FormblattVHB Bund

Formblatt 234: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

Formblatt 234 erklärt die Bietergemeinschaft: Mitglieder, Vertreter, Gesamtschuldner. Wann es ins Angebot gehört und wann ein Zusammenschluss zu spät kommt.

Fassung: VHB Bund, Ausgabe 2017 · Geprüft am 28.08.2026

Formblatt 234 kurz erklärt

Mit dem Formblatt 234 erklären die Mitglieder einer Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden. Es nennt alle Mitglieder mit USt-ID, benennt den bevollmächtigten Vertreter und enthält die Erklärung, dass dieser die Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegennehmen darf und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Das Formblatt setzt Nr. 5.1 der Teilnahmebedingungen 212 um: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben; eine von allen unterzeichnete oder qualifiziert signierte Fassung folgt auf Verlangen der Vergabestelle. Das Formblatt gehört mit dem Angebot in die Unterlagen, bei mehreren Hauptangeboten einer Bietergemeinschaft für jedes Hauptangebot. Die weniger bekannte Regel steht in Nr. 5.2: Außerhalb der öffentlichen Ausschreibung werden Bietergemeinschaften nicht zugelassen, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.

Wann müssen Sie Formblatt 234 abgeben?

Mit dem Angebot, wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird. Formblatt 216 Nr. 1.1 führt „234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)“ unter den mit dem Angebot abzugebenden Unterlagen. Die Teilnahmebedingungen 212, 212 EU und 212 VS Nr. 5.1 verlangen die Erklärung aller Mitglieder „mit ihrem Angebot“ in Textform; auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete beziehungsweise fortgeschritten oder qualifiziert signierte oder mit Siegel versehene Erklärung nachzureichen. Zeitlich entscheidend ist Nr. 5.2: Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird (national) beziehungsweise nicht im offenen Verfahren (EU), werden Angebote von Bietergemeinschaften nicht zugelassen, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben; in Verteidigungs- und Sicherheitsvergaben gilt das ohne Einschränkung. Ob ein fehlendes Formblatt nachgefordert wird, legt die Vergabestelle in 211 Nr. 3.3 fest.

Was Sie in Formblatt 234 eintragen

  1. Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer, Baumaßnahme, Vergabenummer, Leistung
  2. Bevollmächtigter Vertreter: Mitglied (Firma) und USt-ID
  3. Weitere Mitglieder: jeweils Firma und USt-ID – drei weitere Zeilen
  4. Vorformulierte Erklärung: Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall; rechtsverbindliche Vertretung durch den bevollmächtigten Vertreter; Berechtigung zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung; gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder
  5. Vier Blöcke Ort, Datum, Unterschrift – einer je Mitglied einschließlich des bevollmächtigten Vertreters
  6. Fußnote 1: mit dem Angebot in Textform; auf Verlangen der Vergabestelle von allen Mitgliedern unterzeichnet beziehungsweise fortgeschritten oder qualifiziert signiert

Was passiert, wenn Formblatt 234 fehlt oder falsch ist?

Richtlinien zu 321 Nr. 2.3: Ein Angebot ist aus formalen Gründen auszuschließen, wenn es geforderte Unterlagen nicht enthält und sie auch nach Aufforderung nicht fristgerecht nachgereicht werden – oder wenn die Nachforderung ausgeschlossen war und die Unterlagen nicht mit dem Angebot vorlagen. Das bayerische Prüfformblatt 3211 Nr. 1.11 macht den Ablauf sichtbar: Liegt bei einer Bietergemeinschaft die Erklärung 234 vor und ist sie eindeutig ausgefüllt? Wenn nein: nachfordern. Nicht fristgerecht nachgereicht: Sachverhalt feststellen. Ein zweiter Ausschlussgrund in Nr. 2.3 sind Eintragungen, „die nicht zweifelsfrei sind“ – etwa wenn unklar bleibt, wer der bevollmächtigte Vertreter ist. Unabhängig vom Formblatt gilt die Sperre aus 212 Nr. 5.2: Eine Bietergemeinschaft, die sich in einem Verfahren ohne öffentliche Ausschreibung erst nach der Aufforderung aus aufgeforderten Unternehmen gebildet hat, wird nicht zugelassen. Für das Formblatt selbst genügt mit dem Angebot die Textform; die unterzeichnete oder signierte Fassung ist erst auf Verlangen fällig.

Worauf Sie achten müssen

  • Nicht alle Mitglieder aufführen oder die Erklärung nicht von allen abgeben lassen. 212 Nr. 5.1 verlangt eine Erklärung aller Mitglieder, in der alle aufgeführt sind.
  • Den bevollmächtigten Vertreter nicht eindeutig bezeichnen. Unklare Eintragungen sind nach den Richtlinien zu 321 Nr. 2.3 ein eigener Ausschlussgrund.
  • Die Bietergemeinschaft erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen bilden – bei Beschränkter Ausschreibung, Freihändiger Vergabe oder nicht offenem Verfahren wird ein solches Angebot nicht zugelassen.
  • Auf Verlangen nur die Textform-Fassung nachreichen statt der von allen Mitgliedern unterzeichneten oder signierten Erklärung.
  • Bei mehreren Hauptangeboten nur ein Formblatt abgeben; 216 verlangt eines je Hauptangebot der Bietergemeinschaft.

Formblatt 234 nie wieder von Hand suchen

brixl hält die Partner Ihrer Bietergemeinschaft mit Firmendaten und USt-ID im Angebot fest, füllt Formblatt 234 vor und erinnert vor der Abgabe an die Textform-Erklärung aller Mitglieder – und an die Frist für die unterzeichnete Fassung, wenn die Vergabestelle sie anfordert.

brixl ist die KI-Plattform für die deutsche Baubranche, die Bauausschreibungen aus allen öffentlichen Portalen aggregiert und mit nachvollziehbarer KI qualifiziert. Zu jeder Ausschreibung sehen Sie, welche Formblätter gefordert sind, mit Verweis auf die Stelle in den Vergabeunterlagen — und Ihre Firmenangaben stehen schon drin.

Formblatt 234 nach Bundesland

VergabehandbuchBesonderheitFormular
BundAusgabe 2017, 1 Seite, vier Unterschriftsblöcke. Keine eigene Richtlinie zu 234; die Anforderungen stehen in 212 Nr. 5 und 216. In der Auftragsbekanntmachung trägt die Vergabestelle als Rechtsform ein: „Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter“.Öffnen
BayernVHB Bayern, Stand Oktober 2017, textidentisch mit dem Bund einschließlich vier Unterschriftsblöcken; Teilnahmebedingungen 212 Nr. 5 wortgleich. Das Prüfformblatt 3211 Nr. 1.11 sieht bei fehlender oder uneindeutiger Erklärung die Nachforderung vor.Öffnen
HessenKein eigenes Landesformblatt. Die HVTG-Muster 211 (Stand November 2022) und 212 (Stand Oktober 2021) der Auftragsberatungsstelle Hessen führen 234 unter den mit dem Angebot einzureichenden Formblättern und übernehmen Nr. 5 Bietergemeinschaften wortgleich vom Bund.Öffnen
Nordrhein-WestfalenDie Landesverwaltung nutzt für ihre allgemeinen Verfahren das Formular 531 „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ (EU-Variante 531 EU mit Angaben zu KMU-Größe und wirtschaftlichem Eigentümer): gesamtschuldnerische Haftung, federführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter, Tabelle Name/Leistungsteil/Ansprechpartner. Ob die Bauverwaltung das VHB-Formblatt 234 verwendet, ist aus den öffentlichen Quellen nicht belegt.Öffnen

Amtliche Quellen

Verbindlich ist immer das Formblatt aus den Vergabeunterlagen der jeweiligen Ausschreibung — nicht der Download hier.

Häufige Fragen

Müssen alle Mitglieder Formblatt 234 unterschreiben?

Mit dem Angebot genügt eine Erklärung aller Mitglieder in Textform. Eine von allen Mitgliedern unterzeichnete beziehungsweise fortgeschritten oder qualifiziert signierte Fassung ist erst auf Verlangen der Vergabestelle nachzureichen (Teilnahmebedingungen 212 Nr. 5.1). Das Formblatt sieht vier Unterschriftsblöcke vor.

Können wir uns nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe noch zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen?

Bei öffentlicher Ausschreibung und im offenen Verfahren ja. In allen anderen Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften nicht zugelassen, die sich erst nach der Aufforderung aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben (212 Nr. 5.2; Richtlinien zu 311–312 Nr. 1.2).

Wer braucht Formblatt 124, wenn eine Bietergemeinschaft anbietet?

Jedes nicht präqualifizierte Mitglied gibt seine eigene Eigenerklärung zur Eignung ab; das Formblatt 124 sieht dafür das Ankreuzfeld „Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft“ vor. Präqualifizierte Mitglieder nennen ihre PQ-Nummer.

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