspreise in Zeitansatz, Löhne, Stoffe, Geräte, Sonstiges: wann es verlangt wird, wie die Spalten zusammenpassen, was geprüft wird.
Fassung: VHB Bund, Ausgabe 2017 – Richtlinien Stand 2019 · Geprüft am 28.08.2026
Formblatt 223 kurz erklärt
Formblatt 223 gliedert die angebotenen Einheitspreise ausgewählter oder aller Positionen des Leistungsverzeichnisses in ihre Bestandteile auf: je Mengeneinheit den Zeitansatz sowie die Teilkosten einschließlich Zuschläge für Löhne, Stoffe, Geräte und Sonstiges. Die Summe der vier Kostenspalten muss den angebotenen Einheitspreis ergeben. Welche Positionen aufzugliedern sind, bestimmt nicht der Bieter, sondern der Auftraggeber: Bei einer voraussichtlichen Auftragssumme über 50.000 Euro gibt er die wichtigen, preisbestimmenden Positionen vor, über 100.000 Euro alle. Anders als die Formblätter 221 und 222 wird 223 nicht mit dem Angebot abgegeben, sondern auf gesondertes Verlangen – und nach den Richtlinien nur von den Bietern, deren Angebote in der engeren Wahl sind. Die Vergabestelle nutzt es, um die Angemessenheit der Preise zu prüfen, unangemessen niedrige Angebote aufzuklären und später Nachtragspreise zu beurteilen. Die Angaben sind vertraulich zu behandeln.
Wann müssen Sie Formblatt 223 abgeben?
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, nicht mit dem Angebot. Die Aufforderung 211 führt „223 Aufgliederung der Einheitspreise“ unter Liste D, Formblatt 216 unter Nr. 2.1 „Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind“. Die Richtlinien zu 223 präzisieren: Über 50.000 Euro voraussichtlicher Auftragssumme gibt der Auftraggeber wichtige, den Preis bestimmende Positionen vor, über 100.000 Euro alle Positionen; „die ausgefüllten Formblätter sind nur von den Bietern zu fordern, deren Angebote in der engeren Wahl sind“, und die Angaben dürfen nur den unmittelbar mit der Bearbeitung beauftragten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Zweifeln an der Angemessenheit – grundsätzlich ab zehn Prozent Abweichung der Angebotssumme von den übrigen Bietern oder von der Kostenschätzung des Auftraggebers – sind mindestens die Formblätter 221 oder 222 und 223 zu fordern (Richtlinien zu 321 Nr. 5.3). Für den Bereich Straßenbau empfiehlt das VHB Bayern statt der Formblätter die Urkalkulation.
Was Sie in Formblatt 223 eintragen
- Kopf: Bieter, Vergabenummer, Datum, Baumaßnahme, Leistung
- Spalten 1–4: OZ des LV, Kurzbezeichnung der Teilleistung, Menge, Mengeneinheit – werden vom Auftraggeber vorgegeben (Fußnote 1)
- Spalte 5: Zeitansatz je Mengeneinheit; das Beispiel in den Richtlinien zu 510 rechnet in Stunden je Einheit
- Spalte 6: Löhne – Teilkosten einschließlich Zuschläge je Mengeneinheit; weicht der Verrechnungslohn von Formblatt 221 oder 222 ab, ist das offenzulegen (Fußnote 3)
- Spalte 7: Stoffe – Teilkosten einschließlich Zuschläge
- Spalte 8: Geräte – einschließlich Betriebsstoffkosten, soweit sie den Einzelkosten der Position zugerechnet wurden (Fußnote 4)
- Spalte 9: Sonstiges
- Spalte 10: Angebotener Einheitspreis = Summe der Spalten 6 bis 9 – muss dem Einheitspreis im Leistungsverzeichnis entsprechen
- Fußnote 2: Die Spalten 5 bis 9 sind bei allen Teilleistungen auszufüllen, unabhängig davon, ob Sie oder ein Nachunternehmer sie erbringen
Was passiert, wenn Formblatt 223 fehlt oder falsch ist?
Richtlinien zu 321 Nr. 6: Wird durch die Nichtabgabe der Formblätter oder die Weigerung, die geforderten Einzelangaben zu machen, eine ordnungsgemäße Wertung behindert oder vereitelt, ist das Angebot unberücksichtigt zu lassen. Ein Angebot mit unangemessen niedrigem Preis darf grundsätzlich nur ausgeschlossen werden, wenn zuvor in Textform Aufklärung verlangt wurde und der Bieter den Nachweis einer ordnungsgemäßen Kalkulation nicht erbracht hat (Nr. 5.3) – das Formblatt 223 ist dafür das Mindestmittel. Bei Zweifeln an Schlüssigkeit oder Richtigkeit verlangt die Vergabestelle Einsicht in die Urkalkulation und die Berichtigung des Formblatts; sie prüft, ob sich die Angaben mit dem Angebot decken (Nr. 5.1.3) und ob die Zeitansätze den bautechnisch erforderlichen entsprechen (Nr. 5.1.2). Ob eine unvollständig ausgefüllte Spalte ohne Nachfrist unmittelbar zum Ausschluss führt, regeln die Quellen nicht ausdrücklich. Die Angaben können nach den Richtlinien zu 510 später zur Prüfung von Nachtragspreisen herangezogen werden – sofern sie vollständig, schlüssig, rechnerisch richtig und aussagekräftig sind.
Worauf Sie achten müssen
- Nachunternehmerpositionen leer lassen. Fußnote 2 verlangt die Angaben bei allen Teilleistungen – auch für Leistungen, die ein Nachunternehmer erbringt.
- Die Summe der Spalten 6 bis 9 ergibt nicht den Einheitspreis aus dem Leistungsverzeichnis. Die Vergabestelle prüft genau das.
- Teilkosten ohne Zuschläge eintragen. Die Spalten verlangen „Teilkosten einschl. Zuschläge“; welche Zuschläge gemeint sind – BGK, AGK, Wagnis und Gewinn –, zeigt das Beispiel in den Richtlinien zu 510.
- Einen anderen Verrechnungslohn als in 221/222 zugrunde legen, ohne es offenzulegen.
- Zeitansätze, die unter dem bautechnisch Erforderlichen liegen. Das ist der erste Prüfpunkt, wenn die Vergabestelle an der Angemessenheit zweifelt.
Formblatt 223 nie wieder von Hand suchen
brixl markiert, dass 223 in dieser Ausschreibung vorbehalten ist, zeigt die vom Auftraggeber vorgegebenen Positionen aus dem GAEB-Leistungsverzeichnis und legt sie neben Ihre Kalkulation – damit die Spaltensummen stimmen, bevor die Vergabestelle nachrechnet.
brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Portalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Zu jeder Ausschreibung sehen Sie, welche Formblätter gefordert sind, mit Verweis auf die Stelle in den Vergabeunterlagen — und Ihre Firmenangaben stehen schon drin.
Formblatt 223 nach Bundesland
| Vergabehandbuch | Besonderheit | Formular |
|---|---|---|
| Bund | Ausgabe 2017, 1 Seite, zehn Spalten mit vier Fußnoten. Richtlinien zu 223 (Stand 2019): Positionen werden vom Auftraggeber vorgegeben, Anforderung nur bei Bietern in der engeren Wahl. | Öffnen |
| Bayern | Richtlinien zu 221/222/223 Nr. 2 weichen ab: Über 100.000 Euro soll die Aufgliederung aller Positionen nur verlangt werden, soweit sie für eine spätere Nachtragsprüfung nötig erscheint, und grundsätzlich nur vom Bieter, der den Zuschlag zu erwarten hat. Im Straßenbau wird die Urkalkulation empfohlen. | Öffnen |
Amtliche Quellen
- Amtliches FormblattVHB Bund 2017, Teil 2 Vergabeunterlagen – Formblätter als PDF (ZIP, fib-bund.de)
- RichtlinieVHB Bund 2017, Lesefassung Stand 2023 (BMWSB / fib-bund.de)
- RichtlinieVHB Bayern, Ausgabe Oktober 2019 (Stand Juli 2026), Gesamt-PDF
Verbindlich ist immer das Formblatt aus den Vergabeunterlagen der jeweiligen Ausschreibung — nicht der Download hier.
Häufige Fragen
Muss ich Formblatt 223 mit dem Angebot abgeben?
Nach dem VHB Bund nicht. Aufforderung 211 und Formblatt 216 führen es unter den Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind; die Richtlinien zu 223 beschränken die Anforderung auf Bieter in der engeren Wahl. Prüfen Sie trotzdem die Unterlagen Ihrer konkreten Ausschreibung.
Wer bestimmt, welche Positionen in Formblatt 223 aufgegliedert werden?
Der Auftraggeber. Er gibt OZ, Kurzbezeichnung, Menge und Einheit vor – über 50.000 Euro voraussichtlicher Auftragssumme die preisbestimmenden Positionen, über 100.000 Euro alle (Richtlinien zu 223).
Was passiert, wenn die Vergabestelle meine Aufgliederung für unschlüssig hält?
Sie soll Einsicht in die Urkalkulation nehmen und nötigenfalls die Berichtigung verlangen (Richtlinien zu 321 Nr. 6). Ein Ausschluss wegen unangemessen niedrigen Preises setzt eine vorherige Aufklärung in Textform voraus, bei der Sie eine ordnungsgemäße Kalkulation nicht nachweisen konnten.
Gehört dazu
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