Tariftreueerklärung und BVB Tariftreue: die Formulare der Bundesländer
Tariftreueerklärung, BVB Tariftreue, 231 oder 513 EU? Welche Länder eine Bietererklärung mit dem Angebot verlangen, welche nur Vertragsbedingungen beilegen.
Fassung: Landestariftreuegesetze, Stand August 2026 · Geprüft am 28.08.2026
Die Tariftreueerklärung kurz erklärt
Ein Formblatt „Tariftreue“ gibt es im Vergabehandbuch des Bundes nicht – die Formblatt-Liste des VHB Bund kennt im 200er-Bereich weder 231 noch 232. Tariftreue ist Landesrecht, und jedes Land hat eigene Formulare: Die Nummern 231 und 232 stammen aus der Berliner ABau (V 231 F, V 232 F), das NRW-Formular heißt 513 EU „BVB TVgG NRW“, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland nutzen Muster-Verpflichtungserklärungen ohne Nummer. Inhaltlich wollen alle dasselbe: Der Auftragnehmer zahlt seinen Beschäftigten bei der Auftragsausführung mindestens das gesetzlich oder tariflich vorgegebene Entgelt und gibt diese Pflicht an Nachunternehmer und Verleiher weiter. Zwei Mechaniken müssen Sie unterscheiden. In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland geben Sie eine Verpflichtungserklärung mit dem Angebot ab – fehlt sie auch nach Nachforderung, wird das Angebot ausgeschlossen. In Berlin und bei der NRW-Landesverwaltung legt der Auftraggeber Besondere Vertragsbedingungen bei, die Sie mit dem Angebot anerkennen; ein eigenes Bieterformular gibt es dort nicht.
Wann müssen Sie die Tariftreueerklärung abgeben?
Je nach Land und Auftragswert. Baden-Württemberg (LTMG): Bau- und Dienstleistungsaufträge ab 20.000 Euro netto; die Tariftreue- beziehungsweise Mindestentgelterklärung ist bei Angebotsabgabe abzugeben, Erklärungen der Nachunternehmer und Verleiher sind vorzulegen (Verzicht unter 10.000 Euro). Rheinland-Pfalz (LTTG): ab 20.000 Euro; Mustererklärung 1 (AEntG), 2 (ÖPNV) oder 3 (Mindestentgelt) in Textform bei Angebotsabgabe; Nachunternehmererklärungen vorzulegen, Verzicht unter 10.000 Euro; Mindestentgelt 13,90 Euro ab 2026, 14,60 Euro ab 2027. Hessen (HVTG in der Fassung vom 17.06.2026): Tariftreuepflichten oberhalb von 20.000 Euro; bei Liefer- und Dienstleistungen Verpflichtungserklärung mit dem Angebot, bei Bauleistungen Nachweis über die Präqualifikation Tarif – übergangsweise bis 24.12.2026 auch per Verpflichtungserklärung; Nachunternehmer spätestens vor Ausführungsbeginn. Berlin (BerlAVG, Novelle vom 02.07.2026): Tariftreue für alle Aufträge ab 1.000 Euro, die übrigen Pflichten ab 500.000 Euro (Bau) beziehungsweise 75.000 Euro; die Verpflichtung entsteht durch Anerkennung der beigefügten BVB V 231 F / Wirt-214.1 bei Angebotsabgabe. Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW 2018): ab 25.000 Euro netto; das Gesetz verlangt keine Bietererklärung, sondern Vertragsbedingungen – die Landesverwaltung nutzt 513 EU. Saarland: eigenes Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG 2021) mit Verpflichtungserklärung; das amtliche Muster gibt das Arbeitsministerium bekannt.
Was Sie in die Tariftreueerklärung eintragen
- Baden-Württemberg, Muster AEntG (Stand 01.02.2021): Erklärung zur Tariftreue nach dem AEntG-Tarifvertrag, Mindestlohn nach MiLoG für nicht erfasste Beschäftigte, Zusage, die Erklärungen aller Nachunternehmen und Verleiher einzuholen und vorzulegen; Kenntnisnahme von Vertragsstrafe, Ausschluss bis drei Jahre und fristloser Kündigung; Unterschrift oder Textform
- Rheinland-Pfalz, Mustererklärung 1 (Stand Dezember 2025): Auftragsnummer, Vergabestelle, Leistung; Ankreuzfeld vollständig oder teilweise AEntG-erfasst; Tariftreue nach § 4 Abs. 1 LTTG; Mindestentgelt nach § 4 Abs. 2 mit Staffel 13,90 / 14,60 Euro; Zusage zur Nachunternehmerauswahl und Vorlage von deren Erklärungen
- Hessen, HAD-Verpflichtungserklärung (Stand 06/2026): Bieter, Vergabenummer; Nr. 1 Entgelt nach HVTG-Rechtsverordnung bzw. MiLoG/AEntG/AÜG, alternativ ÖPNV-Repräsentativtarif; Nr. 2 keine MiLoG-Geldbuße ab 2.500 Euro; Nr. 3 Nachunternehmer-Zusage – bei Bau ab 25.12.2026 zwingend PQ-Nummer Tarif; Textform nach § 126b BGB
- Berlin, V 231 F / Wirt-214.1 (Stand 07/2026): vom Auftraggeber ausgefüllt – Mindestentgelte nach MiLoG/AEntG/AÜG, Tariftreue nach der beigefügten Tarifbroschüre, Mindestentgelt 14,84 Euro (ab 2027: 15,58 Euro), Weitergabe an Unterauftragnehmer ab 1.000 Euro; der Bieter erkennt an, trägt nichts ein
- Nordrhein-Westfalen, 513 EU BVB TVgG NRW: Ziffer 1 Mindestarbeitsbedingungen einschließlich Nachunternehmer, Ziffer 2 Kontroll- und Prüfrecht, Ziffer 3 Kündigung und Vertragsstrafe – keine Bieterfelder; daneben 522 Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
Was passiert, wenn die Tariftreueerklärung fehlt oder falsch ist?
In Baden-Württemberg (§ 5 Abs. 4 LTMG), Rheinland-Pfalz (§ 4 Abs. 6 LTTG) und Hessen ist das Angebot auszuschließen, wenn die geforderte Erklärung bei Angebotsabgabe fehlt und auch nach Aufforderung nicht vorgelegt wird; in Hessen sind PQ-Nummer Tarif und Verpflichtungserklärung ausdrücklich vom Bestbieterprinzip ausgenommen (§ 16 Abs. 2 HVTG) – sie müssen also von jedem Bieter mit dem Angebot kommen. In Berlin und NRW liegt das Risiko in der Ausführung: Verstöße gegen die Vertragsbedingungen führen zu Vertragsstrafen von 1 % der Vergütung je Verstoß (Berlin, Summe bis 5 %; NRW: 1 %, bei mehreren Verstößen bis 5 % des Auftragswerts), zur außerordentlichen Kündigung und in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen zusätzlich zu einem Ausschluss von künftigen Vergaben für bis zu drei Jahre (Hessen: Vertragsstrafe bis 5 % je Verstoß, in Summe bis 10 %, § 20 HVTG). Verstöße von Nachunternehmern werden dem Hauptauftragnehmer zugerechnet – in Berlin nach Wirt-2144, in Baden-Württemberg nach § 8 Abs. 1 LTMG.
Worauf Sie achten müssen
- Im VHB Bund nach einem „Formblatt 231 Tariftreue“ suchen. Es existiert dort nicht; die Nummer gehört zur Berliner ABau, andere Länder nummerieren anders oder gar nicht.
- In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen die Erklärung erst nach Aufforderung einreichen wollen. Sie gehört mit dem Angebot in die Unterlagen; ohne Nachreichung in der Frist folgt der Ausschluss.
- In Hessen bei Bauleistungen nur eine Verpflichtungserklärung abgeben, obwohl ab 25.12.2026 die Präqualifikationsnummer Tarif verlangt wird – auch für Nachunternehmer.
- In Berlin nur den eigenen Betrieb im Blick haben: Die Tariftreue ist ab 1.000 Euro Unterauftragswert an Unterauftragnehmer und Verleiher weiterzugeben; die Wertgrenzen 75.000 und 500.000 Euro gelten nur für die übrigen Pflichten.
- Veraltete Mindestentgelte aus alten Mustern übernehmen (Berlin 13,00 statt 14,84 Euro; Rheinland-Pfalz 8,90 Euro aus dem Gesetzestext statt 13,90 Euro).
Die Tariftreueerklärung nie wieder von Hand suchen
brixl erkennt am Auftraggeber, welches Landesrecht gilt, zeigt Ihnen das in den Vergabeunterlagen geforderte Tariftreue-Formular mit Fundstelle – 513 EU, V 231 F oder die LTMG-Mustererklärung – und füllt Ihre Firmenangaben vor. Die Nachunternehmer aus Ihrem Angebot bekommen ihre Erklärung gleich mit.
brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Portalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Zu jeder Ausschreibung sehen Sie, welche Formblätter gefordert sind, mit Verweis auf die Stelle in den Vergabeunterlagen — und Ihre Firmenangaben stehen schon drin.
Die Tariftreueerklärung nach Bundesland
| Vergabehandbuch | Besonderheit | Formular |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | LTMG (2013): ab 20.000 Euro netto für Bau- und Dienstleistungen. Muster der Servicestelle LTMG: Verpflichtungserklärung AEntG, Mindestentgelt, Verkehrsdienstleistungen (Stand 01.02.2021). Ausschluss bei Fehlen nach Aufforderung (§ 5 Abs. 4), Vertragsstrafe 1 % je Verstoß, in Summe bis 5 %, Ausschluss bis zu drei Jahre. | Öffnen |
| Rheinland-Pfalz | LTTG: ab 20.000 Euro. Mustererklärungen 1–3 der Servicestelle beim LSJV (Stand 12/2025), Textform bei Angebotsabgabe, Ausschluss bei Fehlen nach Aufforderung (§ 4 Abs. 6). Mindestentgelt 13,90 Euro (2026), 14,60 Euro (2027). | Öffnen |
| Hessen | HVTG in der Fassung vom 17.06.2026 (in Kraft seit 25.06.2026): oberhalb von 20.000 Euro. Bau: Präqualifikation Tarif (Eintragung nicht älter als drei Jahre), Übergang bis 24.12.2026 per Verpflichtungserklärung; Liefer-/Dienstleistungen: HAD-Verpflichtungserklärung mit dem Angebot. Nachunternehmerkette höchstens zweimal weitergeben. | Öffnen |
| Berlin | BerlAVG (Novelle vom 02.07.2026): Tariftreue ab 1.000 Euro für alle Aufträge; Mindestentgelt 14,84 Euro, ab 01.01.2027 15,58 Euro; übrige Pflichten ab 500.000 Euro (Bau) / 75.000 Euro. Bau-Formulare V 231 F (Teil A) und V 255 F (Teil B Kontrollen und Sanktionen) der ABau; für Liefer-/Dienstleistungen Wirt-214.1/214.2 und Wirt-2144. Keine Bietererklärung – BVB werden anerkannt. | Öffnen |
| Nordrhein-Westfalen | TVgG NRW (2018): ab 25.000 Euro netto für Bau- und Dienstleistungen; keine Bietererklärung, Auftraggeber müssen Vertragsbedingungen verwenden (§ 2 Abs. 6). Landesverwaltung: 513 EU „BVB TVgG NRW“, Vertragsstrafe 1 %, bei mehreren Verstößen bis 5 %; dazu 522 Eigenerklärung MiLoG und 533b Nachweis Unterauftragnehmer. Ein Tarifentgeltsicherungsgesetz (TESG NRW) ist für 2027 angekündigt. | Öffnen |
| Saarland | Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG, 2021) mit eigener Tariftreueerklärung; das amtliche Muster gibt das Arbeitsministerium bekannt. Einzelheiten zu Schwellenwert und Fristen bitte dem Gesetz und den Vergabeunterlagen entnehmen. | Öffnen |
Amtliche Quellen
- Amtliches FormblattVHB Bund – Formblatt-Liste (kein Formblatt 231/232, kein Tariftreue-Formular)
- RechtsgrundlageBerlin – Zweites Gesetz zur Änderung des BerlAVG vom 02.07.2026 (GVBl. Nr. 23)
- Amtliches FormblattBerlin – Wirt-214.1 BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue, Teil A (Stand 07/2026)
- Amtliches FormblattBerlin – Wirt-2144 BVB über Kontrollen und Sanktionen, Teil B (Stand 07/2026)
- Amtliches FormblattNRW – 513 EU Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des TVgG NRW
- RechtsgrundlageTVgG NRW vom 22.03.2018 (recht.nrw.de)
- RichtlinieBaden-Württemberg – Merkblatt zur Verpflichtungserklärung LTMG (Stand 19.04.2023)
- RichtlinieRheinland-Pfalz – Merkblatt zum LTTG und Mustererklärung 1 (Stand 12/2025)
- RechtsgrundlageHessen – Synopse zum HVTG-Änderungsgesetz vom 17.06.2026
- Amtliches FormblattHessen – HAD-Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn (Stand 06/2026)
Verbindlich ist immer das Formblatt aus den Vergabeunterlagen der jeweiligen Ausschreibung — nicht der Download hier.
Häufige Fragen
Gibt es ein VHB-Formblatt 231 für die Tariftreueerklärung?
Nein. Die Formblatt-Liste des VHB Bund enthält im 200er-Bereich 211 bis 216, 233 bis 236 und 247 – kein 231, kein 232 und kein Tariftreue-Formular. Die Nummern V 231 F und V 232 F gehören zur Berliner ABau.
Muss ich in NRW eine Tariftreueerklärung abgeben?
Das TVgG NRW verlangt keine Bietererklärung, sondern verpflichtet Auftraggeber, Vertragsbedingungen zu verwenden. Die Landesverwaltung legt dafür das Formular 513 EU bei, das Sie mit dem Angebot anerkennen. Eine Eigenerklärung gibt es nur zum Mindestlohngesetz (Formular 522).
Was gilt für meine Nachunternehmer?
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz verlangen, dass Sie die Erklärungen Ihrer Nachunternehmer und Verleiher vorlegen (Verzicht unter 10.000 Euro Unterauftragswert). Hessen verlangt sie spätestens vor Ausführungsbeginn, bei Bau ab 25.12.2026 als PQ-Nummer Tarif. Berlin verlangt die Weitergabe der Tariftreue ab 1.000 Euro. Verstöße der Nachunternehmer werden Ihnen zugerechnet.
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